Durch den Ukrainekrieg hat der russische Gaskonzern Gazprom einen beträchtlichen Teil seines europäischen Absatzes verloren. Das hat nun Konsequenzen. Der russische Energiekonzern Gazprom steht vor einer großen Entlassungswelle. Laut übereinstimmenden Medienberichten plant das Unternehmen, bis zu 1.600 Stellen am Hauptsitz im russischen St. Petersburg zu streichen. Dies entspricht etwa 40 Prozent der dortigen Belegschaft. Die Maßnahme soll in einem internen Schreiben der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Elena Ilyukhina an den Vorstandsvorsitzenden Alexei Miller von Gazprom angekündigt worden sein. Die geplanten Entlassungen sind eine Reaktion auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, die durch den Ukraine-Krieg und die daraus resultierenden EU-Sanktionen verursacht wurden. Gazprom meldete für das Jahr 2023 einen Verlust von 629 Milliarden Rubel (umgerechnet etwa 6 Milliarden Euro), den größten seit mindestens 25 Jahren. Der Umsatz des Unternehmens sank um fast 30 Prozent auf 8,5 Billionen Rubel (rund 80 Milliarden Euro). In dem Schreiben betont Ilyukhina die Notwendigkeit, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und redundante Funktionen abzuschaffen. Die Entlassungen sollen ausschließlich das Zentralbüro in St. Petersburg betreffen, während die landesweiten Niederlassungen unberührt bleiben. Analysten weisen darauf hin, dass europäische Länder wie Deutschland schneller als erwartet alternative Gasquellen erschlossen haben, was Gazproms Marktstellung nachhaltig geschwächt hat. Die geplanten Maßnahmen verdeutlichen die anhaltenden Schwierigkeiten des Unternehmens, sich an die neuen geopolitischen Realitäten anzupassen.

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Rund 175 Millionen Euro für das Budget wollen Freiheitliche und Konservative mit der Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen lukrieren. Die Branche hält das für unklug. Der Verband Photovoltaic Austria (PV Austria) übt heftige Kritik an dem Plan der voraussichtlichen künftigen österreichischen Bundesregierung aus den rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) und den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), die Förderungen für die Errichtung kleiner PV-Anlagen zu kürzen. Insbesondere geht es um die nach derzeitigem Stand bis Jahresende 2025 geltende automatische Befreiung des Baus von Anlagen mit maximal 35 kW Leistung von der Umsatzsteuer, die sich auf 20 Prozent der Investitionssumme beläuft. Im Zuge eines umfangreichen Pakets zur Sanierung des Bundesbudgets soll diese Befreiung fallen, teilten die beiden Parteien am 16. Januar mit. Laut einer Aussendung der FPÖ würde dies für das Budget Einnahmen von rund 175 Millionen Euro bringen. In einem offenen Brief an die Parteichefs Herbert Kickl (FPÖ) und Christian Stocker (ÖVP) spricht PV Austria von einem „Anschlag auf die Verlässlichkeit und Planungssicherheit für unsere heimischen Betriebe und tausende Privathaushalte“. Die Wiedereinführung der seit Jahresbeginn 2024 ausgesetzten Steuer sei „kurzsichtig und wirtschaftlich äußerst unklug“. Sie bedeute „ein Zurück zu engen Terminen, langen Wartezeiten und viel Zettelwirtschaft“. Der Vorstandsvorsitzende von PV Austria, Herbert Paierl, und Geschäftsführerin Vera Immitzer appellieren daher an Kickl und Stocker, „das Vertrauen in die Politik wieder zu stärken und die geplante Wiedereinführung von Steuern auf kleine PV-Anlagen ernsthaft zu überdenken“. Unterstützung für den Plan der voraussichtlichen Koalitionäre kam von unerwarteter Seite. Die Chefin des Kontext-Instituts für Klimafragen, Katharina Rogenhofer, konstatierte in einer Aussendung, PV-Anlagen hätten sich auf dem Markt „bereits gut etabliert. Der Wegfall der Befreiung ist dementsprechend verkraftbar“.

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Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat Neubesetzungen in der Geschäftsführung für den deutschen Markt bekannt gegeben. Zum Jahreswechsel übernimmt Robert Zurawski, bisher Finanzchef von Vattenfall Deutschland, die Position des Deutschland-Chefs. Er folgt auf Christian Barthelemy, der im Oktober als Personalvorstand der Vattenfall-Gruppe zurückgetreten ist. Zudem wird Franziska Marini zur Arbeitsdirektorin der Vattenfall GmbH berufen. Der Aufsichtsrat der deutschen Tochtergesellschaft hat die Entscheidungen am 19. Dezember getroffen und der Öffentlichkeit mitgeteilt. Zurawski ist, wie es in der Mitteilung heißt, seit 25 Jahren für den Energiekonzern tätig. Seit fast zehn Jahren verantwortet die Finanzen des Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien („BA Wind“) auf europäischer Ebene. Marini, die im Jahr 2022 zu Vattenfall gekommen ist, leitete zuvor den Personalbereich im europaweiten Energiehandel und der zentralen Anlagenoptimierung der Vattenfall-Gruppe („BA Markets“). Anna Borg, Präsidentin und CEO von Vattenfall gab aus dem Anlass die Wachstumsfelder der deutschen Landesgesellschaft vor. Sie erklärte „Franziska und Robert“ unterstützen den Konzern dabei, „im Bereich der regenerativen Stromerzeugung, Speichertechnologien, Handel, Endkundengeschäft und Elektromobilität weiterzuwachsen“.

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Der angeschlagene Ökoenergie-Konzern Baywa Re könnte zum Minderheitsgesellschafter EIP wechseln. Gleichzeitig gehört ein Stellenabbau zu einem dreijährigen Konzept mit den Banken. Schöne Bescherung: Die Baywa Re aus München hat sich mit einem massiven Stellenabbau und einer weiteren Konzentration auf das Kerngeschäft sowie auf profitable Märkte bei den Banken eine finanzielle Perspektive bis Ende 2027 erkauft. Darüber hinaus wird die Braut hübsch gemacht, um sie möglicherweise an den Gesellschafter Energie Infrastructure Partners (EIP) abzustoßen, einen weltweit agierenden Infrastrukturinvestor. Laut einer Mitteilung des Erneuerbaren-Projektierers und Direktvermarkters vom 20. Dezember 2024 baut die Baywa Re während des neuen Finanzierungszeitraums sicher rund 350 Stellen (Vollzeit-Äquivalente, FTE) ab, um das in Eckpunkten bekannte Sanierungsgutachten von Boston Consulting zu erfüllen. Da sich das Unternehmen aber durch Verkäufe aus Nebengeschäftsfeldern zurückzieht und sich bereits restrukturiert, kann der Stellenabbau demnach bis zu 2.400 der weltweit 4.250 Stellen betreffen. Bisher war lediglich davon die Rede gewesen, dass im gesamten Baywa-Agrarhandelskonzern 1.500 Positionen gestrichen werden (wir berichteten). In den ersten drei Quartalen in diesem Jahr war die Baywa Re das Sorgenkind des Konzerns: Sie rutschte im operativen Geschäft (Ebit) von plus 106 Millionen Euro mit minus 165 Millionen Euro in die roten Zahlen. Dem Konzern blieb nur noch ein zweistelliges positives Millionen-Ebit. Als Gründe für die Schieflage der Baywa Re wurde die Bevorratung teuer eingekaufter PV-Module, Verzögerungen in der Projektentwicklung und erste Restrukturierungskosten angegeben. Über eine Avallinie der Banken in dreistelliger Millionenhöhe hinaus hatte EIP, die 49 Prozent an Baywa Re hält, im Oktober, als das Unternehmen aus dem Sanierungsgutachten von Boston Consulting berichtete, einen Gesellschafterkredit in zweistelliger Millionenhöhe zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus spülten besonders viele Projektverkäufe frisches Geld in die Kasse (wir berichteten). Gespräche über Übernahme durch EIP Mit EIP befindet sich die Baywa Re offenbar bereits in „fortgeschrittenen Gesprächen, über eine weitere Kapitalstärkung der ,BayWa r.e.‘, die zu einem Kontrollwechsel zu Gunsten von EIP führen könnte“. Ein Abschluss im Laufe des ersten Quartals 2025 wird angestrebt. Baywa Re zählte beispielhaft auf, welche Aktivitäten weiter als Kerngeschäft gelten sollen, in denen das Unternehmen über eine gute Wettbewerbsposition verfügt und die eine positive Marktprognose haben: die Projektentwicklung im Bereich Wind, Solar und Batteriespeicher, der Betrieb eigener Anlagen ‚Independent Power Producer‘ (IPP) − und damit auch die Position als Direktvermarkter −, die Instandhaltung und der Energiehandel, der sich weitgehend am Standort Leipzig (ehemalige Clens Clean Energy Sourcing) befindet. Leistungsziel in der Projektierung sind mehr als 2.000 MW pro Jahr. Die Eigenposition von 1.000 MW grüner Kraftwerke im Betrieb soll nach einer „Optimierung“ von 2026 an wachsen. Auch will man weiter weltweit tätig sein, sich aber auf Märkte „mit geringem wirtschaftlichen Risiko“ und „mit Wachstumschancen“ konzentrieren. Welche Länder das sind, wurde nicht mitgeteilt, ebenso wenig, welche Aktivitäten abzustoßen wären. Bekannt ist, dass sich Baywa Re von der eigenen Software-Entwicklung trennt. Und schließlich steht die Baywa Re vor einer Zentralisierung bei Querschnittsfunktionen wie Controlling, Finanzen und Personal. Das kaufmännische Ziel Der neue Chief Restructuring Officer (CRO) Felix Colsman formuliert das kaufmännische Ziel bis Ende 2027 folgendermaßen − er bezieht sich dabei auf das Restrukturierungsprogramm „Repower“ und mit „Ebitda“ auf das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda): „Nach der Umsetzung aller notwendigen Transformationsmaßnahmen wird die neue Baywa Re eine marktübliche Ebitda-Marge mit einem ausgewogenen Risikoprofil über alle Geschäftsbereiche erzielen.“

