Agri-PV: Bewegung im Paragrafendschungel

Bis 2030 sollen 80 % des Stroms erneuerbar sein. Damit das gelingen kann, braucht es auch Agri-PV. Den Rechtsrahmen liefert nun endlich das EEG 2023. Erläuterungen von Jens Vollprecht*. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Osterpaket enthält die größte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit dessen Bestehen. Die Änderungen waren so umfangreich, dass der Gesetzgeber dem EEG ab dem 1. Januar 2023 einen neuen Namen gegeben hat. Es heißt dann EEG 2023. Gleich am Anfang stehen die Hausaufgaben, die sich der Gesetzgeber selbst gegeben hat: Im Jahr 2030 sollen mindestens 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Übersetzt man das in konkrete Strommengen, so müssen 2030 rund 600 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energien bereitstehen. Als ob diese Zahl nicht schon beeindruckend genug ist, legt der Gesetzgeber noch eins drauf. Bis zum Jahr 2030 wird eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf 215 GW angestrebt. Einen beträchtlichen Teil davon werden die Freiflächenanlagen schultern müssen − und diese Flächen liegen zum größten Teil auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Böden. Nutzungskonflikte sind damit vorprogrammiert. Aber muss es entweder Stromerzeugung oder Landwirtschaft heißen? Nein, zum Glück nicht: Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird so errichtet, dass auf derselben Fläche sowohl Strom erzeugt als auch Landwirtschaft betrieben werden können. Und nicht nur das. Agri-PV kann zudem zu einer Senkung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft beitragen, stabile zusätzliche Einkommensquellen für Landwirtschaftsbetriebe generieren und damit die Resilienz vieler Höfe erhöhen und die Gefahr von Ernteausfällen so verringern. Was will man mehr? Einen passenden Rechtsrahmen! Warum? Wie so häufig bei innovativen Technologien ist der Rechtsrahmen darauf nicht „vorbereitet“. Das ist ja auch kein Wunder. Schließlich werden Gesetze auch nur von Menschen gemacht und eine Glaskugel hat nicht jeder auf dem Tisch. Dementsprechend war es bislang in vielen Fällen eine gewisse Herausforderung, den bestehenden Rechtsrahmen argumentativ so zu unterfüttern, dass er der Agri-PV auf die Beine hilft. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dem EEG 2023 „nachgezogen“ hat. Neu in das EEG 2023 aufgenommen wurden nämlich nun unter anderem drei „eigene“ Fördertatbestände für bestimmte Agri-PV-Anlagen. Bei allen diesen Fördertatbeständen müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Die Flächen dürfen zum einen nicht als Moorboden einzustufen sein. Zum anderen dürfen sie nicht rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet oder als Nationalpark festgesetzt worden sein. Die weiteren Anforderungen unterscheiden sich dann: Gefördert werden mit dem ersten Fördertatbestand Anlagen auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche (Acker-Agri-PV). Für die Erfüllung der Voraussetzungen des zweiten Fördertatbestands müssen die Anlagen auf Flächen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung in Form eines Anbaus von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen errichtet werden (Kulturen-Agri-PV). Erst in letzter Minute aufgenommen wurde der dritte Fördertatbestand: Dieser sieht die Förderung von Anlagen auf Grünland bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung als Dauergrünland vor, wenn die Fläche nicht als Nationalpark festgesetzt worden ist, nicht in einem Natura-2000-Gebiet liegt und kein Lebensraumtyp ist, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt ist (Grünland-Agri-PV). Wenn diese Agri-PV-Anlagen horizontal aufgeständert werden, erhöht sich der anzulegende Wert sogar um einen Technologie-Bonus, der bei einem Zuschlag im Jahr 2023 1,2 Ct/kWh beträgt und stufenweise bis auf 0,5 Ct/kWh abschmilzt, wenn der Zuschlag in den Jahren 2026 bis 2028 erteilt wird. Wem die Beschreibung der Agri-PV-Anlagen zu holzschnittartig ist, liegt richtig: Die Bundesnetzagentur ist aufgerufen, die Feinheiten in einer Festlegung zu bestimmen. Mit einem potenziellen „Verwandten“ der Agri-PV kann das EEG 2023 auch aufwarten. Wird die Anlage auf Moorböden errichtet, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, und werden die Flächen mit der Errichtung der Anlage dauerhaft wiedervernässt, kann auch für diese Anlagen eine „eigene“ Förderung in Anspruch genommen werden. Aufgrund der höheren Kosten ist für diese Anlagen ein Moor-Bonus in Höhe von 0,5 Ct/kWh vorgesehen. Zu einem richtigen „Verwandten“ der Agri-PV werden diese Anlagen aber erst, wenn die Bundesnetzagentur in ihrer Festlegung die zusätzliche landwirtschaftliche Nutzung der Flächen (Paludikultur) regelt. Zufrieden? Nicht ganz. Ein Blick in die Glaskugel zeigt, dass es auch horizontal aufgeständerte Agri-PV-Anlagen geben wird, deren finanzielle Förderung sich nach dem EEG bestimmt. Diese erhalten den Technologie-Bonus nach dem EEG 2023 nicht. Entsprechendes gilt auch für den Moor-Bonus. Apropos Technologie- Bonus. Vermutlich ist dieser auch nicht hoch genug, um die Kosten für die Aufständerung zu refinanzieren. Schön wäre es, wenn diese Punkte noch nachgebessert würden. Dann würde es im Paragrafendschungel richtig rauschen! *Jens Vollprecht, Rechtsanwalt und Diplom-Forstwirt, Becker Büttner Held, Berlin Die Statistik zeigt die durchschnittliche EEG-Vergütung von Photovoltaikanlagen in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2020 sowie ein Prognose für die Jahr 2021 und 2022. Für das Jahr 2022 wurde eine durchschnittliche EEG-Festvergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen in Höhe von rund 21,3 Cent pro Kilowattstunde Strom prognostiziert.

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Energieeffizienz im Einzelhandel braucht mehr Anreize

