Zwischen Turbinen und Transformation2

Eine Branche nach der anderen fordert Gelder aus dem Infrastruktur-Sondertopf, über den am 21. März der Bundesrat abstimmt. So auch die Luftfahrtindustrie. Ein Bündnis aus 14 Verbänden und Gewerkschaften fordert von der neuen Bundesregierung Entlastungen für den Luftverkehr – und bringt das geplante Milliarden-Finanzpaket des Bundes ins Spiel. „Der Luftfahrtstandort Deutschland ist zu teuer geworden“, heißt es in einem gemeinsamen Appell, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Ohne entschlossene Maßnahmen droht der Branche der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit und damit eine Schwächung der Anbindung des Wirtschaftsstandortes Deutschland an internationale Märkte.“ Hinter dem Schreiben stehen unter anderem der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Industriegewerkschaft Metall (IGM), der Flughafenverband ADV und Tourismusverbände. Sie nennen acht Maßnahmen, um den Luftverkehrs-Standort zu stärken, allen voran eine Entlastung bei staatlichen Standortkosten und die Unterstützung von Zukunftstechnologien. So sollten für die Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe sowie für weitere Forschungs- und Technologieförderung verstärkt Mittel des Sondervermögens genutzt werden, heißt es in dem Schreiben. Union, SPD und Grüne hatten sich darauf geeinigt, dass 100 Milliarden Euro aus dem geplanten neuen Schuldentopf für Infrastruktur und Klimaschutz in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Nach dem Willen der Initiative sollen zudem die Luftverkehrssteuer abgeschafft oder zumindest auf das Niveau von 2011 sinken, Bürokratielasten schrumpfen und weitere Fördermittel in die nationale Luftfahrt-Forschung fließen. Ausgebaut werden solle das „Wasserstoff-Ökosystem“ für neue Flugzeugantriebe von der Produktion über den Transport bis zu Betankungsanlagen. „Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, müssen wir in innovative Technologien investieren, statt die Branche mit zusätzlichen Kosten zu belasten“, sagte BDL-Präsident Jens Bischof. „Wir brauchen bezahlbare nachhaltige Kraftstoffe und neue Antriebe, um die Transformation der Luftfahrt aktiv zu gestalten.“ Die Luftverkehrsbranche sieht die staatlichen Steuern und Gebühren als Hauptgrund dafür, dass sich der Luftverkehr in Deutschland im europäischen Vergleich nur langsam von der Corona-Krise erholt.

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Zum Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur haben 18 Betreiber des künftigen Wasserstoffkernnetzes erstmals rund 172 Millionen Euro aus dem Amortisationskonto erhalten. Mit der ersten Zahlung aus dem Amortisationskonto hat die H2 Amortisationskonto GmbH (AMKG) den Startschuss für ein zentrales Instrument zur Finanzierung der Wasserstoffinfrastruktur gegeben. Insgesamt rund 172 Millionen Euro sind am 25. März 2025 an 18 Betreiber des Wasserstoffkernnetzes geflossen, teilt das Unternehmen mit. Die AMKG hat ihren Sitz in Berlin und agiert als kontoführende Stelle. Sie übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der Zahlungen gemäß §28r des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser Paragraf regelt die Einrichtung und den Betrieb des Amortisationskontos. Der Gesetzgeber hat ihn im Zuge der Verankerung des Wasserstoffkernnetzes eingeführt. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Betrieb der Infrastruktur trotz anfänglich geringer Auslastung sicherzustellen und die Risiken bei der Investition zu begrenzen. Die Finanzierung des Kontos erfolgt über Darlehen, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeführt werden (siehe Infokasten unten). Das Wasserstoffkernnetz soll in Deutschland weitgehend privatwirtschaftlich durch die Betreiber der Leitungsinfrastruktur finanziert werden. Um dabei eine marktgefährdende Kostenlast in der Anfangsphase zu vermeiden, wurde im EnWG eine Deckelung der Netzentgelte für Wasserstoffabnehmer verankert. Die Finanzierungslücke in den frühen Jahren des Hochlaufs gleicht das Amortisationskonto aus. An der Vorbereitung der ersten Auszahlung waren neben der AMKG auch die staatliche Förderbank KfW als Darlehensgeberin beteiligt, des Weiteren auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium der Finanzen sowie die Bundesnetzagentur. Die Gesellschafterstruktur der AMKG wurde bereits Ende Februar 2025 angepasst: Neben der Trading Hub Europe GmbH sind seither auch die Wasserstoffkernnetzbetreiber selbst als Anteilseigner beteiligt. „Wir sind stolz, dass die erste Auszahlung trotz des engen Zeitplans planmäßig erfolgen konnte“, erklärten Torsten Frank und Sebastian Kemper, die beiden Geschäftsführer der AMKG. Ausschlaggebend dafür sei die enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten gewesen. Die nächste Auszahlung aus dem Amortisationskonto ist für März 2026 vorgesehen. Details zum Amortisationskonto Das Amortisationskonto ist das zentrale Finanzierungsinstrument, um das über 9.000 Kilometer lange Wasserstoffkernnetz in Deutschland zu realisieren. Es soll verhindern, dass in der frühen Phase des Wasserstoffmarktes zu hohe Netzentgelte die Nachfrage ausbremsen. Betreiber des Wasserstoffkernnetzes erhalten daher zunächst Zahlungen aus dem Konto, um ihre Kosten teilweise zu decken. Die entstehenden Lücken werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen – entweder durch höhere Netzentgelte, sobald der Markt tragfähig ist, oder durch andere Finanzierungsmechanismen. Die H2 Amortisationskonto GmbH führt das Konto, bilanziert es und wickelt die Zahlungen ab.