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Der erste Gehaltstarifvertrag für 2025 in der Energiewirtschaft ist vereinbart. Für die 30.000 Eon- und Tennet-Mitarbeitenden gibt es 4,6 Prozent mehr. Die 30.000 Arbeitnehmer und Auszubildenden des Eon-Konzerns und des Übertragungsnetzbetreibers Tennet bekommen vom 1. Januar 2025 an 4,6 Prozent mehr Gehalt. Auf einen entsprechenden Gehaltstarifvertrag haben sich Arbeitgeber und die Gewerkschaften Bergbau-Chemie-Energie (BCE) sowie Verdi am 5. November schon in einer zweiten Verhandlungsrunde geeinigt. Das Zahlenwerk gilt auch für die Eon-Töchter Avacon, Bayernwerk, Edis, EnviaM, Westenergie und Preussen Elektra. Es gilt nur bis 31. Januar 2026; die IG BCE hatte der Presse aus Versehen ein späteres Datum genannt. Gewerkschaftsmitglieder erhalten einen freien Tag mehr, Azubis auch eine abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 900 Euro. Ihre Übernahmegarantie wurde zudem bis Ende 2029 verlängert. Die Beschäftigten erhalten nach Darstellung der IG BCE einen „verdienten Anteil an der guten wirtschaftlichen Lage“ von Eon und seiner ehemaligen Übertragungsnetz-Tochter Tennet. „Wir haben alle Punkte, die uns wichtig waren, umgesetzt“, betonte ihr Verhandlungsführer Holger Nieden. Das ist eine kühne Bewertung, denn die Gewerkschaften waren in die Verhandlungen, die im November begonnen hatten, mit der Forderung nach 8,5 Prozent mehr Gehalt, aber mindestens 350 Euro mehr, und einer noch kürzeren Laufzeit von zwölf Monaten gegangen (wir berichteten). Damit ist der erste Lohnabschluss in der Energiewirtschaft für das nächste Jahr unter Dach und Fach. Kürzlich hatten sich die Tarifpartner bei Uniper geeinigt (das auch einmal zu Eon gehörte), dabei war es aber nur um einen verlängerten Kündigungsschutz in der geplanten Reprivatisierung gegangen (wir berichteten). Stadtwerke drohen in tariflose Zeit zu laufen Für tarifgebundene Stadtwerke muss dagegen erst ein neuer Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TVV) ausgehandelt werden. Der gültige TVV läuft Ende des Jahres aus. Er baut traditionell auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den Kommunen (TVöD VKA – Kommunen) auf, für den es ebenfalls nur Gewerkschaftsforderungen gibt: Verdi fordert für die 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen ein Plus von 8 Prozent, aber mindestens 350 Euro monatlich. Weitere Forderungen: drei freie Tage mehr für alle, sogar vier für Gewerkschaftsmitglieder, für Azubis 200 Euro mehr, die Einführung eines Zeitkontos und nur zwölf Monate Laufzeit. Lediglich für die Länder gibt es einen ausgehandelten Tarifvertrag. Er sieht zum 1. November 2024 200 Euro mehr und zum 1. Februar 2025 noch einmal 5,5 Prozent mehr Gehalt, aber mindestens 340 Euro mehr vor.

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Bei dem jetzt von der EU-Kommission genehmigten italienischen Förderprogramm handelt es sich um eine dem deutschen EEG vergleichbare Regelung, mit der der Bau von neuen Anlagen finanziert werden soll, „die auf Grundlage innovativer und noch nicht ausgereifter Technologien betrieben werden“. Dazu zählt die Kommission Erdwärme, Offshore-Windkraft, thermodynamische und schwimmende (Floating PV) Solaranlagen, Gezeiten- und Wellenkraftwerke sowie Erdgas und Biomasse. Die Anlagen sollen die italienische Erzeugungskapazität um 4.590 MW erhöhen. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2028 angemeldet werden. Die Finanzierung wird durch eine Abgabe sichergestellt, die von den Endverbrauchern erhoben wird. Die Förderung erfolgt in der Form von sogenannten Differenzverträgen (CfD). Dabei wird der Basispreis („strike price“) pro kWh in einer Rückwärtsauktion ermittelt. Den Zuschlag für die Förderung erhält der Bieter, der den niedrigsten Garantiepreis verlangt. Er muss seinen Strom auf dem Markt verkaufen. Erhält er dort weniger als den Basispreis, gleicht der italienische Staat die Differenz aus. Erhält er mehr als den Basispreis, muss er die Differenz an den Staat abführen. Solche „zweiseitigen CfD“ sind nach dem neuen EU-Strommarktdesign, das in den kommenden Monaten in Kraft tritt, die einzige Form der Förderung für die Erneuerbaren und andere emissionsarme Energien. Die italienische Regierung kann dafür in den nächsten 20 Jahren „bis zu 35,3 Milliarden Euro“ ausgeben. Pro Jahr sind das im Durchschnitt 1,76 Milliarden Euro. Dabei ist ungeklärt, ob eventuelle Rückzahlungen von der verausgabten Summe wieder abgezogen werden und erneut für eine Förderung zur Verfügung stehen. Das Förderprogramm trage dazu bei, dass Italien seine Ziele im Rahmen der europäischen Klimapolitik erreiche, ohne dass der Wettbewerb über Gebühr beeinträchtigt werde, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zur Begründung. Die Regelung gewährleiste langfristige Preisstabilität für die Erzeuger erneuerbarer Energien und verhindere eine Überkompensation. Sie trage zur Entwicklung „innovativer und noch nicht ausgereifter Technologien“ und zur Umsetzung strategischer Ziele der EU bei. Das Programm sei insofern „erforderlich, geeignet und angemessen“, um die notwendigen Investitionen zu mobilisieren. Ohne den Anreizeffekt würden diese Investitionen nicht im erforderlichen Umfang getätigt. Die positiven Auswirkungen der Förderung überwögen deswegen etwaige Wettbewerbsverzerrungen. MBI/tow/6.6.2024

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Der Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes durch private Investoren soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden – so will es eine Festlegung der Großen Beschlusskammer. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juni den regulatorischen Rahmen für den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland in der Festlegung „Wanda“ festgelegt: „Netzbetreiber und Investoren haben nun einen zuverlässigen Ordnungsrahmen, der ihnen die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglicht“, erklärte BnetzA-Präsident Klaus Müller in Bonn: „Zugleich können die Kunden sich darauf verlassen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt geben wird. Der Ball für den Start der Wasserstoff-Wirtschaft liegt nun bei den Netzbetreibern.“ Die neue Festlegung „Wanda“    macht Vorgaben für die Berechnung eines „marktfähigen Entgeltes“ für den Wasserstoff-Hochlauf. Es wird von 2025 an an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes (WKN) erhoben und soll bis 2055 „möglichst“ konstant bleiben. Nach einem erfolgreichen Hochlauf und dem Markteintritt von genügend Kunden sollen die Erlöse eine anfängliche Kostenunterdeckung ausgleichen. Die bis dahin entstehende Finanzierungslücke bei den Netzbetreibern wird durch eine staatlich gesicherte Förderung zwischenfinanziert. Die BNetzA überprüft die Höhe des Entgelts alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an. Mit dem Wasserstoff-Kernnetz werde in Deutschland eine neue, klimafreundliche Infrastruktur geschaffen, heißt es zur Begründung in einer Mitteilung der Behörde. Sie sei von großer Bedeutung und mit hohen Kosten verbunden. Der Aufbau solle grundsätzlich privatwirtschaftlich erfolgen und vollständig über die Netzentgelte finanziert werden. In den ersten Jahren werde eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet, langfristig gehe die BNetzA jedoch von einer großen Anzahl an Netzkunden aus. Das Netzentgelt werde zunächst nicht kostendeckend sein, um „zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoff-Hochlauf behindern“. Durch die zeitliche Verschiebung müssen spätere Netzkunden die Aufbaukosten mittragen. Der Fördermechanismus zur Zwischenfinanzierung müsse vom Gesetzgeber eingerichtet werden, so Klaus Müller. Die BNetzA habe die Aufgabe, die Regeln für die Festsetzung des Netzentgelts zu bestimmen. Das Amortisationssystem sei bei der vorausgegangenen Konsultation auf breite Zustimmung im Markt gestoßen. Der intertemporale Ansatz werde von potenziellen Netzbetreibern ebenso mitgetragen wie von den Händler- und Verbraucherverbänden. Premiere für Große Beschlusskammer Es handelt sich um die erste Festlegung der neuen Großen Beschlusskammer Energie, die auf Veranlassung der EU eingerichtet worden ist. Sie übernimmt Zuständigkeiten, die bisher von der Bundesregierung wahrgenommen wurden. Der Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des WKN wird Mitte des Jahres in Bonn erwartet. Alle künftigen Betreiber müssten ihre Kostendaten bis 30. Juni 2024 bei der BNetzA einreichen.   