Im Einzelhandel liegen ungenutzte Einsparpotenziale brach, da Vermieter zwar zahlen müssten, aber nicht profitieren. Eine Studie zeigt mögliche Auswege aus dem Dilemma. Der Einzelhandel in Deutschland konnte in den vergangenen 30 Jahren über 50 % seiner CO2-Emissionen reduzieren. Damit leisten die Händlerinnen und Händler einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem konnten sie durch Energieeffizienzmaßnahmen die eigenen Kosten reduzieren. Doch erhebliche Einsparpotenziale im Einzelhandel bleiben nach einer aktuellen Umfrage des Thinktanks Adelphi ungenutzt. Der Grund sei das Mieter-Vermieter Dilemma. Befragt wurden sowohl Vermietende als auch Mietende. Die größten Energieeinsparungen können dadurch erreicht werden, gesamte Gebäude energetisch zu optimieren und nicht nur einzelne Anlagen. Aber gerade hier täte sich der mietende Einzelhandel schwer, nach Ergebnissen der Umfrage. Da Vermietende nicht direkt von den sinkenden Energiekosten innerhalb der Immobilie profitieren, erscheinen viele Maßnahmen unwirtschaftlich und werden daher nicht umgesetzt. Vor allem Vermietende befürworteten nach den Umfrage-Ergebnisse Instrumente, insbesondere wenn diese finanzielle Anreize bieten. Angepasste Förderprogramme mit höheren Sätzen und Steuererleichterungen fallen etwa hierunter. Auch einfachere und schnellere Antragsverfahren würden die Hemmschwelle senken. Als ergänzendes Instrument zum Abbau finanzieller Hürden haben die Autorinnen und Autoren zudem das sogenannte “Energiespar-Contracting” (ESC) identifiziert. Beim Thema Energiespar-Contracting gaben 40 % der Vermietenden an, sich vorstellen zu können, ESC als Finanzierungsmodell zu nutzen. Dieser Teil der Befragten sah die Vorteile in der Sicherheit, die die garantieren Leistungen des Contractors bieten sowie die Entlastungen bei den Aufgaben wie Betriebsführung, Wartung und energetische Optimierung. Der größere Teil (60 %) sprach sich dagegen aus. Die Mehrheit dieser Gruppe gab an, dass das ESC zu kompliziert sei (67 %). Außerdem waren sich 53 % von ihnen unsicher, ob mit ESC wirklich die vertraglich vereinbarten Einsparungen erzielt werden können. Bei den Einzelhändlern war die Ablehnung noch deutlicher: 93 % der Befragten gaben an, dass sie sich nicht vorstellen können, das Energiespar-Contracting zu nutzen. Auch hier war das Hauptargument, dass ihnen ein solcher Vertrag zu komplex erscheint und sie nicht sofort von den Sparmaßnahmen profitieren würden. Förderinstrumente müssen unkomplizierter werden “Grundsätzlich sollten die Instrumente in erster Linie Vermietende adressieren und für Mietparteien mit möglichst wenig Komplexität verbunden sein”, erläutert Jasmin Paulus, Managerin bei Adelphi und Co-Autorin der Studie. “Generell wurde deutlich, dass das Interesse an gebäudebezogenen Energieeffizienzmaßnahmen bei Vermietenden größer ist als aufseiten der mietenden Händlerinnen und Händler”, so Paulus. Darüber hinaus kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass verbindliche Mindeststandards für Energieeffizienz in Bestandsgebäuden ein sinnvolles Instrument darstellen, um die breite Masse der Eigentümer zur Umsetzung zu bewegen. “Die Immobilienbranche spricht sich zwar gegen verbindliche Mindeststandards aus. Doch wir haben festgestellt, dass zahlreichen Befragten die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich nur auf Basis von freiwilligen Instrumenten als sehr unwahrscheinlich erscheint”, ergänzt Nadine Nitsche, Consultant bei Adelphi und Co-Autorin der Studie. Dies entspreche auch den geplanten Vorgaben auf EU-Ebene, nach denen ab 2027 Mindeststandards im Bestand der Nichtwohngebäude angestrebt werden. Auch der CO2-Preis stelle zufolge ein wichtiges rechtliches Instrument zur Verwirklichung von Energieeinsparpotenzialen im Einzelhandel dar. Nach mehrheitlicher Einschätzung der Befragten sollte nämlich die Aufteilung des CO2-Preises zwischen mietender und vermietender Partei idealerweise gestaffelt nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes erfolgen. Eine solche Regelung wird für Wohngebäude aktuell durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Neben solchen verbindlichen rechtlichen Regelungen empfehlen die Autorinnen und Autoren stärkere Kooperationen zwischen Mieter- und Vermieterseite. “Das wäre etwa im Rahmen von grünen Mietverträgen möglich. Dieses Instrument weist großes Potenzial auf, beide Parteien transparent an der Reduzierung des Energieverbrauchs einer Immobilie und ihrer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung zu beteiligen”, sagt Paulus. Ein grüner Mietvertrag umfasst in der Regel mindestens eine Regelung zu einer umweltschonenden Nutzung und Bewirtschaftung der Immobilie im laufenden Betrieb. Eine durch einen grünen Mietvertrag herbeigeführte Aufteilung der Kosten und Nutzen kann Interessenunterschiede zwischen den Parteien überbrücken und beide Parteien von den vereinbarten Energieeffizienzeinsparungen profitieren lassen.

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Bei Energieeffizienz klaffen Erwartung und Realität weit auseinander

Unternehmen haben zunehmend ambitionierte Effizienzziele, allerdings hapert es mit der Umsetzung. Das hat mehrere Gründe, zeigt der aktuelle Energieeffizienz-Index. Energieeffizienz ist das wichtigste Mittel der Krise zu begegnen. Davon sind viele Unternehmer und Mittelständler laut dem aktuellen Energieeffizienz-Index überzeugt. Allerdings hat die Erhebung auch einen großen Informationsbedarf ergeben. Viele Unternehmer scheinen nicht genau zu wissen, wo sie ansetzen sollen. Zudem liege der „Fokus zu sehr auf der Stromseite“, sagte Alexander Sauer, Leiter des Instituts für Energieeffizienz in der Produktion (EEP) der Universität Stuttgart, am 14. September bei der Vorstellung des Energieeffizienz-Index. Das EEP erhebt seit 2013 halbjährlich aktuelle und geplante Aktivitäten der deutschen Industrie zur Energieeffizienz. Der Energieeffizienz-Index (EEI) wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energie-Agentur (Dena), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Fraunhofer IPA und dem TÜV Rheinland sowie weiteren Partnern erstellt. Insgesamt 913 Teilnehmer haben sich im aktuellen Erhebungszeitraum vom 4. April bis zum 17.  Mai 2022 zu den drei Teilindizes und insbesondere zu den Themen Krise, Dekarbonisierung und Unterstützungsbedarf im eigenen Unternehmen geäußert. Der Investitionsindex hat sich laut den aktuellen Zahlen nach starkem Einbruch während der Pandemie nun auf einem deutlich niedrigeren Niveau stabilisiert. Der Produktivitätsindex setzt seinen Anstieg hingegen fort, das heißt, die Unternehmen haben zunehmend ambitionierte Effizienzziele. Effizient zu sein ist längst pure Notwendigkeit. Die Erwartung und die tatsächliche Lage der Energieeffizienz klaffen in den Unternehmen allerdings weit auseinander – auch das ein Ergebnis der Erhebung. Reaktion auf den Krieg: mehr Effizienzmaßnahmen Der Großteil der Unternehmen erwartet einen weiteren Anstieg der Bedeutung von Energieeffizienz in den kommenden zwölf Monaten. Das ist hinsichtlich der, insbesondere auch durch den Ukrainekrieg hervorgerufenen, ungewissen Energiesituation im kommenden Winter und den bereits jetzt rapide gestiegenen Energiepreisen wenig überraschend, aber dennoch markant, so die Experten des EEP. Im Vergleich zur Erhebung vor einem Jahr schätzen mehr als doppelt so viele Unternehmen und damit die absolute Mehrheit die Bedeutung der Energieeffizienz als verhältnismäßig groß ein. Folgerichtig reagieren über die Hälfte der Unternehmen auf die gegenwärtige Krisensituation und Preis- und Versorgungsunsicherheit mit effizienzsteigernden Maßnahmen. Die energieintensiven Unternehmen reagieren dabei allerdings am zögerlichsten. Es besteht eine insgesamt hohe Bereitschaft, in Maßnahmen zu investieren. Großes Interesse besteht laut Index insbesondere an erneuerbarer Eigenstromerzeugung, Systemoptimierung und Energiespeicherung. Als interessant angesehen, aber selten ausgelotet sind der Einsatz von Gleichstrom und Wasserstoff. Abwäme und Flexibilisierung der Energienachfrage “uninteressant” Was die Experten überrascht hat: Als mehrheitlich uninteressant wird die Nutzung von Abwärme und die Flexibilisierung der eigenen Energienachfrage eingestuft. „Dies überrascht, weil es für die Potentiale dieser Instrumente einen hohen wissenschaftlich-ökonomischen Konsens gibt“, erklärte Sauer. Sie werden aber von der Industrie offenbar nicht erschlossen. Das ist insofern tragisch, da diese beiden Maßnahmen bei einer Gasmangellage besonders dabei helfen könnten Gas zu sparen: Mehr als 60 % des industriellen Energieverbrauchs fällt bei (Prozess-)wärme und Kälte an. Erklärung dafür könnten mangelnde Information zu Potentialen, Vorgehen oder ein Mangel an entsprechend qualifiziertem Personal sein. Unternehmen haben nach eigener Aussage insgesamt einen großen Bedarf für Beratung. Besonders bei Wasserstoff und Gleichstromversorgung besteht eine hohe Nachfrage sowohl nach mehr Informationen als auch nach Beratung und Umsetzungsunterstützung. „Die produzierende Industrie in Deutschland ist bereit, ihren Teil für eine klimaneutrale Volkswirtschaft beizutragen. Sie braucht hierfür jedoch Weichenstellungen seitens der Politik“, resümiert EEP-Leiter Professor Sauer. „Die aufgrund des Ukrainekonflikts international unsichere Energieversorgung ist kurzfristig unvermeidbar. Sowohl erneuerbare Energien als auch Energieeffizienz sind die Hebel, um Abhängigkeiten zu reduzieren und sukzessive eine nachhaltige Versorgung sicherzustellen.“

