Schwefel statt Lithium: Berliner Batterie-Start-up Theion will die Speicherwelt auf den Kopf stellen – mit 15 Millionen Euro Rückenwind

Das Batterieunternehmen Theion erhält 15 Millionen Euro von Investoren, um seine Kristallschwefel-Technologie als effizientere Alternative zu Lithium-Ionen-Batterien weiterzuentwickeln. Mit frischem Kapital von 15 Millionen Euro will das Unternehmen Theion seine neuartige Kristallschwefel-Batterietechnologie weiter voranbringen. Das Start-up hat eine Series-A-Finanzierungsrunde abgeschlossen – also die erste institutionelle Kapitalaufnahme zur Skalierung des Unternehmens und plant, die Mittel in Forschung, Entwicklung und Skalierung seiner Zellchemie zu investieren. Ziel sei es, eine nachhaltigere, leistungsfähigere und kostengünstigere Alternative zu bestehenden Lithium-Ionen-Zellen zu schaffen. Theion sieht seine Technologie als Schlüssel für Fortschritte in Luftfahrt, Automobilindustrie und stationärer Energiespeicherung. Angeführt wird die Finanzierungsrunde von der Beteiligungsgesellschaft Team Global. Weitere Investoren sind das Solarunternehmen Enpal aus Berlin sowie Geschwister Oetker Beteiligungen, eine Investmentgesellschaft der Unternehmerfamilie Oetker. Alle drei Investoren sehen in der Schwefelchemie von Theion ein hohes Marktpotenzial – sowohl für nachhaltige Elektrifizierung als auch zur Stärkung europäischer Technologiestandorte. Schwefel statt Kobalt und Nickel Theion nutzt für seine Batterien Schwefel – ein nach eigenen Angaben in großen Mengen verfügbares Abfallprodukt –, um kritische Materialien wie Nickel und Kobalt zu ersetzen. Die Technologie basiert auf einer patentierten Verarbeitung der speziellen Kristallstruktur von Schwefel. Theion will damit gleich mehrere Probleme aktueller Batteriesysteme lösen: Neben der besseren Verfügbarkeit der Rohstoffe hebt das Unternehmen vor allem das geringere Gewicht, niedrigere Herstellungskosten und eine bessere Umweltbilanz hervor. Die Schwefelbatterien sollen laut Theion bis zu dreimal leichter sein und gleichzeitig ein Drittel der Kosten aktueller Lithium-Ionen-Batterien verursachen. Ein zentraler technischer Haken von Schwefelbatterien war bislang die geringe Zyklenfestigkeit. Die Lösung von Theion: Ein Produktionsverfahren, das die Lebensdauer deutlich erhöhen und mehr als 1.000 Ladezyklen ermöglichen soll – eine Schwelle, die für den wirtschaftlichen Betrieb notwendig ist. Laut Unternehmensangaben liegt die Energiedichte ihrer Zellen deutlich über der von konventionellen Systemen. Großes Potenzial in der Luftfahrt und im Energiespeichermarkt „Wir glauben, dass diese Zellchemie die Elektrifizierung in Mobilität und stationären Anwendungen revolutionieren kann“, sagt Lukasz Gadowski, Gründer von Team Global. Er sieht insbesondere für Luftfahrtanwendungen und den Energiespeichermarkt großes Potenzial. Auch Henning Rath, Geschäftsführer des Berliner PV-Unternehmens Enpal, betont, dass Europa eigene Batterietechnologien brauche, um sich unabhängig von asiatischen Lieferketten zu machen. Theion könne hier eine Schlüsselrolle einnehmen. Die Beteiligungsgesellschaft der Familie Oetker verweist zudem auf das Ziel, die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen zu verringern. Der Einsatz von Schwefel ermögliche es, Leistung und Nachhaltigkeit zusammenzubringen, so Sven Wiszniewski, der dort für Wagniskapital zuständig ist. Exportpotenzial und Industrieanwendungen im Fokus Theion geht von einem wachsenden Exportpotenzial für Schwefelbatterien aus. Das Unternehmen verweist auf Prognosen, wonach sich der globale Batteriemarkt bis 2030 verdreifachen werde. Das jährliche Marktvolumen könne laut eigenen Analysen auf rund 500 Milliarden Euro ansteigen – verteilt auf die Bereiche E-Mobilität, stationäre Speicher und Luftfahrt. Mit einer von importierten Rohstoffen unabhängigen Technologie wolle man Europa einen eigenständigen Beitrag zum globalen Batteriemarkt ermöglichen, so Gerhard Cromme, Aufsichtsratsvorsitzender von Theion. Das Unternehmen betont seinen eigenen Entwicklungsansatz, der sich von kapitalintensiven Strategien in den USA unterscheide. Statt großer Teams und hoher Materialeinsätze setze man bei Theion auf kleine, spezialisierte Entwicklungseinheiten mit starkem wissenschaftlichem Fokus.