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Mit 344 Millionen Euro wurde ein Rekordergebnis vor Steuern erzielt, so viel wie noch nie und rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Grund dafür war vor allem das gute Energiegeschäft. Der Konzernumsatz stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr von 4.160 Millionen Euro im Vorjahr auf 4.469 Millionen Euro. Das operative Konzernergebnis vor Steuern lag bei 344 Millionen Euro nach 252 Millionen Euro im Jahr 2022. Die Umsatzsteigerung ist vor allem auf ein außergewöhnliches Jahr auf dem Energiemarkt zurückzuführen. „Unsere Stadtwerke Leipzig konnten bei der Energieerzeugung deutlich zulegen − auch dank des neuen Heizkraftwerks Leipzig Süd“, erklärte Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Aufsichtsratsvorsitzender der Leipziger Gruppe, den Erfolg. Auch das Handelsgeschäft entwickelte sich positiv. Zwar gingen die Absatzmengen bei Strom, Erdgas und Fernwärme leicht zurück. Durch höhere Preise konnten aber auch hier Gewinne erzielt werden. Dies gilt insbesondere für den Strommarkt. Im Jahr 2022 schlossen die Stadtwerke aufgrund der drohenden Gas- und Stromknappheit aufgrund der eigenen Erzeugungskapazitäten sehr gut Termingeschäfte für 2023 ab. Diese konnten auch dank eines Gesellschafterdarlehens der Stadt Leipzig gehalten werden und tragen nun wesentlich zum Gewinn bei. Eigener Kraftwerkspark schafft Erlöse „Auch die Biomassekraftwerke haben ihr Ergebnis deutlich verbessert“, sagt Volkmar Müller, kaufmännischer Geschäftsführer der Leipziger Gruppe. 2023 sei auch ein Jahr der Sondereffekte am Ende der Energiekrise. Größere Energieunternehmen, die über die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zum Handel verfügten, hätten die Marktsituation durch schnelle und richtige Entscheidungen für sich nutzen können. Doch das war nicht einfach. „Das Jahr 2023 war geprägt von unterbrochenen Lieferketten, steigenden Zinsen sowie Bau- und Energiepreisen. Gerade die Energie- und Mobilitätsbranche war durch viele überregionale Regulierungen gefordert, die lokal umgesetzt werden mussten“, erklärt Karsten Rogall, Sprecher der Geschäftsführung der Leipziger Gruppe. Gleichzeitig wurde die Beteiligung am Leipziger Gasimporteur VNG abgewertet. Die Risiken durch den Wegfall des russischen Erdgases, das das Hauptgeschäftsmodell der VNG war, hätten zu diesem Schritt geführt, so Müller. Dennoch wollen die Stadtwerke ein Motor der Strom- und Wärmewende in Leipzig bleiben. „Unser neues wasserstoffbetriebenes Heizkraftwerk Leipzig Süd ist am Netz und bringt uns wirtschaftliche Vorteile. Unser erstes selbst projektiertes Windrad in Königshain-Wiederau liefert grünen Strom, weitere Windräder sind im Bau. Wir erweitern unsere Photovoltaikflächen sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum. Der Bau der bundesweit beachteten Solarthermie Leipzig West hat begonnen. Und: Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Leipzig wird von den Stadtwerken Leipzig aktiv unterstützt“, so Rogall. Wärmewende wie Elektrifizierung Oberbürgermeister Jung verglich diesen Prozess mit der Elektrifizierung vor 100 Jahren. Allein im Wärmebereich müsse die Stadt in den nächsten zehn Jahren sechs Milliarden Euro für den Umbau aufbringen: „Wir müssen öffentliches und privates Kapital zusammenbringen. Auf Bundesebene muss dringend geklärt werden, wie wir die Finanzierung sicherstellen können. Stille Beteiligungen des Bundes wären eine Möglichkeit. Sonst sind die Pariser Ziele nicht annähernd zu erreichen. Für die Endverbraucher bedeutet Untätigkeit mit Sicherheit höhere Kosten“. Noch in diesem Jahr will die Stadt ein Informationspapier zur Wärmeplanung vorlegen. In den Jahren 2025 und 2026 soll trotz finanzieller Unsicherheiten mit der Umsetzung begonnen werden. Ein Mittel dazu ist der Ausbau der Fernwärme. „Wir haben derzeit 5.000 Anfragen für Fernwärmeanschlüsse und kommen kaum hinterher“, sagt Rogall. An den vermeintlich hohen Fernwärmepreisen könne es nicht liegen. Hier sieht er die Stadtwerke Leipzig auf der Transparenzplattform des AGFW als eines der guten Fernwärmesysteme im unteren Drittel. Und: „Wir bauen ein Fernwärmenetz, das viele Kilometer in der Stadt abdeckt. Natürlich ist der Abstand zu Gas gering, aber Gas wird in den nächsten Jahren teurer, weil CO2 zusätzlich verteuert wird. Auch die Regelungen bei den Netzentgelten führen dazu, dass der Gaspreis immer höher wird“.

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Power Purchase Agreements – ein Geschäftsmodell auch für Stadtwerke?

PPA spielen für Stadtwerke derzeit noch eine eher untergeordnete Rolle, werden aber perspektivisch immer relevanter. Warum es für Stadtwerke lohnt, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Mehrjährige Stromlieferverträge aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, so genannte Power Purchase Agreements (PPA), haben in den letzten Jahren einen starken Boom erlebt – verbunden mit vielen Hoffnungen. Denn mit PPAs lassen sich Stromerzeugungskapazitäten langfristig binden und Preisniveaus absichern. Mit der Energiekrise traten und treten im Energiemarkt jedoch völlig neue Herausforderungen und Regularien in den Vordergrund, die für Unsicherheit sorgten, wie z.B. Schwierigkeiten bei der Preisfindung für längerfristige Strombezugsverträge oder eine drohende Gewinnabschöpfung für die Stromerzeugung im Rahmen der Strompreisbremse. Während das Gesamtvolumen der abgeschlossenen PPAs auch im vergangenen Jahr relativ stabil blieb, wurden überwiegend so genannte Corporate PPAs abgeschlossen. Dabei handelt es sich um direkte Lieferverträge zwischen großen Erzeugern erneuerbarer Energien und großen Abnehmern aus Industrie und Dienstleistungsbereichen, die den Strom in ihren Betriebsstätten selbst verbrauchen. So schließen z.B. Betreiber von Rechenzentren und Serverfarmen wie Google, Microsoft oder Amazon derzeit vermehrt PPAs ab, um ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Stadtwerke hingegen spielen in diesem Umfeld bisher keine oder nur eine untergeordnete Rolle, da die Nachfrage ihrer Kunden nach PPAs häufig (noch) relativ gering ist. Bei Gewerbe- und Mittelstandskunden lag der Fokus in der Vergangenheit und insbesondere in den letzten Monaten eher auf Kostenreduktion und Versorgungssicherheit. Aspekte wie die Sicherstellung von „grünen“ Lieferverpflichtungen oder die Erfüllung eigener Nachhaltigkeitsziele, die den Bezug von Ökostrom aus der Region fördern würden, entfalten noch nicht die erhoffte Wirksamkeit. Zumal die PPAs aufgrund ihrer „grünen“ Eigenschaften in der Regel entsprechend teurer sind. Auf Seiten der Privatverbraucher steigt zwar seit Jahren die Nachfrage nach Ökostrom, aus welchen (regionalen) Quellen dieser stammt, ist bei vielen von nachgelagerter Bedeutung oder kann aufgrund der vielschichtigen Definition des Begriffs Ökostrom dem Kunden nicht angemessen vermittelt werden. Größere Industrieunternehmen sind häufig keine Stadtwerke-Kunden mehr bzw. nicht mehr auf diese angewiesen, sondern haben in den letzten Jahren eigene Energiebeschaffungseinheiten aufgebaut und beziehen teilweise schon über Corporate PPAs Energie direkt vom Erzeuger. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie beispielsweise den USA spielen PPAs auch für Kommunen in Deutschland bislang eine untergeordnete Rolle. Alternative Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie fehlender Handlungsdruck und politscher Wille führen bislang zu einer geringen Relevanz von PPAs im kommunalen Umfeld. Auch auf der Erzeugerseite ist das Angebot an PPAs aus der Region derzeit häufig noch gering, da der Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren eher schleppend verlaufen ist und kaum neue PV- oder Windanlagen als potenzielle PPA-Quellen zur Verfügung stehen. Insbesondere beim Zubau der Windenergie, die aufgrund der hohen Leistungsgrößen besonders relevant für den PPA-Markt wären, befindet sich Deutschland in den letzten beiden Jahren auf einem geringen Zubau-Niveau von nur gut 2 GW. Dies entspricht etwa ein Drittel den Zubauzahlen von 2017[1]. Auch im Bereich der PV-Freiflächen – der zweiten zentralen Säule für PPAs – kam der Zubau in den letzten Jahren nur sehr schleppend voran.   Energiewende als Treiber Die Energiewende erfordert allerdings in den nächsten Jahren einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energiekapazitäten. Insbesondere für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keiner staatlichen Einspeisevergütung unterliegen bzw. diese nicht in Anspruch nehmen wollen (um somit z.B. gewisse Ausschreibungspflichten zu umgehen), könnten PPAs verstärkt zum Einsatz kommen, da sie eine mittel- bis langfristige Finanzierung und Absicherung der Investitionskosten von Erneuerbare-Energien-Projekten ermöglichen. Unterstützt durch sinkende Investitionskosten für Solar- und Windkraftanlagen auf der einen sowie (vermeintlich) weiter steigenden Strompreisen auf der anderen Seite werden PPAs auf der Erzeugungsseite jedoch zunehmend interessant. Denn so lässt sich ein hohes Energiepreisniveau mittels PPAs zur Absicherung von Investitionsrisiken für geplante Anlagen nutzen, um die eigene Kreditwürdigkeit ggf. Kapitalgebern zu stärken. Bei Bestandsanlagen können die hohen Preise so für die nächsten Jahre gesichert werden. Auch das Anfang 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz wird perspektivisch für eine steigende Nachfrage nach PPAs sorgen, vor allem bei mittelständischen Industrie- und Gewerbekunden, da es Unternehmen verpflichtet nachzuweisen, dass auch ihre Vorlieferanten in der Lieferkette nachhaltig agieren. Der „ökologische (und soziale) Fußabdruck“ eines Produktes und die nachhaltige Praxis des Unternehmens werden so transparent. Mittelständische Industrie- und Gewerbeunternehmen werden daher bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien verstärkt nach verlässlichen und möglichst regionalen Bezugsquellen für Ökostrom suchen. Wenn sie ihre Erneuerbare Energie über PPAs beziehen, erfüllen sie sogar höhere Nachhaltigkeitsstandards, da sie damit grüne Energieanlagen ohne staatliche Subventionen realisieren können. Auf der anderen Seite wird durch die Sensibilisierung der Gesellschaft für Nachhaltigkeitsaspekte, aber auch durch Regulierungen wie das Lieferkettengesetz, eine langfristige grüne Beschaffung mit kalkulierbaren Preisen von zentraler Bedeutung sein. Dies schafft insbesondere bei B2B-Kunden ein Marktpotenzial, an dem auch Stadtwerke partizipieren können. So können sich Stadtwerke als grüner Partner und Anbieter regional gebundener Energieerzeugungsleistung positionieren und die Regionalität grüner Energie entsprechend als ihren USP vermarkten. Um zukünftig höchsten Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden und entsprechende Gütesiegel zu erhalten, wird die Energiebeschaffung über PPA nach unserer Einschätzung zu einem wichtigen Kriterium. Auch Kommunen werden als PPA-Kunden zunehmend interessanter, denn auch sie haben Klimaschutzziele zu erreichen. Hohe Strombedarfe der Kommunen können über PPA teilweise gedeckt werden. Dafür brauchen sie aber regionale Partner, die nicht nur über Know How und Expertise verfügen, sondern auch über den nötigen Zugang zu Erneuerbarer Energie. Mittels PPAs können Kommunen den Ausbau regionaler Erneuerbaren Energie-Anlagen vorantreiben, vorbei an einer (weniger) attraktiven staatlichen EEG-Einspeisevergütung oder komplexen Förderprogrammen. Insbesondere für Kommunen ohne eigenes Stadtwerk ist diese Option interessant, da sie Erneuerbare Energie-Projekte nicht an ihr Stadtwerk „delegieren“ können. Die Abwicklung erfolgt stattdessen über Bürger-Energie-Genossenschaften (ggf. mit kommunaler Beteiligung). Implikation und Fragestellungen für Stadtwerke Auch wenn PPAs für Stadtwerke derzeit noch eine untergeordnete Rolle spielen, werden sie perspektivisch an Bedeutung gewinnen. Es ist also wichtig, dass sich Stadtwerke frühzeitig mit der Thematik beschäftigen. Dabei stehen drei zentrale Fragenblöcke im Vordergrund: Wo liegen in meinem Versorgungsgebiet überhaupt PPA-Potenziale auf Erzeugerseite? Welches Portfolio kann ich aufbauen und rentabel bewirtschaften? Größere Erzeugungsanlagen (sowohl Post-EEG als auch neue Anlagen) sind stark im Fokus des Wettbewerbs. Das macht es schwierig für Stadtwerke, hier konkurrenzfähig zu agieren. Der Fokus sollte deshalb primär im kleineren und mittleren Segment liegen, d.h. im Bereich von 1-10 MW Erzeugungsleistung. Allerdings ist hier die Marge je Kunde..