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Gute Aussichten im Messwesen - Intelligenz für die moderne Messeinrichtung

Der Rollout intelligenter Messsysteme dürfte manchem Marktteilnehmer wie eine unendliche Geschichte vorkommen. Manche können sich kaum noch daran erinnern, dass die EU-Kommission am 9. März 2012 eine Empfehlung zur Einführung intelligenter Messsysteme herausgegeben hat. Und wann wurde noch mal die Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler veröffentlicht? Das war am 30. Juli 2013. Seither wurde viel diskutiert, zertifiziert und verschoben. Noch dazu wurde eine behördliche Allgemeinverfügung zum Rollout zurückgezogen, und Lieferengpässe bei Elektronikbauteilen haben ihn vielerorts gebremst. Und nun wird alles von den explodierenden Strom- und Gaspreisen sowie den Sorgen um die Versorgungssicherheit überlagert. Dass das intelligente Messsystem als sichere Kommunikations- und Datenplattform für den Energiemarkt eine ganz wesentliche Rolle spielt, stehe außer Frage, sagt Steffen Heudtlaß. Gleichzeitig kann der Geschäftsführer des Dienstleisters im Messwesen Meterpan, an dem unter anderem die Stadtwerke Norderstedt beteiligt sind, aber sehr gut verstehen, dass die Energieversorger gerade andere Probleme haben. Denn wer Forderungsausfälle von Privat- und Geschäftskunden in Millionenhöhe zu befürchten hat, für den wird der Rollout intelligenter Messsysteme gerade nicht weit oben auf der Prioritätenliste stehen. Das Gleiche gelte offensichtlich für die Bundesregierung, die mit dem Schnüren von Entlastungspaketen und dem Sichern von Gasimportoptionen alle Hände voll zu tun habe. Einsatz intelligenter Messsysteme ist attraktiv „Dennoch haben viele Messstellenbetreiber, für die wir die Gateway-Administration machen, nicht alles auf links gedreht“, berichtet Heudtlaß. Denn trotz aller Hürden sei der Einsatz intelligenter Messsysteme attraktiv. „Vielleicht so attraktiv wie noch nie“, meint der Meterpan-Geschäftsführer. Denn das schon tot geglaubte Thema Mieterstrom komme zu neuer Blüte. Das Verhältnis des Preises für Strom aus dem Netz zu den Kosten des Stroms vom Dach ist dabei von entscheidender Bedeutung. „Mittlerweile liegt der Börsenpreis meilenweit über den Erzeugungskosten von Photovoltaikstrom“, so Heudtlaß. Deshalb sei derzeit für viele Unternehmen nicht die Frage, ob sie Mieterstrommodelle auflegen sollten, sondern wie viele Mieter sie bis wann einbeziehen können. Im Prinzip die gleiche Situation zeigt sich bei der Direktvermarktung. Haushalte oder Gewerbe mit kleinen PV-Anlagen, die vorher Energiemengen für eine sehr geringe Einspeisevergütung quasi verschenkt hatten, könnten jetzt ihre Kilowattstunden zu attraktiven Preisen an den Markt bringen. „Wenn Dienstleister dies über ein entsprechendes System automatisiert bewerkstelligen können, winkt ihnen ein sehr attraktives Geschäft“, erklärt Heudtlaß. Da lohne es sich auch, ein Smart Meter Gateway einzubauen, das im Moment noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und dessen Kosten bisher zu hoch waren. Um überhaupt Direktvermarktung betreiben zu können, kommen die Anbieter um eine intelligente Mess- und Steuerungslösung nicht herum. Warum also dann nicht die Technik installieren, die ohnehin in absehbarer Zeit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Pflicht erklärt wird? Dies denkt sich anscheinend eine zunehmende Zahl an Messstellenbetreibern. „An manchen Tagen bekommen wir Anfragen für Projekte, die 5.000 Smart Meter Gateways umfassen“, erzählt Heudtlaß, um die fast schon goldgräberstimmungsartigen Verhältnisse zu verdeutlichen. Ob die Geräte angesichts der noch andauernden Chip-Krise auch tatsächlich verfügbar sind, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Intelligenz für die moderne Messeinrichtung Aber nicht alle Nachfrager nach Messdienstleistungen benötigen ein Smart Meter Gateway. Auf diese zielt die Power42 GmbH in erster Linie ab. Gründer und Geschäftsführer Timm Beyer hat mit seinen Mitarbeitern unter der Marke „Powerfox“ eine Plattform auf den Markt gebracht, die unter anderem über Stadtwerkepartner vertrieben wird und vor allem die Eigenverbrauchsoptimierung im Einfamilienhaus unterstützt. Es sind Kunden, die eine moderne Messeinrichtung, also einen „einfachen“ elektronischen Zähler, nutzen und keine Einbauverpflichtung für ein intelligentes Messsystem haben, weil ihr Jahresverbrauch unter 6.000 kWh liegt und sie keine oder nur eine kleine PV-Anlage haben. Nach Beyers Angaben nutzen aktuell rund 10.000 Kunden die Plattform. „Und selbst wenn der Kunde irgendwann einmal ein Smart Meter Gateway bekommen sollte, ist unsere Hoffnung, dass er weiter unsere Plattform nutzt, weil ihn einfach unser Service überzeugt hat“, sagt er und fügt hinzu: „Wir werden dann den Switch zum Energieserviceanbieter machen.“ Diese neue Marktrolle wurde mit der Marktkommunikation 2022 eingeführt und kann nach Absprache mit dem Anschlussnutzer Messdaten vom Messstellenbetreiber anfordern, analysieren und weiterverarbeiten. Technisch gesehen sei es aber letztlich egal, wo die Daten herkommen. Sie müssen nur verlässlich sein. Das zertifizierte Gateway sieht Beyer überhaupt nicht als Konkurrenztechnologie. Denn Schalten und Steuern sei gar nicht der Anspruch der Powerfox-Lösung, die auch in die Smart-Home-Plattformen von Bosch und Samsung integriert ist und sich der Kundenschnittstelle zur Auslesung der Daten bedient. „Dafür sehen wir das intelligente Messsystem perfekt positioniert“, betont er. Ihm geht es vielmehr um die Optimierung hinter dem Netzanschlusspunkt. Dazu gehören das Monitoring von Verbrauch und Abschlagszahlungen für den Strombezug aus dem Netz, das datenbasierte Monitoring von PV-Anlagen, die keinen Datenlogger haben, oder die Optimierung des Zusammenspiels von Speicher, PV-Anlage und Wallbox. Nicht zuletzt wegen der exorbitant steigenden Marktpreise ist Beyer überzeugt, eine Lösung zu bieten, die an Attraktivität weiter gewinnen und nicht nur von innovativen und technikaffinen Eigenheimbesitzern nachgefragt wird. Ohnehin zielt die Powerfox-Lösung, die zwar den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes genügen muss, aber keine BSI-Zertifizierung benötigt, mittlerweile nicht mehr nur auf die Optimierung im Einfamilienhaus ab. Auch in Quartieren soll sie zunehmend ihre Stärken ausspielen und die Medien Wärme und Wasser einbeziehen. Außerdem habe die seit 1. Januar geltende Pflicht für Vermieter zur unterjährigen Verbrauchsinformation vielversprechende neue Einsatzmöglichkeiten für die Auslese- und Visualisierungsfunktion von Powerfox eröffnet. Erweiterung um IoT-Anwendungen Auch Meterpan hat eine Plattform im Markt. „Eine einzigartige“, wie Geschäftsführer Steffen Heudtlaß sagt. Er ist der Überzeugung, dass für viele Anwendungen, bei denen es nicht um Bilanzierung oder Transparenz im Niederspannungsnetz geht, einfache, energiesparende und damit günstige Technik die beste Lösung ist − ein wesentlicher Punkt gerade in Krisenzeiten wie diesen. Deshalb hat der Metering-Dienstleister seinen Ansatz „Metering as a Service“ (MaaS) auf das Internet of Things (IoT) erweitert. „Selbstverständlich läuft bei uns der Rollout intelligenter Messsysteme über die MaaS-Plattform. Das ist das Brot-und-Butter-Geschäft“, so Heudtlaß. Die Gateway-Administration, der eigentliche Messstellenbetrieb, in Zukunft auch die Dienstleistungen der neuen Marktrolle „Energieserviceanbieter“ sind die Kernleistungen rund um das Smart Meter Gateway und entsprechend integriert. „Wir bilden alle Anwendungen, die in der BSI-Roadmap zur Weiterentwicklung des Smart Meter Gateways genannt sind, ab“, betont er. Aber den entscheidenden Mehrwert für die Kunden bringt nach..

