Die Energiemärkte haben sich strukturell verändert. Preisschwankungen sind heute kein Ausnahmefall mehr, sondern ein dauerhaftes Merkmal. Geopolitische Entwicklungen, volatile Gaspreise und der steigende Anteil erneuerbarer Energien führen dazu, dass sich Preisniveaus schneller und teilweise deutlich bewegen. Für Unternehmen bedeutet das eine grundlegende Veränderung im Energieeinkauf. Es geht nicht mehr darum, einen einzelnen günstigen Zeitpunkt zu treffen. Entscheidend ist vielmehr, wie mit dieser Volatilität umgegangen wird. Eine strukturierte Beschaffung hilft dabei, Risiken zu verteilen und Marktbewegungen gezielt zu nutzen. Genau hier setzt Hedging im Energieeinkauf an. Festpreis und Spotmarkt: Zwei Modelle mit Stärken und Schwächen In der Praxis dominieren zwei klassische Beschaffungsmodelle, die jeweils klare Vorteile bieten, aber auch strukturelle Grenzen haben. Festpreisverträge schaffen Planungssicherheit, da Unternehmen ihr Preisniveau für einen bestimmten Zeitraum im Voraus festlegen. Dieser Preis orientiert sich jedoch immer an der Marktsituation zum Zeitpunkt der Fixierung. Dadurch entsteht ein Timing-Risiko, da die Entscheidung stark von diesem einen Moment abhängt. Gleichzeitig enthalten Festpreise in volatilen Märkten häufig Risikoprämien, weil Anbieter zukünftige Unsicherheiten einpreisen. Die Beschaffung über den Spotmarkt bildet dagegen das aktuelle Marktniveau direkt ab. Unternehmen profitieren von günstigen Marktphasen, ohne Aufschläge für zukünftige Risiken zu zahlen. In den vergangenen Jahren lag das durchschnittliche Preisniveau am Spotmarkt häufig unter ...
Für die beteiligten Marktakteure ist die Umsetzung der dynamischen Netzentgelte herausfordernd. Es ist anzunehmen, dass nur wenige zum Stichtag am 1. April 2025 „ready“ sind. Ab dem 1. April 2025 müssen die Verteilnetzbetreibern den Verbrauchern ein zeitvariables Netzentgelt anbieten. Damit soll die Bereitschaft angereizt beziehungsweise vergütet werden, den Stromverbrauch aus Hochlastzeiten in nachfrageschwächere Zeiträume zu verlagern. Die Grundlage dafür bilden der §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromsystem und dessen Ausgestaltung durch die entsprechende Festlegung der Bundesnetzagentur. Darin ist verankert, dass diejenigen Verbraucher eine Entlastung bei den Netzentgelten erhalten, die sich zu einer netzorientierten Steuerung ihrer Anlagen, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen, durch den Netzbetreiber bereiterklären. Zwar wird das reduzierte Netzentgelt am Ende in der Stromrechnung des Lieferanten ausgewiesen, die beteiligten Netzbetreiber müssen jedoch genauso umfangreiche Vorkehrungen treffen, um die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass nur diejenigen Verbraucher in den Genuss reduzierter Netzentgelte kommen können, die an der netzorientierten Steuerung teilnehmen. Voraussetzung für die netzorientierte Steuerung ist jedoch die technische Ausstattung des Kunden. Diese bestehe vor allem aus einem intelligenten Messsystem und einer damit verbundenen Steuerungseinrichtung. Intelligente Messsysteme sind eine Voraussetzung Da sich der Einbau ...
Für die beteiligten Marktakteure ist die Umsetzung der dynamischen Netzentgelte herausfordernd. Es ist anzunehmen, dass nur wenige zum Stichtag am 1. April 2025 „ready“ sind. Ab dem 1. April 2025 ...
Die BBH-Gruppe gründet zum 1. April 2025 die BBH Engineering GmbH in Berlin. Sie will darüber Planungsleistungen im Bereich Energie und Infrastruktur anbieten. Zum 1. April 2025 erweitert die BBH-Gruppe ...
Im Durchschnitt sanken die Strompreise auf der mittleren Spannungsebene innerhalb des vergangenen Jahres um 15 Prozent. Das berichtet der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA). Die Großhandelspreise für Strom sind im zweiten Halbjahr ...
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Hedging im Energieeinkauf: Wie Unternehmen Volatilität durch strukturierte Beschaffung managen
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Energiemanager-Konferenz 2026 setzt Fokus auf Wärmewende, Versorgungssicherheit und Investitionen
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Frank Meier bleibt an Bord: Kiel setzt auf Kontinuität, Klimaziele und klare Kante in der Energiezukunft
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Zeitvariable Netzentgelte: Warum der 1. April 2025 nicht zum Durchbruch wird – und was das für Stromkunden bedeutet
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Klimafonds für den Luftverkehr? Warum die Branche jetzt Milliarden für ihre grüne Transformation fordert – und was das für uns alle bedeutet
Es gibt Momente in Unternehmen, die sind mehr als ein Wechsel auf dem Briefkopf. Sie sind ein Statement, ein Aufbruch, ein bewusstes „Weiter so – aber bitte mit neuer Energie“. Genau so ein Moment steht beim Darmstädter Energieversorger ENTEGA bevor: Thomas Schmidt übernimmt zum 1. Januar 2026 den Vorstandsvorsitz – ...
Manche Entscheidungen treffen genau ins Schwarze – weil sie Verlässlichkeit schaffen, Strategien bestätigen und die nötige Ruhe in bewegten Zeiten bewahren. Genau das ist dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Kiel gelungen, als er die Vertragsverlängerung von Vorstandschef Frank Meier um weitere fünf Jahre beschloss. Und das ist weit mehr als eine ...
Die Energiewende schreitet voran – und sie braucht kluge Köpfe, mutige Entscheidungen und technologische Power. Genau hier setzt die Westenergie AG an, die mit einer Personalentscheidung nicht nur ein neues Kapitel aufschlägt, sondern auch klare Zeichen in Richtung Zukunft setzt: Dr. Andreas Berg übernimmt ab dem 1. April 2025 das ...