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Power Purchase Agreements – ein Geschäftsmodell auch für Stadtwerke?

PPA spielen für Stadtwerke derzeit noch eine eher untergeordnete Rolle, werden aber perspektivisch immer relevanter. Warum es für Stadtwerke lohnt, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Mehrjährige Stromlieferverträge aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, so genannte Power Purchase Agreements (PPA), haben in den letzten Jahren einen starken Boom erlebt – verbunden mit vielen Hoffnungen. Denn mit PPAs lassen sich Stromerzeugungskapazitäten langfristig binden und Preisniveaus absichern. Mit der Energiekrise traten und treten im Energiemarkt jedoch völlig neue Herausforderungen und Regularien in den Vordergrund, die für Unsicherheit sorgten, wie z.B. Schwierigkeiten bei der Preisfindung für längerfristige Strombezugsverträge oder eine drohende Gewinnabschöpfung für die Stromerzeugung im Rahmen der Strompreisbremse. Während das Gesamtvolumen der abgeschlossenen PPAs auch im vergangenen Jahr relativ stabil blieb, wurden überwiegend so genannte Corporate PPAs abgeschlossen. Dabei handelt es sich um direkte Lieferverträge zwischen großen Erzeugern erneuerbarer Energien und großen Abnehmern aus Industrie und Dienstleistungsbereichen, die den Strom in ihren Betriebsstätten selbst verbrauchen. So schließen z.B. Betreiber von Rechenzentren und Serverfarmen wie Google, Microsoft oder Amazon derzeit vermehrt PPAs ab, um ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Stadtwerke hingegen spielen in diesem Umfeld bisher keine oder nur eine untergeordnete Rolle, da die Nachfrage ihrer Kunden nach PPAs häufig (noch) relativ gering ist. Bei Gewerbe- und Mittelstandskunden lag der Fokus in der Vergangenheit und insbesondere in den letzten Monaten eher auf Kostenreduktion und Versorgungssicherheit. Aspekte wie die Sicherstellung von „grünen“ Lieferverpflichtungen oder die Erfüllung eigener Nachhaltigkeitsziele, die den Bezug von Ökostrom aus der Region fördern würden, entfalten noch nicht die erhoffte Wirksamkeit. Zumal die PPAs aufgrund ihrer „grünen“ Eigenschaften in der Regel entsprechend teurer sind. Auf Seiten der Privatverbraucher steigt zwar seit Jahren die Nachfrage nach Ökostrom, aus welchen (regionalen) Quellen dieser stammt, ist bei vielen von nachgelagerter Bedeutung oder kann aufgrund der vielschichtigen Definition des Begriffs Ökostrom dem Kunden nicht angemessen vermittelt werden. Größere Industrieunternehmen sind häufig keine Stadtwerke-Kunden mehr bzw. nicht mehr auf diese angewiesen, sondern haben in den letzten Jahren eigene Energiebeschaffungseinheiten aufgebaut und beziehen teilweise schon über Corporate PPAs Energie direkt vom Erzeuger. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie beispielsweise den USA spielen PPAs auch für Kommunen in Deutschland bislang eine untergeordnete Rolle. Alternative Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie fehlender Handlungsdruck und politscher Wille führen bislang zu einer geringen Relevanz von PPAs im kommunalen Umfeld. Auch auf der Erzeugerseite ist das Angebot an PPAs aus der Region derzeit häufig noch gering, da der Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren eher schleppend verlaufen ist und kaum neue PV- oder Windanlagen als potenzielle PPA-Quellen zur Verfügung stehen. Insbesondere beim Zubau der Windenergie, die aufgrund der hohen Leistungsgrößen besonders relevant für den PPA-Markt wären, befindet sich Deutschland in den letzten beiden Jahren auf einem geringen Zubau-Niveau von nur gut 2 GW. Dies entspricht etwa ein Drittel den Zubauzahlen von 2017[1]. Auch im Bereich der PV-Freiflächen – der zweiten zentralen Säule für PPAs – kam der Zubau in den letzten Jahren nur sehr schleppend voran.   