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Eine Ausgründung aus der Gelsenwasser AG will nichts anderes als das „Amazon der Wohnungswirtschaft“ werden. "Realeasy" heißt das Start-up.

Eine Ausgründung aus der Gelsenwasser AG will nichts anderes als das „Amazon der Wohnungswirtschaft“ werden. “Realeasy” heißt das Start-up. Das Start-up Realeasy hat einen Online-Marktplatz geschaffen, über den unter anderem Energieeffizienz- und IoT-Lösungen vertrieben werden sollen, aber auch Leistungen wie die Digitalisierung eines Heizungskellers oder die Programmierung einer Mieter-App. Als Zielgruppe hat das junge Unternehmen mit Sitz in Bochum vor allem Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft und dem Gebäudemanagement im Visier. In diesen Segmenten sieht das Gründerteam um den Geschäftsführer Hartmut Conrad großen Bedarf an entsprechenden Dienstleistungen. Denn um die Klimaziele der EU und der Bundesregierung zu erreichen, seien hohe Investitionen im Wohngebäudesektor erforderlich, heißt es in einer Mitteilung von Realeasy. Um das Potenzial zu heben, wollen Conrad und seine Kollegen ein Netzwerk aus „zuverlässigen Dienstleistern mit innovativen Angeboten“ aufbauen, heißt es weiter. „Die Anforderungen an Energieeffizienz und Regulatorik lassen sich ohne digitale Lösungen kaum umsetzen“, sagt der Geschäftsführer. Und falls auf der Plattform für bestimmte Probleme noch keine Lösungen verfügbar seien, könnten Wohnungsunternehmen dort Gesuche schalten. Als Vorbilder haben sich die Gründer die großen Online-Plattformen genommen. Deren Mechanismen wollen sie nutzen und das „Amazon der Wohnungswirtschaft“ schaffen. Realeasy ist eine Ausgründung aus der Gelsenwasser AG und aus der Innovationsplattform Kolumbus heraus entstanden. Diese wird von Gelsenwasser, den Stadtwerken Bochum und DEW21 aus Dortmund getragen. Die drei Versorger sind angetreten, über Kolumbus digitale Geschäftsmodelle auf Plattform-Basis speziell für die Energie- und die Wohnungswirtschaft zu entwickeln. Daneben soll der Austausch von Stakeholdern und die Nutzung agiler Arbeitsmethoden gefördert werden.

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Ein Konsortium aus einem Smart-Meter-Gateway-Hersteller und grundzuständigen Messstellenbetreibern setzt auf ein neues Funkprotokoll.