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Zukunft der Energie: Dezentralisierung und Solaranlagen als Schlüssel zur Kostenreduktion und Netzstabilität

Die Diskussion um den Ausbau von Solaranlagen und dessen Einfluss auf die Kosten der Stromnetze in Deutschland nimmt an Intensität zu. Einerseits hat Deutschland seine Ausbauziele für Photovoltaik übertroffen, was die Transformation zur nachhaltigen Energieversorgung vorantreibt. Andererseits führt der schnelle Zubau von Solaranlagen zu steigenden Kosten für die Stromnetze, was einige Kritiker dazu veranlasst, eine Begrenzung des Zubaus zu fordern​​. Ein interessanter Aspekt in dieser Debatte ist der Vorschlag zur Dezentralisierung der Stromnetze. Durch die Schaffung von dezentralen Stromspeicherlösungen und sogenannten Microgrids, also kleinen, autarken Stromnetzen, könnte eine höhere Unabhängigkeit von zentralisierten Stromquellen erreicht werden. Dies würde nicht nur die Zuverlässigkeit des Stromnetzes verbessern, sondern auch die Flexibilität im Verbrauch erhöhen, indem sich der Verbrauch flexibel an die Erzeugung anpasst. Virtuelle Kraftwerke, die aus einer Vielzahl von dezentralen Energieerzeugern und -speichern bestehen, könnten Schwankungen im Stromnetz ausgleichen und dadurch die Versorgungssicherheit erhöhen. Solche innovativen Ansätze können die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren und gleichzeitig die Kosten für den Netzausbau senken, indem sie auf teure Übertragungsleitungen verzichten​​. Die Dezentralisierung des Strommarktes bietet auch die Chance, dass Bürgerinnen und Bürger selbst zu Energieproduzenten werden und somit die Demokratisierung der Energieversorgung vorantreiben. Die Verteilung der Energieproduktion auf viele kleine Einheiten kann erneuerbare Energien besser nutzen und die Abhängigkeit von zentralen Kraftwerken reduzieren. Zudem fördern dezentrale Netze die lokale Wertschöpfung und schaffen neue Arbeitsplätze in der Energiebranche​​. Diese Diskussion zeigt, dass die Frage nach der Begrenzung des Zubaus von Solaranlagen nicht isoliert betrachtet werden sollte. Vielmehr ist es wichtig, innovative Lösungen wie die Dezentralisierung der Stromnetze und die Nutzung intelligenter Energiemanagement-Systeme zu fördern, um die Energiewende effizient und kosteneffektiv zu gestalten. Die Dezentralisierung und der Einsatz moderner Technologien könnten Schlüssel zur Lösung der Herausforderungen sein, die mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien verbunden sind.

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Zwischen Technologie und Tradition: Deutschlands Ringen um den Abschied von fossilen Brennstoffen

Die Debatte über den verzögerten Ausstieg aus fossilen Energien in Deutschland spiegelt die Komplexität und die Herausforderungen wider, die mit der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft einhergehen. Einerseits zeigt die Diskussion auf der UN-Klimakonferenz in Dubai die globale Dringlichkeit, von Kohle, Öl und Gas wegzukommen, um die Klimakrise zu bekämpfen. 20 Staaten, darunter Frankreich und Spanien, haben sich für den Einstieg in den Ausstieg aus allen fossilen Brennstoffen ausgesprochen, eine Forderung, die Deutschland allerdings nicht mitgetragen hat​​. Andererseits verdeutlicht die innerdeutsche Debatte um die Carbon Capture and Storage (CCS)-Technologie die Spannungen innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Koalitionspartnern. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Pläne vorgestellt, die die unterirdische Speicherung von CO2-Emissionen ermöglichen sollen, um industrielle Sektoren wie die Zement- und Kalkherstellung sowie die Abfallverbrennung klimaneutral zu gestalten. Diese Pläne sind jedoch auf breite Kritik gestoßen, insbesondere von Seiten der SPD, die fordert, dass solche Verfahren bei fossilen Kraftwerken ausgeschlossen werden sollten​​. Die Diskussion um CCS reflektiert die breitere Debatte über die Rolle von Technologien zur Emissionsreduktion und deren Potential, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu verzögern oder gar zu ersetzen. Während einige die CCS-Technologie als notwendigen Teil der Lösung sehen, um die unvermeidlichen Emissionen einiger Industrien aufzufangen, warnen Kritiker vor der Gefahr, dass diese Technologien als Ausrede genutzt werden könnten, um den notwendigen Umstieg auf erneuerbare Energien hinauszuzögern. Die Situation spiegelt die komplexe Balance wider, die zwischen dem unmittelbaren Bedarf an Emissionsreduktionen, dem Einsatz von Übergangstechnologien und der langfristigen Notwendigkeit einer vollständigen Abkehr von fossilen Brennstoffen gefunden werden muss. Es wird deutlich, dass ein umfassender und koordinierter Ansatz erforderlich ist, der sowohl innovative Technologien als auch den Ausbau erneuerbarer Energien umfasst, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen und eine nachhaltige, klimaneutrale Zukunft zu sichern.

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PV-Check per Mausklick Lohnt sich die PV-Anlage auf dem eigenen Dach oder die Wärmepumpe in Omas Häuschen? Immer mehr niederschwellige Informationsangebote richten sich an potentielle Energiesparer. Wer im oberbayerischen Landkreis Ebersberg oder im Umland Münchens wohnt, der kann jetzt vom Sofa aus prüfen, ob sich die Installation einer Solaranlage auf dem eigenen Dach lohnt. Damit wirbt die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH in einer aktuellen Mitteilung. Mit einem neuen Online-Tool können Interessierte direkt auf das Solarpotentialkataster zugreifen, in dem für jedes einzelne Gebäude hinterlegt ist, ob und in welchem Umfang das Dach für die Solarenergieerzeugung geeignet ist. Gewonnen wurden die Daten aus Laserscans, die beim Überfliegen der Region gesammelt wurden. Das Berechnungsmodell schließt auch die Verschattung durch Bäume und Gebäude mit ein. Mit Eingabe einer Adresse erscheint im Online-Tool eine Aufsicht des Daches, auf der die Stärke der Sonneneinstrahlung von blau (schwach) bis rot (stark) dargestellt ist. In weiteren Schritten lässt sich dann durch verschiedene Eingaben − unter anderem der Art der gewünschten Module, der bevorzugte Platzierung und des aktuellen Strompreises − eine potentielle Solarthermie- oder Photovoltaikanlage konfigurieren und auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen. Auch ein Stromspeicher kann berücksichtigt werden. Detailliert zeigt das Tool dann mögliche Kosten, Amortisationszeit und Kapitalrendite an. In einem letzten Schritt ist es dann sogar möglich, sich einen geeigneten Installationsfachbetrieb in der Nachbarschaft anzeigen zu lassen. Wärmepumpe für den Altbau? Ebenfalls an potentielle Energiesparer richtet sich ein Aufruf von Zukunft Altbau, einem durch das baden-württembergische Umweltministerium geförderten Informationsprogramm. Mit einem einfachen Test, heißt es dort, könne man prüfen, ob der Einbau einer Wärmepumpe im eigenen Haus auch ohne Sanierung möglich ist. Für den sogenannten „EE-fit-Test“ müsse man lediglich an sehr kalten Tagen in einer Frostperiode die Vorlauftemperatur des Heizkessels auf 50 bis 55 Grad einstellen und dann die Thermostate an den Heizkörpern auf 20 Grad (Stufe drei) Celsius drehen. Bei Außentemperaturen um null Grad sollte die Vorlauftemperatur nach der Absenkung bei 45 Grad liegen. Werden alle Räume anschließend ausreichend warm, heißt es in der Mitteilung von Zukunft Altbau, sei das Haus fit für eine Wärmepumpe. Wenn nicht, seien Optimierungsmaßnahmen erforderlich oder es müsse energetisch saniert werden. Das Online-Tool für den Abruf des Solarpotentialkatasters für den Landkreis München    und den Landkreis Ebersberg    ist im Internet abrufbar.