Energiewende als Treiber Die Energiewende erfordert allerdings in den nächsten Jahren einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energiekapazitäten. Insbesondere für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keiner staatlichen Einspeisevergütung unterliegen bzw. diese nicht in Anspruch nehmen wollen (um somit z.B. gewisse Ausschreibungspflichten zu umgehen), könnten PPAs verstärkt zum Einsatz kommen, da sie eine mittel- bis langfristige Finanzierung und Absicherung der Investitionskosten von Erneuerbare-Energien-Projekten ermöglichen. Unterstützt durch sinkende Investitionskosten für Solar- und Windkraftanlagen auf der einen sowie (vermeintlich) weiter steigenden Strompreisen auf der anderen Seite werden PPAs auf der Erzeugungsseite jedoch zunehmend interessant. Denn so lässt sich ein hohes Energiepreisniveau mittels PPAs zur Absicherung von Investitionsrisiken für geplante Anlagen nutzen, um die eigene Kreditwürdigkeit ggf. Kapitalgebern zu stärken. Bei Bestandsanlagen können die hohen Preise so für die nächsten Jahre gesichert werden. Auch das Anfang 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz wird perspektivisch für eine steigende Nachfrage nach PPAs sorgen, vor allem bei mittelständischen Industrie- und Gewerbekunden, da es Unternehmen verpflichtet nachzuweisen, dass auch ihre Vorlieferanten in der Lieferkette nachhaltig agieren. Der „ökologische (und soziale) Fußabdruck“ eines Produktes und die nachhaltige Praxis des Unternehmens werden so transparent. Mittelständische Industrie- und Gewerbeunternehmen werden daher bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien verstärkt nach verlässlichen und möglichst regionalen Bezugsquellen für Ökostrom suchen. Wenn sie ihre Erneuerbare Energie über PPAs beziehen, erfüllen sie sogar höhere Nachhaltigkeitsstandards, da sie damit grüne Energieanlagen ohne staatliche Subventionen realisieren können. Auf der anderen Seite wird durch die Sensibilisierung der Gesellschaft für Nachhaltigkeitsaspekte, aber auch durch Regulierungen wie das Lieferkettengesetz, eine langfristige grüne Beschaffung mit kalkulierbaren Preisen von zentraler Bedeutung sein. Dies schafft insbesondere bei B2B-Kunden ein Marktpotenzial, an dem auch Stadtwerke partizipieren können. So können sich Stadtwerke als grüner Partner und Anbieter regional gebundener Energieerzeugungsleistung positionieren und die Regionalität grüner Energie entsprechend als ihren USP vermarkten. Um zukünftig höchsten Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden und entsprechende Gütesiegel zu erhalten, wird die Energiebeschaffung über PPA nach unserer Einschätzung zu einem wichtigen Kriterium. Auch Kommunen werden als PPA-Kunden zunehmend interessanter, denn auch sie haben Klimaschutzziele zu erreichen. Hohe Strombedarfe der Kommunen können über PPA teilweise gedeckt werden. Dafür brauchen sie aber regionale Partner, die nicht nur über Know How und Expertise verfügen, sondern auch über den nötigen Zugang zu Erneuerbarer Energie. Mittels PPAs können Kommunen den Ausbau regionaler Erneuerbaren Energie-Anlagen vorantreiben, vorbei an einer (weniger) attraktiven staatlichen