Ein Konsortium aus einem Smart-Meter-Gateway-Hersteller und grundzuständigen Messstellenbetreibern setzt auf ein neues Funkprotokoll. Das Konsortium mit dem Namen „1:network“ ist angetreten, um die Praxistauglichkeit des Smart Meter Rollouts weiter voranzutreiben, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung der Partner heißt. Ausgesprochen soll der Name „one to network“ werden. Im Kern geht es um eine „1:n-Lösung“, bei der mehrere Stromzähler über ein Funkprotokoll an ein einziges Smart Meter Gateway angebunden werden. Für die Wirtschaftlichkeit des Smart Meter Rollouts und damit auch die Digitalisierung der Energiewende sei dies ein Meilenstein, heißt es weiter. Der Smart-Meter-Gateway-Hersteller EMH Metering hat die Funklösung gemeinsam mit der EnBW-Verteilnetztochter Netze BW entwickelt. Weitere Partner im Netzwerk sind die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice sowie Stromnetz Hamburg. Das Know-how der Partner und ihre Erfahrungen mit dem Rollout – die Verteilnetzbetreiber sind auch grundzuständige Messstellenbetreiber – soll sicherstellen, dass die „1:n-Lösung” weiterhin an die Bedürfnisse des Marktes angepasst wird. Labortests bereits absolviert Die Netzwerkpartner wollen zudem die Kommunikation der Lösung im Markt sowie gegenüber Behörden und Standardisierungsinstituten bündeln. Eric Kallmeyer von Stromnetz Hamburg freut sich, mit den anderen beiden grundzuständigen Messstellenbetreibern die ersten Schritte gemeinsam zu gehen und von gegenseitigen Erfahrungen zu lernen. „Der Betrieb vollautomatisierter Prozesse rund um die Gateway-Administration stellt uns grundlegend vor Herausforderungen. Das Testen und Umsetzen einer 1:n-Funk-Lösung ist umso anspruchsvoller“, so Kallmeyer. „Mit der 1:n-Funklösung lassen sich auch optionale Einbaufälle wirtschaftlich anbinden. Also solche, bei denen aktuell noch keine SMGW-Einbaupflicht besteht“, betont Arkadius Jarek von Netze BW. Die Labortests seien bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Lösung soll nun so weiterentwickelt werden, um die Interoperabel voranzutreiben, so dass die Lösung mit Geräten verschiedener Hersteller funktioniert. Das bisher übliche Anbindungsverhältnis von Zähler und Smart Meter Gateway, der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, ist 1:1. Bisher konnten mehrere Zähler an ein einziges Gateway nur per Kabel angebunden werden. Doch diese Montage sei aufwändig, betonen die Partner. Außerdem sei ein geeigneter Zählerschrank dafür notwendig. Mit der „1:n-Funklösung“ könnten die Kosten für den jeweiligen Messstellenbetreiber erheblich gesenkt werden. Nach Einschätzung von Christian Günther, Leiter Messstellenbetrieb der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice, bietet die neue Funklösung großes Potenzial bei der technischen Umsetzung immer komplexer werdender Messkonzepte, etwa bei Mieterstrommodellen. Die Statistik zeigt eine Prognose zum Umsatz im Smart Home Markt in Deutschland bis zum Jahr 2025. Laut dem Digital Market Outlook wird der Umsatz im Smart Home-Segment Smarte Haushaltsgeräte in Deutschland im Jahr 2025 bei rund 3,249.7 Millionen Euro liegen. Statistas Digital Market Outlook liefert Prognosen, detaillierte Markteinblicke und zentrale Leistungskennzahlen zu den bedeutendsten Bereichen der Digital Economy und beinhaltet dabei verschiedenste digitale Güter und Dienstleistungen. Neben Umsatzprognosen für weltweit mehr als 150 Länder und Regionen bietet Statista zusätzliche Einblicke in die Kundenentwicklung. Die Prognose wurde um die erwarteten Auswirkungen von COVID-19 angepasst.

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BMW punktet mit vollelektrischen Fahrzeugmodellen

Der bayerische Autobauer BMW hat den weltweiten Absatz seiner vollelektrischen Modelle im September gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt.  Autokäuferinnen und Autokäufer müssen sich derzeit generell auf längere Lieferzeiten ihres neues Fahrzeuges einstellen. Grund sind die durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Lieferketten-Schwierigkeiten im Fahrzeugbau. Inmitten dieser angespannten Situation vermeldet BMW anhand von vorläufigen Zahlen eine positive Nachricht: So konnte der Münchner Autobauer den Absatz seiner vollelektrischen Fahrzeugmodelle im dritten Quartal bedeutend vergrößern. Laut einer Mitteilung der BMW Group vom 10. Oktober konnte der weltweite Verkauf von rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden im dritten Quartal verglichen zum Vorjahr um 26,2 % anwachsen − auf über 98.800. Betrachtet man nur die Elektroautos, ergibt sich sogar ein Wachstum von 121,6 % auf mehr als 52.300 verkaufte Fahrzeuge. Einen besonders hohen Auftragsbestand verzeichnet BMW bei seinen Modellen “iX3”, “i4” und “iX”. Auch die beiden jüngsten vollelektrischen Neuheiten − der “iZ” und der “iX1” − würden bereits auf eine sehr positive Kundenresonanz stoßen, heißt es aus München. Beide Modelle würden, wie auch der rein elektrische Mini Cooper SE, über hohe Wachstumsraten verfügen. Ein Blick auf den Gesamtabsatz der BMW Group, die Fahrzeuge mit konventioneller Antriebsart mit eingeschlossen: Mit Abschluss des dritten Quartals bewegt sich dieser verglichen zum Vorjahr nur noch bei minus 9,5 %. In den beiden Quartalen des ersten Halbjahres lagen die Absatzzahlen demgegenüber noch deutlich unter den Vorjahreswerten. Vor allem die Nachfrage aus Asien ist Grund für die vermeintliche Trendwende im dritten Quartal: Die in Asien 273.813 verkauften Fahrzeuge entsprechen einem Plus von 7,8 %. Weiterhin größter Einzelmarkt ist die Volksrepublik China. Amerika liegt mit einem Rückgang um 0,8 % beinahe auf Vorjahresniveau, während der Absatz aus Europa mit Minus 11,1 % zu Buche schlägt. BMW & Mini-Absatz in den Regionen / Märkten 3. Quartal 2022 Vergleich zum 3. Quartal 2021 Januar bis September 2022 Vergleich zum Januar bis September 2021 Europa 196.178 -11,1 % 629.818 -13,1 % Deutschland 59.919 -5,1 % 184.476 -10,1 % Asien 273.813 7,8 % 767.601 -7,8 % China 214.146 5,7 % 592.873 -11,5 % Amerika 104.147 -0,8 % 307.953 -6,5 % USA 85.209 3,8 % 249.835 -6,0 % Quelle: BMW Group Bild-Quelle: BMW Group PRESSCLUB DEUTSCHLAND

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Thüga Energienetze unter neuer Führung

Christoph Raquet ist neuer Geschäftsführer der Thüga Energienetze GmbH (THEN). Damit hat das Unternehmen jetzt eine Doppelspitze – allerdings nur vorübergehend. Christoph Raquet ist als Geschäftsführer und Nachfolger von Markus Gute in die Thüga Energienetze eingetreten. Gute soll sich im kommenden Jahr aus der Geschäftsführung der THEN zurückziehen. „Mit Christoph Raquet verzeichnen wir in der Thüga-Familie einen Neuzugang mit langjähriger Erfahrung in der Entwicklung von innovativen Lösungsansätzen und technologiegetriebenen Geschäftsmodellen“, erklärte dazu Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft. Er sei ausgewiesener Experte für Digitalisierung und bringe das notwendige Rüstzeug mit, um die THEN auf die zukünftige Rolle eines Netzbetreibers auszurichten. Gleichzeitig würdigte Riechel Markus Gutes langjährige und erfolgreiche Tätigkeit – zunächst in der Thüga AG und seit 2009 in der Geschäftsführung der Thüga Energienetze. Christoph Raquet leitete seit Oktober 2018 den Bereich Technologie und Innovation bei der Pfalzwerke AG in Ludwigshafen. Dort hat er unter anderem die digitale Transformation der Unternehmensgruppe eingeleitet und datenbasierte Services für Energieversorgungsunternehmen und Kommunen auf den Markt gebracht. Zuvor verantwortete der Wirtschaftsingenieur in unterschiedlichen Führungspositionen der PPC AG – einem führenden Hersteller von Smart Meter Gateways und Kommunikationstechnologie – die Entwicklung smarter Lösungen für Netzbetreiber. RT zeitung_energie “Thüga Energienetze unter neuer Führung: Christoph Raquet ist neuer Geschäftsführer der Thüga Energienetze GmbH (THEN). Damit hat das Unternehmen jetzt eine Doppelspitze – allerdings nur vorübergehend. https://t.co/FAAFIb2N98 #energiepolitik #energiemanagemen… — Anderson (@johnturnersn) 5. Oktober 2022

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jörn Broda wechselte von Juwi zu GP Joule Projects. (Foto: juwi AG)