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Vor allem die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 am Klima- und Transformationsfonds (KTF) rufen Kritik bei Energiebranche und Klimaschützern hervor. In der Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses vom 18. Januar sind wichtige Änderungen beschlossen worden (siehe auch separate Meldung). „Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen weiterhin durch die Abschaffung der EEG-Umlage mit insgesamt 10 Milliarden Euro“, so die Ampelkoalition. Die EEG-Umlage war per Ende Juni 2022 abgeschafft und durch eine bedarfsorientierte Finanzierung aus dem Bundeshaushalt ersetzt worden. Vor allem der Klima- und Transformationsfonds (KTF) muss nun mit 13 Milliarden Euro weniger auskommen. Das sei am falschen Ende gespart, kritisieren Verbände. Die Förderung der energetischen Stadtsanierung sei unter den gestrichenen Programmen, kritisiert die Deutsche Energieeffizienzinitiative (Deneff). So fehle langfristige Planungssicherheit. Gebäudesanierung ausgebremst Deneff-Geschäftsführer Christian Noll bedauerte, dass die Bundesregierung auf die geplante Erhöhung der Fördersätze für Gebäudesanierungen verzichtet hat. Zeitgleich habe sie in Brüssel geplante Mindeststandards zur Sanierung der schlechtesten Wohngebäude vereitelt. „Die in diesen Gebäuden verschwendete Energie macht die knappe erneuerbare Energie für die Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr unnötig teuer“, warnte Noll. Auch die Förderung für Quartiersansätze falle weg. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing räumte aus Sicht der kommunalen Unternehmen ein: „Es war sicherlich nicht leicht für den Haushaltsausschuss, das Finanzloch im Bundeshaushalt zu schließen.“ Für die Wärmewende bedeute der gestrige Beschluss allerdings einen Rückschlag. So sei die Kürzung der Fördermittel für den Wärmenetzausbau um 200 Millionen Euro falsch, die 2026 greifen soll. „Wer klare Ausbauziele hat, sollte nicht genau das Gegenteil tun, zumal der Fördertopf für effiziente Wärmenetze (BEW) ohnehin schon zu klein war“, kritisierte Liebing. Die Mittelkürzungen führten zwangsläufig zu einem geringeren Tempo in der Wärmewende und dem Verfehlen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Damit aber würde der Bundeshaushalt mit Ausgaben belastet, wenn er statt eigener Reduktion von Treibhausgas-Emissionen absehbar Ausgleichszahlungen an andere EU-Länder für deren CO2-Kontingente zahlen muss. „Die ehrgeizigen Zielvorgaben, die Anschlüsse an Wärmenetze verdreifachen zu wollen, erfordern aus unserer Sicht bis Mitte der 30er eine Förderung von 3 Milliarden Euro jährlich“, forderte der VKU-Chef. DUH beklagt Streichung der PV-Modulförderung Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), erklärte dagegen: „Bauministerin Geywitz hat dafür gesorgt, dass es bis heute keinen Plan zur werterhaltenden Sanierung deutscher Wohngebäude gibt.“ Jetzt fehlten auch noch die finanziellen Anreize zur Sanierung. Zudem kritisiert die DUH, dass kein Geld mehr bereitsteht, um die Produktion von Solarmodulen in Deutschland zu fördern. Justus Menten, Co-Founder und Geschäftsführer des Gebäudeenergieberaters Enter, begrüßte die Einigung auf einen Haushalt, der Hausbesitzern nun endlich verlässliche Planung ermögliche. „Förderanträge im Bereich der energetischen Eigenheimsanierung und der Energieberatung können wieder gestellt und Fördergelder ausgezahlt werden“, so Menten. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan sei eine maximale Summe von 30.000 Euro förderfähig, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans beträgt der Förderdeckel das Doppelte. Privates Kapital für neue Energieträger aktivieren Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (EN2X) kritisierte die Streichung von Fördergeldern für die Etablierung erneuerbarer flüssiger und gasförmiger Energieträger und chemischer Einsatzstoffe. Hauptgeschäftsführer Christian Küchen forderte Mittel, um die Projekte für den industriellen Hochlauf weiter voranzubringen. Statt Gelder zu streichen, müsse die Politik die Produktion von grünem Wasserstoff und erneuerbaren Kohlenwasserstoffen stärker vorantreiben, so Küchen. Wichtig sei auch die Entwicklung von Finanzierungsinstrumenten, die die erforderlichen langfristigen Investitionen für den Markthochlauf grüner Moleküle absichern. Die AfD-Fraktion im Bundestag hält den Haushaltsentwurf für verfassungswidrig. Die Nettokreditaufnahme liege nicht, wie behauptet, bei 39, sondern bei 77 Milliarden Euro und verstoße somit doch gegen die Schuldenbremse, meinte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer.

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Die Fördergelder aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) des Bundes stehen nach einer Ausgabensperre ab sofort wieder zur Verfügung.  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) habe die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, teilte die Behörde in Berlin mit. Es hatte am 1. Dezember eine Sperre für alle Förderprogramme verhängt, die aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Grund dafür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), nach dem der Bund 60 Milliarden Euro, die die Regierung bereits verplant hatte, nicht ausgeben durfte. Ein großer Teil dieser Mittel sollte im Rahmen des KTF für Förderprogramme des Bundes zur Verfügung stehen. Nach der Bereinigungssitzung des Bundestags-Finanzausschusses haben die Koalitionsparteien Mitte Januar einen neuen Haushalt beschlossen. Danach stehen im KTF weniger Mittel zur Verfügung als vor dem Urteil des BVG geplant waren. Die Kürzungen fielen jedoch nicht so drastisch aus, wie zunächst befürchtet wurde, nachdem das Finanzministerium mehr als sechs Milliarden Euro „Haushaltsreste“ aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr gefunden hatte. Dieses Geld kann 2024 ausgegeben werden und wurde auf verschiedene Haushaltsposten verteilt. Nachdem jetzt feststeht, wie viel Geld im KTF zur Verfügung steht, hat das BMWK die sicherheitshalber verhängte Bewilligungssperre aufgehoben. Betroffen davon seien unter anderem die Nationale Klimaschutzinitiative, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, die Förderung der Wärmeinfrastruktur, der Einsatz von Wasserstoff in der Industrie, die nationale Wasserstoffstrategie, die Dekarbonisierung der Industrie oder die serielle Fertigung von Energiespeichern, heißt es dazu. Für diese Programme nehmen die damit beauftragten Behörden ab sofort wieder Anträge entgegen. Bereits vorliegende Anträge werden weiter bearbeitet und „nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung“ beschieden. Nicht betroffen vom Antragstopp waren die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Gebäuden und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps zur Berechnung der Heizkosten, die auch den steigenden CO2-Preis berücksichtigen. Der Anfang 2021 von der Bundesregierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr. Damit sollen unter anderem mehr Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Für das Jahr 2024 hat die Bundesregierung den CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Da im Gegensatz zu Eigentümern Mieterinnen und Mieter weder durch die Gebäudedämmung ihren Energiebedarf senken noch sich für eine neue, energieeffiziente Heizung entscheiden können, werden die CO2-Kosten seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen aufgeteilt. „Unser Online-Tool zur Berechnung der anfallenden Kosten zum CO2-Preis hilft dabei, die korrekte Aufteilung darzustellen“, erklärte dazu Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Dazu hat der Verband auch drei Tipps zusammengestellt: Zentralheizung: Rechnung auf Vermieter-Anteil prüfen Der CO2-Preis fällt grundsätzlich dann an, wenn mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird. Wohnen Verbraucherinnen und Verbraucher zur Miete in einem Haus mit Zentralheizung, sind die Eigentümer dazu verpflichtet, ihren Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der Anteil der Vermieter reduziert damit die Heizkosten, ohne dass Mieter aktiv werden müssen. Der CO2-Kostenanteil muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen und abgezogen werden. Fehlt die entsprechende Kostenausweisung, dürfen Mieter ihre gesamten Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Direkter Vertrag mit Energieversorger: Selbst aktiv werden Wer zur Miete wohnt und eine Gasetagenheizung hat und damit einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger, muss sich mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter in Verbindung setzen, um die korrekte Aufteilung der CO2-Kosten zu klären. Zur Ermittlung werden die Wohnfläche in Quadratmetern und der Jahresverbrauch in kWh benötigt. Bei der Berechnung hilft das entsprechende Online-Tool der Verbraucherzentrale. Über Sonderregeln Bescheid wissen Andere Kostenvereinbarungen zwischen den Mietparteien sind in Ein- und Zweifamilienhäusern möglich, wenn der Vermieter selbst eine Wohnung in diesem Haus bewohnt. Eine weitere Sonderregel betrifft beispielsweise die Nutzung von Gas zum Kochen. Nutzen Mieter dies, ist der Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten um 5 Prozent zu kürzen. CO2-Preis-Rechner und weitere Informationen    zum Thema sind auf der Onlineseite der Verbraucherzentrale zu finden.