EEG-Einspeisevergütung oder komplexen Förderprogrammen. Insbesondere für Kommunen ohne eigenes Stadtwerk ist diese Option interessant, da sie Erneuerbare Energie-Projekte nicht an ihr Stadtwerk „delegieren“ können. Die Abwicklung erfolgt stattdessen über Bürger-Energie-Genossenschaften (ggf. mit kommunaler Beteiligung). Implikation und Fragestellungen für Stadtwerke Auch wenn PPAs für Stadtwerke derzeit noch eine untergeordnete Rolle spielen, werden sie perspektivisch an Bedeutung gewinnen. Es ist also wichtig, dass sich Stadtwerke frühzeitig mit der Thematik beschäftigen. Dabei stehen drei zentrale Fragenblöcke im Vordergrund: Wo liegen in meinem Versorgungsgebiet überhaupt PPA-Potenziale auf Erzeugerseite? Welches Portfolio kann ich aufbauen und rentabel bewirtschaften? Größere Erzeugungsanlagen (sowohl Post-EEG als auch neue Anlagen) sind stark im Fokus des Wettbewerbs. Das macht es schwierig für Stadtwerke, hier konkurrenzfähig zu agieren. Der Fokus sollte deshalb primär im kleineren und mittleren Segment liegen, d.h. im Bereich von 1-10 MW Erzeugungsleistung. Allerdings ist hier die Marge je Kunde..

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Nicht nur die Energiewende findet im Verteilnetz statt, auch die Verkehrswende. Wie die zukunftsfähige Integration der E-Mobilität aussehen kann, hat Mitnetz Strom genauer untersucht. Nur wenn E-Autos netzverträglich geladen werden können, ohne dass die Nutzer einen Komfortverlust erleiden, wird die Elektromobilität massentauglich. Auch wenn Netzengpässe bislang in der Niederspannungsebene kaum vorkommen, wird die Integration der E-Mobilität den Verteilnetzen einiges abverlangen. Insbesondere in Verbindung mit einer zunehmenden Elektrifizierung der Wärmeversorgung werden die Anforderungen schnell wachsen − schneller, als man ihnen mit dem Netzausbau begegnen könne, heißt es in einem „Innovationsimpuls“ des Verteilnetzbetreibers Mitnetz, der Volkswagen-Tochter Elli und der Beratungsgesellschaft E-Bridge zur zukunftsfähigen Einbindung der E-Mobilität ins Stromnetz. Pilotanwendung mit 20 Fahrern verschiedener Volkswagen-Modelle Die drei Unternehmen haben ein „kooperatives Konzept für die Netzintegration von Elektromobilität“ vorgestellt und in einer Pilotanwendung mit 20 Fahrern der Volkswagen-Modelle ID.3, ID.4 und ID.5 getestet. Die Teilnehmenden gaben dabei ihre Präferenzen, beispielsweise zu Standzeiten und Mindestladestand, in die Elli Charging App ein, sodass das System unter Berücksichtigung der lokalen Netzgegebenheiten die Optimierung des Ladeplans vornehmen konnte. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen im Herbst vorliegen. Ein wesentliches Merkmal des planwertbasierten Konzepts sind zeitvariable Netztarife auf der Grundlage von Engpassprognosen, die Anreize für die Optimierung der Ladefahrpläne setzen. Abregelungen und Notfallmaßnahmen sollen dann nach Überzeugung der Verfasser allenfalls in Ausnahmesituationen noch notwendig sein. Für den Fall, dass die ökonomischen Anreize die Gleichzeitigkeit der Ladevorgänge erhöhen − eine Gefahr, die den Autoren durchaus bewusst ist − und eher netzbelastend als -entlastend wirken, kommt im Konzept von Mitnetz, Elli und E-Bridge der Netz-Check-In zum Tragen. Dieser vollautomatisierte Prozess beginnt bereits in dem Moment, in dem der E-Autofahrer sein Fahrzeug an den Ladepunkt anschließt. Durch die Eingabe der Präferenzen in die App des Smart-Charging-Anbieters kann dieser unter Berücksichtigung spezifischer