Die GP Joule Projects hat mit Björn Broda einen neuen Geschäftsführer. Die Gesellschaft entwickelt Wind- und Solarenergieprojekte. Björn Broda übernimmt als neuer Geschäftsführer die Verantwortung für die Bereiche Geschäftsentwicklung, Firmenzukäufe und Projektfinanzierung bei der GP Joule Projects GmbH & Co. KG. Der 45-Jährige kommt vom Erneuerbaren-Projektierer Juwi, teilte das Unternehmen mit. Zuletzt war er dort kaufmännischer Geschäftsbereichsleiter für das deutsche Wind- und Solarprojektentwicklungsgeschäft. Davor war Broda zwölf Jahre in Strategie-, M&A- und Controllingfunktionen bei der Mainova sowie bei Eon und der Eon Ruhrgas aktiv. Die GP Joule Projects ist Teil der GP-Joule-Gruppe. Sie entwickelt Wind- und Solarenergieprojekte. Anfang des Jahres hatte sich der Finanzinvestor KGAL als strategischer Investor an der Gesellschaft beteiligt. „Die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG erwirbt für ihre Fonds KGAL ESPF 4 und KGAL ESPF 5 jeweils 25 Prozent an GP Joule Projects“, hieß es in der KGAL-Mitteilung von Anfang Januar. Das Geld soll GP Joule Projects vor allem mit Fokus auf Deutschland investieren werden. Bild: Björn Broda wechselte von Juwi zu GP Joule Projects. (Foto: juwi AG)

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Varta-Chef Herbert Schein übernimmt Führung der neuen E-Mobilitätsgesellschaft

Der Batteriespezialist Varta lagert das Geschäft mit E-Mobilität und Batterypacks in eine neue Tochtergesellschaft aus. An deren Spitze rückt der aktuelle Vorstandschef der Gesamt-AG. Herbert Schein ist nicht länger Vorstandssprecher der Varta AG. Beim ostwürttembergischen Batterieproduzenten übernimmt er ab Januar 2023 die Leitung der neu zu gründenden Tochtergesellschaft „V4Drive SE“, die das Geschäft mit E-Mobilität und Batterypacks bündeln soll. Angesichts der Umstrukturierung rückt Markus Hackstein mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden bei Varta auf und wird damit Chef von rund 4.000 Beschäftigten in etwa 75 Staaten weltweit. Varta war unter Führung Herbert Scheins 2017 an die Börse gegangen. Herbert Schein gibt den Chefposten der Varta AG ab und übernimmt die neue E-Mobilitätstochter des Batterieherstellers. Quelle: Varta Nach einer Mitteilung des Ellwanger Unternehmens schrumpft der Vorstand der Aktiengesellschaft auf drei Geschäftsführer, sobald Schein mit Ende des laufenden Jahres komplett aus der Führungsriege ausscheidet. Neben Hackstein, der die Verantwortung für die Business Units innehat, behalten Finanzvorstand Armin Hessenberger und Technikchef Rainer Hald ihre Posten. Schein ist seit 1991 im Unternehmen und seit 15 Jahren im Range eines Geschäftsführers. Ihm attestiert Aufsichtsratschef Michael Tojner die Fähigkeit, neue Geschäftsbereiche erschließen und zur Marktführerschaft entwickeln zu können. Von V4Drive erwartet das Unternehmen sich weltweite Impulse für den wachsenden Markt großformatiger Lithium-Ionen-Zellen. Sie spielen für Elektromobilität und weitere Anwendungsbereiche eine wichtige Rolle.

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Robert Greb steht künftig an der Spitze der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG.

Robert Greb steht künftig an der Spitze der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG. Dr. Robert Greb wird Vorstandsvorsitzender bei der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG, kurz Rewag. Das teilte die Stadt Regensburg mit, die mehrheitlich an dem Unternehmen beteiligt. Greb kommt von den Stadtwerken Delitzsch (Sachsen), wo er seit 2015 Geschäftsführer ist. Er soll zum „nächstmöglichen Zeitpunkt zur Rewag wechseln“, heißt es weiter. Der 54-jährige Greb war vor seiner Zeit in Delitzsch unter anderem bei der Mannheimer MVV Energie AG und der Freiburger Badenova. Er bildet zusammen mit dem kaufmännischen Vorstand Bernhard Büllmann nun das Führungsgremium bei der Rewag. In Regensburg folgt Greb auf Dr. Torsten Briegel. Mitte März hatte der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Briegel zu beenden und „ihn mit sofortiger Wirkung als Rewag-Vorstand abzuberufen“, wie es damals in der Presseerklärung hieß. In der örtlichen Presse wurde daraufhin über eine falsche Einkaufspolitik und Erlöseinbrüche spekuliert. Offizielle Gründe wurden nicht mitgeteilt (wir berichteten). Die Stadt Regensburg ist über eine Tochtergesellschaft mit 64,52 % an der Rewag beteiligt. Der Eon-Tochter Bayernwerk gehören die übrigen Anteile.

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Erneuerbaren-Branche

Paula Abreu Marques, Abteilungsleiterin bei der Generaldirektion Energie der EU-Kommission, versuchte auf der Konferenz Re-Source, die Sorgen in der Erneuerbaren-Branche zu zerstreuen. Eine Vertreterin der EU-Kommission hat den am 31. Oktober vom Ministerrat gebilligten Entwurf für eine Erlösabschöpfung im Stromgroßhandel oberhalb von 180 Euro/MWh vor Vertretern der Erneuerbaren-Branche verteidigt. Paula Abreu Marques, Abteilungsleiterin (Head of Unit) in der Generaldirektion Energie der Kommission, beteuerte am 6. Oktober in einer Rede auf der Messe Re-Source für grünen Industriestrom in Amsterdam, sie habe zwar Stimmen wahrgenommen, wonach die Erlösgrenze Vertrauen in den Markt für PPA (Power Purchase Agreements, Grünstrom-Direktlieferverträge) untergrabe. Dies sei aber weder Absicht der Kommission noch der Mitgliedsstaaten, die teilweise mit nationalen Markteingriffen vorangegangen waren. Sie sehe drei Gründe, warum PPA und Erneuerbare nicht betroffen sein würden: So liege der Erlösdeckel ohnehin unter den “gegenwärtigen und künftigen” Börsenpreisen und bringe die Regenerativen im Gegenteil in den Vorteil gegenüber den Konventionellen. Zweitens gelte der Deckel nur vorübergehend bis 30. Juni 2023. Und schließlich habe der Vorschlag eine Revisionsklausel. Genau daran knüpfte sich in anderen Podien auf der Re-Source die Kritik: Es wird der EU schlicht nicht geglaubt, dass die Erlösabschöpfung tatsächlich pünktlich ausläuft oder verlängert wird. Außerdem befürchtet Mathieu Ville von dem auf PPA spezialisierten Analyse-, Beratungs- und IT-Unternehmen Pexapark indirekte Effekte auf den Markt, etwa eine Zurückhaltung bei Investitionen in Erneuerbare. Paula Abreu Marques von der Generalidirektion Energie bei ihrer Key Note auf der Messe Re-Source RED III ist im Trialog In ihrer Rede auf Englisch teilte Abreu Marques auch mit, dass der Trialog über die dritte Fassung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zwischen Kommission, Ministerrat und Parlament am 6. Oktober in Straßburg begonnen hat. Die RED III lasse die Regelung in der gültigen RED II unberührt, wonach Mitgliedsstaaten die Planung und Genehmigung von grünen Kraftwerken beschleunigen dürfen.