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Auf die Bedeutung von Großbatteriespeichern für das Gelingen der Energiewende weist eine Studie hin. Sie sieht dadurch in Deutschland ein Einsparvolumen von 12 Milliarden Euro. Eine Untersuchung des Beratungsunternehmens Frontier Economics – in Auftrag gegeben von Baywa Re, Eco Stor, Enspired, Fluence und Kyon Energy – bestätigt die kürzlich vorgelegte Speicherstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese, so heißt es, müsse jetzt zügig ausgestaltet und umgesetzt werden. Die Bedeutung von Großbatteriespeichern für das Stromsystem wird demnach in Zukunft stark zunehmen. Die Analysen zeigen, dass das Volumen an Großbatteriespeichern in Deutschland bis 2030 auf 15.000 MW beziehungsweise 57 Millionen kWh steigen wird, wenn die politischen Rahmenbedingungen stimmen. Das entspricht einer Vervierzigfachung der Speicherkapazität von Großspeichern im Vergleich zu heute. Bis 2050 kann der Bestand an Großbatteriespeichern in Deutschland dann sogar bis auf 60.000 MW oder 271 Millionen kWh steigen. Der Zubau wird durch die wachsende Nachfrage nach Flexibilität im Stromsystem und fallende Kosten für Großbatteriespeicher getrieben. Weniger Gasimporte erforderlich Dr. Christoph Gatzen, Direktor bei Frontier Economics, sieht in der Studie eine Bestätigung der zukünftigen Rolle von Großbatteriespeichern in Deutschland: „Die Ergebnisse zeigen ganz klar, dass Großbatteriespeicher für die Energiewende in Deutschland eine zentrale Rolle spielen. Ein Verzicht auf diese flexibel einsetzbare Technologie führt zu höheren Gasimporten und mehr Abregelung erneuerbarer Energien in Deutschland und damit zu höheren volkswirtschaftlichen Kosten.” Sowohl bezüglich der Kostendegression als auch der Zubaurate versprächen Batteriespeicher eine ähnlich dynamische Entwicklung wie Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren – mit dem Unterschied, dass Großbatteriespeicher ohne staatliche Förderung und rein marktgetrieben zugebaut und wirtschaftlich betrieben werden könnten. Großbatteriespeicher können nach den Berechnungen der Studienautoren einen erheblichen volkswirtschaftlichen Mehrwert generieren. Dies geschieht durch die Verschiebung der Verfügbarkeit von Strom aus Zeiten mit Stromüberschuss in Zeiten mit einem Strommangel. Der Mehrwert aus solchen Einsparungen wird allein am Großhandelsmarkt auf etwa 12 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 steigen – sogar ohne den zusätzlichen Nutzen für Systemdienstleistungen, Vermarktung am Intradaymarkt oder sonstige volkswirtschaftliche Folgeeffekte zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Treiber dieser Einsparungen besteht in eingesparten Brennstoff- und CO2-Kosten. So helfen Großbatteriespeicher im Jahr 2030 rund 6,2 Millionen Tonnen CO2 und im Jahr 2040 rund 7,9 Millionen Tonnen CO2 zu vermeiden. Das geht aus einer Vergleichsrechnung mit einem Stromsystem, in dem in Deutschland statt Großbatteriespeichern überwiegend Gaskraftwerke eingesetzt werden, hervor. Sinkende Großhandelspreise  Die Untersuchung zeigt weiter, dass Großbatteriespeicher eine preissenkende Wirkung auf die Preise haben und den Großhandelspreis zwischen 2030 und 2050 im Durchschnitt um rund 1 Euro/MWh reduzieren. Wenn keine Möglichkeit besteht, stationäre Batteriespeicher durch zusätzliche Gaskraftwerke zu ersetzen, wäre hingegen mit einem um 4 Euro/MWh höheren Großhandelspreis zu rechnen. Der Ausbau von Großbatteriespeichern kann zudem wesentlich dazu beitragen, den Investitionsdruck bei Gaskraftwerken zu reduzieren, wie es in der Untersuchung weiter heißt. In einem Szenario ohne Speicherausbau reichen die geplanten rund 26.000 MW neue Gaskraftwerke bis 2030 nicht aus und es müssen weitere 9.000 MW gebaut und betrieben werden. Die Modellierung zeigt, dass Großspeicher den Zubau von Gaskraftwerken zwar nicht vollständig ersetzen können, aber wesentlich dazu beitragen, den Investitionsdruck bei neuen Gaskraftwerken bis 2030 zu reduzieren. Thomas König, Regulations Expert bei Enspired, kommentiert: „Großbatteriespeicher sind das notwendige Puzzleteil für die Realisierung der Energiewende. Durch die aus der Großspeicherintegration resultierenden Kosteneinsparungen und wachsenden Gasunabhängigkeit gewinnt die Energiewende zudem an öffentlicher Akzeptanz.” Forderungen an die Politik Die Auftraggeber der Studie sehen die Politik konkret gefordert, für Investitionssicherheit beim Bau von Großbatteriespeichern zu sorgen. Bürokratische Hemmnisse und regulatorische Barrieren beispielsweise bei den Genehmigungsverfahren müssten abgebaut werden. Alle Märkte für Energie, Kapazität und Systemdienstleistungen in Deutschland sollten technologieoffen und marktbasiert ausgestaltet sein. Die Bundesregierung müsse schnellstmöglich die Vorgaben aus der aktuellen Reform des europäischen Strommarktes zur Festlegung indikativer Speicherziele umsetzen. Die Studie basiert auf der Modellierung des europäischen Strommarktes mit dem Frontier‘s Combined Investment and Dispatch Modell in drei unterschiedlichen Varianten: Einer Referenz-Modellierung, in der der endogene Ausbau von Batterien und Kraftwerkskapazitäten einzig durch das Modell erfolgt, sowie zwei Varianten, in denen der Zubau von Batterien in Deutschland nicht möglich ist und die fehlende Kapazität durch den endogenen Zubau anderer Kraftwerkskapazitäten erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt ist. Frontier Economics ist ein Beratungsunternehmen, das sich unter anderem mit den wirtschaftlichen Folgen von Energie- und Klimaveränderungen befasst.

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Die EU geht mit wesentlich besseren Aussichten für eine sichere Strom- und Gasversorgung in den bevorstehenden Winter als vor einem Jahr. Die Spitzenverbände der europäischen Übertragungsnetzbetreiber für Strom und Gas, Entso-E und Entso-G, halten die Versorgung mit leitungsgebundener Energie in den kommenden Monaten für weitgehend gesichert. Die Lage auf den Energiemärkten habe sich gegenüber dem Vorjahr weitgehend normalisiert, heißt es in der gemeinsamen Winterprognose der beiden Verbände, die am 16. November in Brüssel vorgestellt wurde. Risiken für die Versorgung sehen sie nur im Fall eines langen und besonders kalten Winters oder anderer, ungünstiger Witterungsverhältnisse. Die EU sei mit sehr gut gefüllten Speichern (96 Prozent) in die Wintersaison gestartet, sagte Kacper Zeromski von Entso-G. Das entspricht 1.091 TWh oder einem Drittel des Verbrauchs im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Die zusätzlichen LNG-Terminals, die in den letzten Monaten in Deutschland und Finnland in Betrieb gegangen seien, hätten die Versorgungslage grundlegend verändert. Die EU verfüge damit über ausreichende Infrastrukturkapazitäten, um die Versorgung auch dann zu sichern, wenn die verbleibenden russischen Lieferungen ausblieben. Dabei habe man die strategischen Reserven der Mitgliedsstaaten nicht berücksichtigt, sagte Zeromski. Sie machten knapp 10 Prozent der gesamten Reserven aus. Ihre Verwendung könne nationalen Einschränkungen unterliegen. Auch Gas, das Versorger aus der EU in der Ukraine gespeichert hätten, sei nicht in die Verfügbarkeitsanalyse von Entso-G eingegangen. Grundsätzlich sei die Nutzung ukrainischer Speicher aber eine zusätzliche Option. Die Beschädigung des Interconnectors zwischen Finnland und Estland verhindere zwar die direkte Kooperation der Finnen mit dem Baltikum, stelle aber keine ernste Gefahr für die Versorgungssicherheit dieser Länder dar. Extreme Witterungsverhältnisse könnten allerdings auch in diesem Winter zu vorübergehenden Engpässen führen. Die meisten Probleme würden dann durch den Preisanstieg und den damit verbundenen Rückgang der Nachfrage gelöst. Darüber hinaus empfiehlt Entso-G eine möglichst enge Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten, insbesondere bei der Nutzung der Infrastruktur. Die EU verfüge inzwischen über genügend Kapazität an ihren LNG-Terminals, um die verbleibenden russischen Gaslieferungen zu ersetzen. Das Gas müsse dann jedoch auch von West- nach Osteuropa transportiert werden. Im Prinzip jede erwartbare Stromnachfrage bedienbar Auch die Elektrizitätswirtschaft geht optimistisch in die Wintersaison. Entso-E erwartet, dass sich die Nachfrage nach Strom auf dem durchschnittlichen Niveau der vergangenen Jahre bewegt. Dem stünden höhere Kapazitäten gegenüber, sagte der Analyst des Verbandes, Simon Art. Die meisten französischen Atomkraftwerke, die im letzten Winter wegen Wassermangel oder aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung standen, seien ans Netz zurückgekehrt. Die Stauseen vor allem in den skandinavischen Ländern seien wieder gut gefüllt und die Zahl der Windräder und Photovoltaik-Anlagen sei in den letzten zwölf Monaten weiter gestiegen. Damit könne, im Prinzip, jede erwartbare Nachfrage bedient werden. Das sogenannte „kritische Gasvolumen“ sei im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent zurückgegangen. Damit ist die Menge an Gas gemeint, die über den gesamten Winter benötigt wird, um den Lastenausgleich zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Allerdings gebe es regionale Versorgungsrisiken, insbesondere an den Rändern der EU sowie in einzelnen Regionen in Frankreich und Belgien. In Zypern und Malta sei die Versorgung vollständig von der lokalen Erzeugung abhängig, weil die Inselstaaten nicht mit dem Übertragungsnetz auf dem Festland verbunden seien. Die Versorgung in Irland hänge stark von der Windenergie ab und seine Gaskraftwerke seien alt und störanfällig. In Polen könnten Engpässen bei der Braunkohleversorgung nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Zu Engpässen könne es auch in Finnland kommen, dessen Versorgung zunehmend vom Windaufkommen abhänge. Besonders in windarmen Zeiten sei das Land auf Stromimporte aus den Nachbarländern angewiesen. In Finnland hat in diesem Jahr zwar ein neues Atomkraftwerk den Betrieb aufgenommen, gleichzeitig wurde die Kapazität des Interkonnektors nach Schweden aber um 300 MW gekürzt. Für den deutschen Elektrizitätsmarkt sieht man angesichts üppiger Reserven in Brüssel keine grundsätzlichen Probleme. Allerdings bestehe die Gefahr, dass Kraftwerke, die am Markt teilnähmen, als technische Reserve nicht mehr zur Verfügung stünden. Für das Jahr 2024 erwartet Ensto-E eine Nachfrage von 547 Milliarden kWh in Deutschland. Für Elektrofahrzeuge veranschlagen die Netzexperten 8,3 Milliarden kWh, für Wärmepumpen 4,9 Milliarden kWh und für Datenverarbeitungszentren 9,9 Milliarden kWh. Die im Januar 2024 benötigte Spitzenlast schätzt Ensto-E auf 88.500 MW.