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Die Bundesnetzagentur will den Regulierungsrahmen für Stromnetze anpassen. Laut Thüga könnte das die Renditen für Netzbetreiber drastisch senken und Investitionen ausbremsen. Die Thüga Aktiengesellschaft mit Sitz in München warnt vor schwerwiegenden Folgen der bis zum Sommer geplanten Änderungen des Regulierungsrahmens für Stromnetzbetreiber. Hintergrund ist ein aktueller Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA), der im sogenannten „NEST“-Prozess („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“) eine Anpassung der regulatorischen Vorgaben vorsieht. Diese soll laut der Behörde helfen, die Effizienz der Netze zu stärken und langfristig Kosten zu senken. Die Pläne stoßen jedoch bei der Energiebranche auf deutliche Kritik, wie die Thüga, ein Netzwerk aus über 100 kommunalen Energie- und Wasserversorgern, in einer Mitteilung vom 31. März erklärt. Konkret betrifft die Kritik den Regulierungsentwurf mit dem Titel „RAMEN“ („Regulierung. Anreize. Maßstäbe. Effizienz. Netzentgelte.“). Nach Berechnungen der Branche könnten die vorgesehenen Änderungen die Eigenkapitalverzinsung – eine zentrale Einkommensquelle der Netzbetreiber – um bis zu ein Drittel senken. In Einzelfällen sei sogar ein Rückgang um 60 Prozent möglich, heißt es seitens der Thüga. Die Vergütung des eingesetzten Kapitals sei jedoch notwendig, um Investitionen in bestehende und neue Infrastruktur wirtschaftlich tragfähig zu halten. Eine deutliche Absenkung würde Investitionen gefährden, die für die Umsetzung der Energiewende unerlässlich sind. „Ohne stabile Netze ist weder die Energiewende noch eine verlässliche Versorgung der Wirtschaft möglich“, sagte Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga, zu den Plänen der Netzagentur. Kapital werde künftig eher in Länder mit besseren regulatorischen Bedingungen fließen – sowohl innerhalb Europas als auch darüber hinaus. Bereits heute unterdurchschnittliche Eigenkapitalverzinsung Schon heute liege die Eigenkapitalverzinsung deutscher Netzbetreiber im europäischen Vergleich im unteren Bereich. Dennoch habe die Bundesnetzagentur für die laufende 4. Regulierungsperiode von 2024 bis 2028 Anträge auf Anpassung der Rendite abgelehnt – und das trotz eines gestiegenen Zinsniveaus. Begründet wurde diese Entscheidung nicht, ein künftiger Referenzzinssatz wurde ebenfalls nicht benannt. Auch für die 5. Regulierungsperiode ab 2029 deutet die Methodik der Netzagentur laut Thüga darauf hin, dass Anforderungen an eine marktgerechte Eigenkapitalverzinsung nicht berücksichtigt werden. Zwar könne die Behörde mit den geplanten Maßnahmen zunächst die Netzentgelte auf den Stromrechnungen senken, doch langfristig drohten laut Thüga neue Belastungen. Als Beispiel nennt das Unternehmen die Redispatch-Kosten – also Ausgaben zur Stabilisierung der Stromnetze bei Engpässen. Diese lagen in den vergangenen drei Jahren jeweils zwischen 3 und 4 Milliarden Euro und damit in etwa auf dem Niveau der gesamten Eigenkapitalverzinsung aller deutschen Stromnetzbetreiber. Die Thüga warnt, dass ohne ausreichende Investitionen in das Netz diese Kosten weiter steigen könnten. „Wenn wir mehr Investitionen in neue Stromnetze wollen, brauchen wir hierfür marktgerechte Investitionsbedingungen“, betonte Alsheimer. Der Wettbewerb um Kapital sei international – Deutschland müsse jetzt für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen. Kürzere Regulierungsperiode vorgesehen Zudem schlägt die Bundesnetzagentur im Zuge des „NEST“-Prozesses eine kürzere Regulierungsperiode vor, um flexibler auf Entwicklungen auf dem Markt reagieren zu können. Mit den Bundesländern sei abgesprochen, die nächste Periode noch für fünf Jahre anzulegen, ab 2033 aber auf drei Jahre zu verkürzen, sagte die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Barbie Kornelia Haller kürzlich auf dem Forum des Verbands der Kommunalen Unternehmen (wir berichteten). Es ginge nicht, die Netzkosten wegen vieler Ausnahmen für Eigenerzeugung auf immer weniger Schultern zu verlagern. „Mit der finanziellen Überforderung geht die Akzeptanz für die Energiewende verloren“, warnte Haller.

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