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PPA-Preis für neue Photovoltaik sinkt auf Niveau von Juli

Die Marktpreise für deutsche PPA sind im September erstmals seit Januar wieder gefallen. Das ergibt der neue PPA-Preisindex von E&M und Enervis. Im September sind die Preise im Strom-Terminmarkt nach langanhaltendem Aufwärtstrend zumindest gegenüber den Rekordpreisen im August zurückgegangen. Nach der Extremsituation Ende August mit Preisen für das Frontjahr nahe an den 1.000 Euro/MWh haben sich die Preise für Lieferungen für 2023 im September auf – immer noch vergleichsweise hohen – 500 Euro/MWh eingependelt. Nach einem deutlichen Rückgang der Terminmarktpreise am langen Ende der Terminkurve Anfang September hat sich das Preisniveau für die Jahre von 2028 an bei 110 bis 120 Euro/MWh festgesetzt. Trotz dieser leichten Entspannung der Preissituation bleibt die Unsicherheit und Vorsicht der Marktakteure groß, teilen die Analysten von Enervis mit. Vor allem die Ankündigungen hinsichtlich Erlösobergrenzen bei “inframarginalen” Stromerzeugern und die möglichen Auswirkungen auf PPA führen aktuell zu starker Zurückhaltung beim Abschluss von PPA-Verträgen und sonstigen Absicherungsgeschäften. Dennoch bleibt der Appetit der Projektentwickler, die äußerst attraktive Marktsituation zu nutzen, groß, und PPA-Angebote sind für diverse Laufzeiten verfügbar. Chart 1: Onshore-Wind  Über 20 Jahre alte Windräder an Land konnten in den vergangenen zwölf Monaten in zweijährigen PPA diese Preis-Bandbreiten erzielen – hat das Analysehaus Enervis für E&M ermittelt. Zum Vergrößern auf die Grafik klicken Quelle: Enervis Durch das beschriebene Absinken der Terminmarktpreise am kurzen Ende ergibt sich bei PPA mit über 20 Jahre alten, aus der Förderung gefallenen Onshore-Windanlagen (Ü20) eine erzielbare Bandbreite für einen Zwei-Jahres-Vertrag mit Lieferbeginn Oktober 2022 zwischen 227 und 296 Euro/MWh. Der hierzu korrespondierende Terminmarkt-Mischpreis liegt bei ungefähr 380 Euro/MWh. Das ergibt der neue PPA-Preisindex von E&M und Enervis. Im August hatte die Spanne der Marktpreise noch zwischen 243 Euro und knapp 360 Euro gelegen – bisher ein Allzeitrekord. Chart 2: Neue PV-Freiflächenanlagen  Neue Photovoltaik-Großanlagen konnten in den vergangenen zwölf Monaten in zehnjährigen PPA diese Preis-Bandbreiten erzielen – hat das Analysehaus Enervis für E&M ermittelt. Zum Vergrößern auf die Grafik klicken Quelle: Enervis Ein ähnliches Bild ergibt sich für den zehnjährigen PPA für neue Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Hier hat sich der Terminmarkt-Mischpreis für September bei 185 Euro/MWh für die zehn Jahre ab Oktober 2022 eingestellt. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung marktüblicher Abschläge und Zusatzerlöse durch Herkunftsnachweise ein realistischer PPA-Preis von 115 bis 133 Euro/MWh. Durch die gesunkenen Terminmarktpreise befindet sich die Bandbreite wieder auf dem Niveau vom Juli 2022. Die Schwankungsbreite ist durch die gestiegenen Unsicherheiten am Markt aber erheblich angestiegen. Im August war das generische Preisspektrum für solche PPA noch bei 127 Euro bis 150 Euro pro MWh gelandet – auch dies der höchste bisher berechnete Wert. Auf die Marktpreis-Bandbreiten von PPA kommen die Analysten von Enervis so: Sie nehmen vom ermittelten durchschnittlichen Preis der jeweils einschlägigen Terminmarkt-Lieferprodukte auf dem Graustrom-Terminmarkt der Börse EEX – dem Dreh- und Angelpunkt für die Bepreisung dieser langfristigen Direktlieferverträge – verschiedene Ab- und Zuschläge vor: für das technologie- und standortspezifische Einspeiseprofil sowie für energiewirtschaftliche Abwicklung und Risikoprämie. ​Dann schlagen sie aktuelle Preis-Bandbreiten für Herkunftsnachweise (HKN) auf. (Näheres zur Methodik sowie Nutzungshinweise hier).    Denn Strom aus grünen PPA erhält in der Regel im Gegensatz zur geförderten Direktvermarktung HKN und darf auch als Ökostrom verkauft werden.

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Innovationsausgaben in der Energieversorgung steigen leicht

Ein Schaubild sagt mehr als tausend Worte: In einer aktuellen Infografik beleuchten wir regelmäßig Zahlen aus dem energiewirtschaftlichen Bereich.   Mehr Statistiken finden Sie bei Statista Die Statistik des ZEW bildet die Innovationsausgaben der Branche Energieversorgung in Deutschland in den Jahren von 2012 bis 2022 ab. Zu den Innovationsaufwendungen dieser Branche gehören Forschung und Entwicklung sowie innovationsbezogene Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter, Weiterbildung, Marketing, Konzeption, Konstruktion, Design sowie Produktions- und Vertriebsvorbereitung. Die Innovationsausgaben der Branche Energieversorgung im Jahr 2020 betrugen rund 2,65 Mrd. Euro. Laut Quelle wird die deutsche Innovationserhebung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW, Mannheim) seit 1993 in Zusammenarbeit mit infas (Institut für angewandte Sozialwissenschaft) sowie dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) durchgeführt. Die Erhebung zielt auf alle Unternehmen in Deutschland mit mindestens 5 Beschäftigten und einem wirtschaftlichen Schwerpunkt in der angeführten Branchengruppen ab. Die Definitionen und Messkonzepte entsprechen den internationalen Standards von OECD und Eurostat. Die Innovationserhebung ist alle zwei Jahre Teil der von Eurostat koordinierten Europaweiten Innovationserhebung (Community Innovation Survey – CIS). Alle Werte sind hochgerechnet auf die Grundgesamtheit der Unternehmen ab 5 Beschäftigte in Deutschland. * An der Innovationserhebung 2021 haben sich knapp 18.600 Unternehmen beteiligt (= 47 % des Stichprobenumfangs), darunter 321 aus der Energieversorgung.