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Abbildung: Asset-Lebenszyklus am Beispiel „MS-Leitung“: Zukunftsfähiges Datenmodell als Basis für kfm./reg./techn. optimierte Asset-Bewirtschaftung

Die Energiewende stellt Betreiber von Versorgungsnetzen, insbesondere für Gas, Strom und Wärme, vor die Herausforderung, die Weiterentwicklung ihrer Netze und Anlagen kaufmännisch und technisch deutlich differenzierter als bislang erforderlich zu beplanen. Der wesentliche Treiber sind die anstehenden, massiven Investitionen in den Infrastrukturneu- bzw. -umbau. Sie sind notwendig, um die langfristigen Ziele im Bereich der Dekarbonisierung, beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie bei der Dezentralisierung der Energieerzeugung zu erreichen. Als Konsequenz steigen bei den Netzbetreibern die Anforderungen der tangierten Fachabteilungen wie Netzwirtschaft, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Bau und Betrieb an die verwendeten Datenmodelle. Wesentliche Kriterien sind dabei die Verfügbarkeit, Qualität und Granularität der Daten. Die Datenverfügbarkeit bezeichnet, ob und welche Daten aus den Systemen für eine fundierte kaufmännische, regulatorische und technische Planung bereitgestellt gestellt werden. Die Datenqualität hängt davon ab, ob die verfügbaren Daten aktuell, vollständig und korrekt sind. Die Datengranularität wiederum misst, ob die bisherige Erfassung und Aufbereitung der Daten detailliert genug und damit für erhöhte Ansprüche geeignet ist. Diese Entwicklung betrifft die verschiedenen Versorgungssparten gleichermaßen, wobei die regulatorischen Vorgaben und die geopolitische Rahmenbedingungen die Situation speziell in den Sparten Strom und Gas nochmals verschärfen. Auf der funktionalen Ebene ist es vor allem das Asset Management, das als Drehscheibe zwischen den wesentlichen Unternehmensbereichen besonders herausgefordert wird. Dass sich die Situation zuspitzt, hat mehrere Ursachen.   Was fehlt den Datenlandschaften in der Energiewirtschaft? Zunächst sind die heute genutzten Datenmodelle oftmals historisch den in verschiedenen Einheiten der Unternehmen gewachsen. Bei der Konzeption der Modelle und bei der Sammlung der Daten fand typischerweise keine interdisziplinäre bzw. bereichsübergreifende Betrachtung satt. Darüber hinaus gab es in der Regel keine ganzheitliche Bewertung einer optimalen Gesamtlösung. Diese würde erreicht, indem man ermittelt, welche Informationen die unterschiedlichen Anwender wie z.B. kaufmännische und technische Abteilungen nutzen, und diese Erkenntnisse in dem Modell berücksichtigt. Weiterhin leiden die heute genutzten Datenmodelle oftmals darunter, dass die IT-Systemlandschaften fragmentiert und an den Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Funktionsbereichen nur unzureichend oder nicht miteinander verknüpft sind, beispielsweise, wenn bei einem Netzbetreiber der technisch-betriebliche, der bauende und der kaufmännische Bereich verschiedene Systeme nutzen. Die Folge sind regelmäßige Systembrüche und händische Eingriffe, mit unvermeidbaren Ineffizienzen und Fehlerquellen. Zudem sind keine Vergleichbarkeit zwischen den Funktionsbereichen und keine übergreifende Steuerung möglich, weil die gemeinsame Datengrundlage fehlt. Die wechselnden Anforderungen an die Datenerhebung und sich ändernde Datenerfassungs- und Verwaltungsprozesse stellen die betroffenen Unternehmen ebenfalls vor große Herausforderungen. Besonderer Handlungsdruck entsteht durch einen Faktor, dessen Gewicht heute so groß ist wie nie zuvor, nämlich die Frage der Allokation der Investitionsmittel. Einerseits stehen viele Versorgungsunternehmen vor einem Investitionsstau, und müssen entscheiden, in welche der oft überfälligen Projekte und Maßnahmen sie zuerst investieren. Die Dekarbonisierung stellt dabei mitunter ganz neue, zusätzliche Anforderungen, wie etwa die Notwendigkeit von Desinvestitionen. Diese könnten bald in einem nie da dagewesenen Umfang nötig werden, falls zum Beispiel das Gasnetz in einem signifikanten Umfang zurückgebaut werden muss. Gleichzeitig müssen die Versorger, um bei der Energiewende und Zukunftsthemen wie der dezentralen Stromversorgung handlungsfähig zu bleiben, massiv investieren und mitunter komplett neue Netze bauen – und das, während sie bereits mit den aktuellen Herausforderungen zu kämpfen haben. Sie stehen einmal mehr vor der Frage, wo sie die knappen Mittel allokieren.   Gute Entscheidungen im gesamten Lebenszyklus der Assets In der Folge bieten die oftmals grobkörnigen, veralteten und nicht über Fachabteilungen hinweg integrierten Datenmodelle keine ausreichende Basis, um mit komplexen Fragestellungen souverän umgehen zu können. Gerade im Asset Management fällt es zunehmend schwer, strategische Prioritäten zu definieren und Entscheidungen unter Berücksichtigung kaufmännischer, technischer und regulatorischer Gesichtspunkte zu treffen. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Bedeutung des Datenmodells. In diesem Fall ist eine Trafostation im IT-System des Betreibers strukturiert angelegt – allerdings werden die technischen Zustände der verschiedenen Bauteile im Betrieb nur bedingt strukturiert erfasst und nicht vollständig mit den kaufmännischen Daten und Informationen zur Trafostation synchronisiert. Die Folge: Die kaufmännischen Implikationen der technischen Zustände des Assets „Trafostation“ sind oftmals unklar. Somit fehlt ein wichtiger Baustein als Grundlage, um die kaufmännischen Auswirkungen einzuschätzen und z.B. auf Basis einer Zustands-/Wichtigkeits-Matrix Investitionsentscheidungen zu treffen. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass ein performantes Datenmodell die Grundlagen sowohl im kaufmännischen (Langfristige, mittelfristige und Jahresplanung) als auch im technischen Planungsprozess (Grobplanung, Feinplanung, Bau, Betrieb, Rückbau) liefert. Dadurch ermöglicht es die integrierte Optimierung beider Prozesse und liefert die notwendigen Informationen, um Investitions- und Unterhaltsentscheidungen konsistent und aussagekräftig zu treffen.     Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Datenmodell Welche Schritte sind nun notwendig, um Datenmodelle aufzubauen, die ein nachhaltig erfolgreiches, zukunftsfähiges Asset Management unterstützen? Hier lassen sich vier wesentliche Aspekte definieren. 1. Erfassung der Informationsbedarfe: Die Basis für die weitere Planung sollte immer die Ermittlung der Informationsbedarfe der involvierten Fachabteilungen sein, um Klarheit und Transparenz hinsichtlich der zukünftigen Anforderungen zu erhalten. Weiterhin ist zu klären, wie Daten aufgenommen und konsolidiert werden sollen. Hierzu ist ein Gesamtüberblick notwendig, z.B. welche Fachabteilung welche Daten in welcher Qualität, Granularität und Aktualität benötigt. 2.Modellentwicklung und Definition der „Bezugsobjekte“: Die tangierten Fachabteilungen (insbesondere Assetmanagement, Netzwirtschaft, Finanz-Rechnungswesen, Controlling, Bau und Betrieb) definieren gemeinsam die relevanten „Bezugsobjekte“ für das Datenmodell. Ein Bezugsobjekt kann z.B. ein bestimmter Versorgungsabschnitt, eine Stichleitung in einer Ortschaft, eine Armaturengruppe oder eine Ortsnetzstation sein. Bei der Definition eines Bezugsobjektes hilft die Orientierung am Kriterium des „eigenständigen, aktivierbaren Wirtschaftsguts“. In Bezug auf das Datenmodell muss das Bezugsobjekt den sogenannten Mindestdetaillierungsgrad abdecken. 3.Ableitung von „Datenstrukturen“: Da jede Fachabteilung andere Anforderungen an die notwendigen Informationen zu einem Bezugsobjekt hat, werden, basierend auf den erfassten Anforderungen, für jede Fachabteilung die notwendigen Datenstrukturen als Modell aufgebaut. Im Bereich Bau/Projektumsetzung z.B. werden häufig PSP-Elemente als die führende Größe für Datenstrukturen verwendet. Daraus ergeben sich zu einem Bezugsobjekt nach Fachabteilungen geclusterte Datenstrukturen. Wesentlich ist, dass die verschiedenen Datenstrukturen zu einem Bezugsobjekt in ihrem Aufbau synchronisiert sind und „zueinander passen“, bzw. inhaltlich zueinander gemappt werden. Im Ergebnis werden die Datenstrukturen für alle Bezugsobjekte nach den individuellen Anforderungen der Fachabteilungen abgebildet. 4.Modellumsetzung: Zunächst werden die notwendigen IT-technischen Anpassungen und sowie die Entwicklungsschritte als Anforderungskatalog abgeleitet. Auf dieser Basis wiederum erfolgt die technische Realisierung. Die Verknüpfung fachlicher Anforderungen an die Datenausprägung mit den Möglichkeiten technologischer Tools zur Abbildung der Daten ermöglicht eine iterative und kontinuierliche Optimierung..