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Ab 2023 einheitliche Entgelte im Übertragungsnetz

STROMNETZ. Im kommenden Jahr gelten erstmals bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte von voraussichtlich 3,12 Cent/kWh. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben für 2023 erstmals gemeinsame bundeseinheitliche Netzentgelte veröffentlicht. Seit 2019 erfolgt die schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte. Dieser Prozess auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes von 2017 ist damit abgeschlossen, wie die ÜNB am 5. Oktober mitteilten. 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW begrüßen, wie es weiter heißt, den Vorstoß der Bundesregierung, den Anstieg der Netzentgelte im Stromtransportnetz zu begrenzen. Mit Hilfe des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen die Netzentgelte auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert werden. Auf dieser Basis liegen die vorläufigen durchschnittlichen Netzentgelte im kommenden Jahr bei 3,12 Cent pro Kilowattstunde. Die Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte ergibt sich aus der Prognose der Kostenbasis (Erlösobergrenze/EOG) und den Absatzmengen für das Jahr 2023. Für dieses Jahr sehen die ÜNB bei der EOG starke Kostensteigerungen. Die Hauptursache dafür liegt bei den erheblichen Preissprüngen auf den Brennstoff- und Strommärkten, die vor allem auf Russlands Krieg gegen die Ukraine zurückzuführen sind. Diese sorgen mindestens im laufenden und im kommenden Jahr für Steigerungen, vor allem bei den Redispatch-Kosten und bei den Ausgaben für die Netzreserve, für die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie. Die jetzt veröffentlichten ÜNB-Netzentgelte sind vorläufig. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Grundlage zur Stabilisierung bis zum 6. Dezember 2022 vorliegt. Im laufenden Jahr werden in den einzelnen Regelzonen noch folgende Netzentgelte abgerechnet: 50 Hertz 3,04 Cent/kWh, Amprion 2,94 Cent/kWh, Tennet 3,29 Cent/kWh, Transnet BW 3,03 Cent/kWh.

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Drei Bundesministerien haben am 6. Oktober Eckpunkte vorgelegt, die in Deutschland eine nachhaltige Biomasseerzeugung und -nutzung sicherstellen sollen.

Drei Bundesministerien haben am 6. Oktober Eckpunkte vorgelegt, die in Deutschland eine nachhaltige Biomasseerzeugung und -nutzung sicherstellen sollen. Die vorgelegte Biomassestrategie soll konsequent Klima-, Umwelt- und Biodiversitäts-Ziele umsetzen und eine nachhaltige Nutzung von Biomasse aus der Wald-, Land- und Abfallwirtschaft ermöglichen. Die Eckpunkte legten das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK), das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMUV) gemeinsam vor. Das nachhaltig verfügbare Biomassepotenzial, der Erhalt natürlicher Ökosysteme und das Food-First-Prinzip (Vorrang der Ernährungssicherheit) bildeten dabei den Handlungsrahmen, so die Ministerien. Auf Basis der Eckpunkte soll nun die Biomassestrategie im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet und im kommenden Jahr verabschiedet werden. Fragen der kurzfristigen Rolle der Bioenergie im Kontext der Energieversorgungssicherheit stünden nicht im Fokus der Strategie. Ökologische Grenzen einhalten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte, dass Biomasse wie Holz, Energiepflanzen oder organische Abfälle eine sehr gefragte und auch heimische Ressource sei. „Auch wenn sie natürlichen Ursprungs ist und ein erneuerbarer Rohstoff ist: ihr Einsatz ist nicht per se klima- und umweltfreundlich“, schränkte Habeck ein. Biomasse sei auch nur begrenzt verfügbar, daher brauche Deutschland Regeln für einen nachhaltigen Umgang mit ihr. „Die dafür nötigen Leitplanken schaffen wir mit der Biomassestrategie“, sagte der Minister. Biomasse solle zukünftig nur noch in nachhaltig verfügbaren Mengen und gezielter für den Klimaschutz und die Transformation der Wirtschaft in Richtung Treibhausgasneutralität eingesetzt werden. „Damit schaffen wir langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen, auch in ländlichen Räumen – immer im Einklang mit dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen“, sagte Habeck. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) unterstrich: „In diesen Zeiten der weitreichenden Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine für die weltweite Ernährungssicherheit und zunehmender Konkurrenz um knappe Rohstoffe ist eine verantwortungsvolle und vorausschauende Nutzung unserer natürlichen Ressourcen wichtiger denn je.“ Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) unterstrich die Notwendigkeit, ökologische Grenzen einzuhalten. „Um einen messbaren und nachhaltigen Beitrag zu Klima- und Biodiversitätsschutz zu leisten, muss genau abgewogen werden, wofür die knapp bemessene Ressource Biomasse verwendet werden soll“, sagte sie. Hochwertige Stoffe müssten als Kaskade nachhaltig genutzt werden, im Fall von Holz für die Herstellung von Baustoffen oder Möbeln und erst am Ende der Nutzung energetisch. „Die heute vom @Bundeskanzler verkündete Erhöhung der Biodiversitätsfinanzierung gibt mir als deutsche Verhandlungsführerin bei der #Weltnaturkonferenz Rückenwind für eine ambitionierte globale Vereinbarung gegen die Naturzerstörung.“ – @SteffiLemke https://t.co/3V2IJR8zTQ pic.twitter.com/4eQDD5rrsF — Bundesumweltministerium (@BMUV) September 21, 2022 Biogasbranche möchte wachsen Die deutsche Biogasbranche beklagte gleichzeitig das nur langsame Wachstum. So geht der Fachverband Biogas für 2022 von einem Anstieg um nur 109 auf bundesweit 9879 Anlagen aus. Das sei angesichts der Krise der fossilen Brennstoffe und ihrer hohen Preise zu wenig. Auch die Stromerzeugung aus Biogas werde nur minimal auf 33,6 Mrd. kWh zulegen, von33,5 Mrd. kWh im Vorjahr. Dafür werde Wärme aus Biogas besser genutzt, teilte der Verband mit. Hier werden in diesem Jahr 2 Mrd. kWh mehr als im Vorjahr erwartet, insgesamt 17,4 Mrd. kWh. Verbandspräsident Horst Seide sagte: „Die aktuellen Zahlen zeigen die massive Verunsicherung in der Branche, da die komplett aus dem Ruder laufenden rechtlichen Vorgaben und die politischen Unsicherheiten die Investitionsbereitschaft deutlich dämpfen.“ Um die Potenziale von Biogas dauerhaft zu heben, brauche es „ein klares Bekenntnis der Politik und verlässliche Perspektiven, die über das Jahr 2024 hinaus gehen“, forderte Seide. Wenn Rest- und Abfallstoffe komplett genutzt würden, könne man die aktuelle Erzeugung verdoppeln, ohne zusätzliche Anbauflächen zu benötigen, sagte er. Wichtigster Ausgangsstoff für Biogas in Deutschland ist aktuell Maissilage. Aktuell nehme allerdings insbesondere die Zahl von gülleverarbeitenden Anlagen zu. Zustimmung und Kritik von Umweltschützern Johann Rathke, Koordinator für Agrar- und Landnutzungspolitik beim WWF Deutschland begrüßte die Vorlage der Eckpunkte. Sie kämen jedoch viel zu spät für diesen Winter und die aktuellen Fragen um den Umgang mit Holz und anderer Biomasse als Energieträger. „Die Eckpunkte der Strategie gehen in die richtige Richtung, insbesondere bei der Nutzungshierarchie: Ernährung und die stoffliche Nutzung müssen vor der energetischen Nutzung stehen“, sagte Rathke. Nicht hinreichend beachtet bliebe, dass Biomasse ein elementarer Bestandteil unserer Ökosysteme ist, kritisierte er zugleich. So sei der ökologische Wert des Waldes für den Arten-, Ressourcen- und Klimaschutz nicht ausreichend berücksichtigt. „Die Holznutzung muss an die Leistungsfähigkeit des Waldes angepasst werden”, forderte der Umweltschützer. Die Eckpunkte zur Biomassestrategie    stehen im Internet bereit.

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