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Energieeffizienz im Einzelhandel braucht mehr Anreize

Im Einzelhandel liegen ungenutzte Einsparpotenziale brach, da Vermieter zwar zahlen müssten, aber nicht profitieren. Eine Studie zeigt mögliche Auswege aus dem Dilemma. Der Einzelhandel in Deutschland konnte in den vergangenen 30 Jahren über 50 % seiner CO2-Emissionen reduzieren. Damit leisten die Händlerinnen und Händler einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem konnten sie durch Energieeffizienzmaßnahmen die eigenen Kosten reduzieren. Doch erhebliche Einsparpotenziale im Einzelhandel bleiben nach einer aktuellen Umfrage des Thinktanks Adelphi ungenutzt. Der Grund sei das Mieter-Vermieter Dilemma. Befragt wurden sowohl Vermietende als auch Mietende. Die größten Energieeinsparungen können dadurch erreicht werden, gesamte Gebäude energetisch zu optimieren und nicht nur einzelne Anlagen. Aber gerade hier täte sich der mietende Einzelhandel schwer, nach Ergebnissen der Umfrage. Da Vermietende nicht direkt von den sinkenden Energiekosten innerhalb der Immobilie profitieren, erscheinen viele Maßnahmen unwirtschaftlich und werden daher nicht umgesetzt. Vor allem Vermietende befürworteten nach den Umfrage-Ergebnisse Instrumente, insbesondere wenn diese finanzielle Anreize bieten. Angepasste Förderprogramme mit höheren Sätzen und Steuererleichterungen fallen etwa hierunter. Auch einfachere und schnellere Antragsverfahren würden die Hemmschwelle senken. Als ergänzendes Instrument zum Abbau finanzieller Hürden haben die Autorinnen und Autoren zudem das sogenannte “Energiespar-Contracting” (ESC) identifiziert. Beim Thema Energiespar-Contracting gaben 40 % der Vermietenden an, sich vorstellen zu können, ESC als Finanzierungsmodell zu nutzen. Dieser Teil der Befragten sah die Vorteile in der Sicherheit, die die garantieren Leistungen des Contractors bieten sowie die Entlastungen bei den Aufgaben wie Betriebsführung, Wartung und energetische Optimierung. Der größere Teil (60 %) sprach sich dagegen aus. Die Mehrheit dieser Gruppe gab an, dass das ESC zu kompliziert sei (67 %). Außerdem waren sich 53 % von ihnen unsicher, ob mit ESC wirklich die vertraglich vereinbarten Einsparungen erzielt werden können. Bei den Einzelhändlern war die Ablehnung noch deutlicher: 93 % der Befragten gaben an, dass sie sich nicht vorstellen können, das Energiespar-Contracting zu nutzen. Auch hier war das Hauptargument, dass ihnen ein solcher Vertrag zu komplex erscheint und sie nicht sofort von den Sparmaßnahmen profitieren würden. Förderinstrumente müssen unkomplizierter werden “Grundsätzlich sollten die Instrumente in erster Linie Vermietende adressieren und für Mietparteien mit möglichst wenig Komplexität verbunden sein”, erläutert Jasmin Paulus, Managerin bei Adelphi und Co-Autorin der Studie. “Generell wurde deutlich, dass das Interesse an gebäudebezogenen Energieeffizienzmaßnahmen bei Vermietenden größer ist als aufseiten der mietenden Händlerinnen und Händler”, so Paulus. Darüber hinaus kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass verbindliche Mindeststandards für Energieeffizienz in Bestandsgebäuden ein sinnvolles Instrument darstellen, um die breite Masse der Eigentümer zur Umsetzung zu bewegen. “Die Immobilienbranche spricht sich zwar gegen verbindliche Mindeststandards aus. Doch wir haben festgestellt, dass zahlreichen Befragten die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich nur auf Basis von freiwilligen Instrumenten als sehr unwahrscheinlich erscheint”, ergänzt Nadine Nitsche, Consultant bei Adelphi und Co-Autorin der Studie. Dies entspreche auch den geplanten Vorgaben auf EU-Ebene, nach denen ab 2027 Mindeststandards im Bestand der Nichtwohngebäude angestrebt werden. Auch der CO2-Preis stelle zufolge ein wichtiges rechtliches Instrument zur Verwirklichung von Energieeinsparpotenzialen im Einzelhandel dar. Nach mehrheitlicher Einschätzung der Befragten sollte nämlich die Aufteilung des CO2-Preises zwischen mietender und vermietender Partei idealerweise gestaffelt nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes erfolgen. Eine solche Regelung wird für Wohngebäude aktuell durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Neben solchen verbindlichen rechtlichen Regelungen empfehlen die Autorinnen und Autoren stärkere Kooperationen zwischen Mieter- und Vermieterseite. “Das wäre etwa im Rahmen von grünen Mietverträgen möglich. Dieses Instrument weist großes Potenzial auf, beide Parteien transparent an der Reduzierung des Energieverbrauchs einer Immobilie und ihrer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung zu beteiligen”, sagt Paulus. Ein grüner Mietvertrag umfasst in der Regel mindestens eine Regelung zu einer umweltschonenden Nutzung und Bewirtschaftung der Immobilie im laufenden Betrieb. Eine durch einen grünen Mietvertrag herbeigeführte Aufteilung der Kosten und Nutzen kann Interessenunterschiede zwischen den Parteien überbrücken und beide Parteien von den vereinbarten Energieeffizienzeinsparungen profitieren lassen.

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Erneuerbaren-Branche

Paula Abreu Marques, Abteilungsleiterin bei der Generaldirektion Energie der EU-Kommission, versuchte auf der Konferenz Re-Source, die Sorgen in der Erneuerbaren-Branche zu zerstreuen. Eine Vertreterin der EU-Kommission hat den am 31. Oktober vom Ministerrat gebilligten Entwurf für eine Erlösabschöpfung im Stromgroßhandel oberhalb von 180 Euro/MWh vor Vertretern der Erneuerbaren-Branche verteidigt. Paula Abreu Marques, Abteilungsleiterin (Head of Unit) in der Generaldirektion Energie der Kommission, beteuerte am 6. Oktober in einer Rede auf der Messe Re-Source für grünen Industriestrom in Amsterdam, sie habe zwar Stimmen wahrgenommen, wonach die Erlösgrenze Vertrauen in den Markt für PPA (Power Purchase Agreements, Grünstrom-Direktlieferverträge) untergrabe. Dies sei aber weder Absicht der Kommission noch der Mitgliedsstaaten, die teilweise mit nationalen Markteingriffen vorangegangen waren. Sie sehe drei Gründe, warum PPA und Erneuerbare nicht betroffen sein würden: So liege der Erlösdeckel ohnehin unter den “gegenwärtigen und künftigen” Börsenpreisen und bringe die Regenerativen im Gegenteil in den Vorteil gegenüber den Konventionellen. Zweitens gelte der Deckel nur vorübergehend bis 30. Juni 2023. Und schließlich habe der Vorschlag eine Revisionsklausel. Genau daran knüpfte sich in anderen Podien auf der Re-Source die Kritik: Es wird der EU schlicht nicht geglaubt, dass die Erlösabschöpfung tatsächlich pünktlich ausläuft oder verlängert wird. Außerdem befürchtet Mathieu Ville von dem auf PPA spezialisierten Analyse-, Beratungs- und IT-Unternehmen Pexapark indirekte Effekte auf den Markt, etwa eine Zurückhaltung bei Investitionen in Erneuerbare. Paula Abreu Marques von der Generalidirektion Energie bei ihrer Key Note auf der Messe Re-Source RED III ist im Trialog In ihrer Rede auf Englisch teilte Abreu Marques auch mit, dass der Trialog über die dritte Fassung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zwischen Kommission, Ministerrat und Parlament am 6. Oktober in Straßburg begonnen hat. Die RED III lasse die Regelung in der gültigen RED II unberührt, wonach Mitgliedsstaaten die Planung und Genehmigung von grünen Kraftwerken beschleunigen dürfen.

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