Netztarife einen optimierten Ladefahrplan erstellen, den er an den Netzbetreiber übermittelt. Ein Abgleich mit der verfügbaren Strangkapazität und der Anschlussleistung der Ortsnetzstation zeigt dem Netzbetreiber, ob der Ladewunsch tatsächlich so ausgeführt werden kann. Wäre eine Überschreitung der Kapazitäten absehbar, würde er dem Smart-Charging-Anbieter eine reduzierte maximal mögliche Ladeleistung im gewünschten Zeitraum zuweisen. Auf dieser Grundlage würde vom Smart-Charging-Anbieter ein revidierter Ladeplan generiert und dem Netzbetreiber zur erneuten Validierung vorgelegt. In der Praxis soll ein Puffer dafür sorgen, dass auch bei Ungenauigkeiten in der Prognose und Abweichungen vom Ladeplan der sichere Betrieb des Ortsnetzes gewährleistet ist. Entsprechende IT-Lösungen machen den gesamten Prozess zu einer Angelegenheit von wenigen Sekunden. Eine direkte Steuerung des Ladevorgangs durch den Netzbetreiber erfolgt dabei nicht. Er kommuniziert lediglich mit dem Smart-Charging-Anbieter, der identisch mit dem Lieferanten des Fahrzeugs sein kann, aber nicht zwangsläufig sein muss. Der Netz-Check-In ist als präventives Instrument gedacht. Wenn dennoch kurative Eingriffe notwendig sein sollten, könnten diese „minimalinvasiv“ gehalten werden, schreiben die Autoren. Bei einem Eingriff gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Sinne der netzdienlichen Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen würde die Bezugsleistung eines ladenden Fahrzeugs in einem Schaltvorgang meist auf 0 kW heruntergeregelt. Anstatt einer vollständigen Abregelung im Notfall könne auch eine verbindliche und befristete Plim-Anweisung (eigentlich mit tiefer gestelltem „lim“ als Angabe für die Limitierung der Aufnahmeleistung) als kurative Maßnahme erfolgen. Dieser Schwellenwert gelte dann für eine bestimmte Zeitdauer. Ein entsprechendes Signal könne an die Ladeinfrastruktur geschickt werden, sodass ein direkter Zugriff des Netzbetreibers auf das Fahrzeug nicht notwendig sei. Kommunikation über den CLS-Kanal des Smart Meter Gateways Außer im Pilotprojekt mit Elli nahm der Netz-Check-In auch bereits in einem Test von Mitnetz und Audi eine zentrale Rolle ein. Mit dabei in diesem Projekt waren der Zähler- und Smart-Meter-Gateway-Hersteller EMH Metering, der E-Mobility-Dienstleister „eSystems“ und die Robotron Datenbank-Software GmbH. Als Koordinator fungierte der IT-Dienstleister Gisa, über dessen Smart-Energy-Plattform die Ladevorgänge gesteuert wurden. Grundlage dieser Plattform ist das Robotron-System „IoTHub4Utilities“. Die Ladevorgänge wurden in Abhängigkeit von der Einspeisung regenerativer Energie und damit der Verfügbarkeit relativ günstigen Stroms optimiert. Die entsprechende Prognose konnten sich die Projektbeteiligten über eine öffentliche Schnittstelle bei Mitnetz Strom abholen. Die Werte für die erwartete Stromproduktion seien in eine „Anreiztabelle“ konvertiert worden, heißt es in einer Mitteilung von Gisa, und über den CLS-Kanal − CLS steht für Controllable Local Systems − des Smart Meter Gateways zur Ladeinfrastruktur übertragen worden. Dort wurde die Information über die Kommunikationsschnittstelle ISO15118 dem Fahrzeug, einem Audi e-tron, zur Verfügung gestellt. Das Fahrzeug habe dann anhand der Anreiztabelle und des eigenen Energiebedarfs den Ladeplan errechnet und an die Ladeinfrastruktur übermittelt, schreiben die Projektpartner. Von dort aus ging die entsprechende Mitteilung wieder über den CLS-Kanal des Smart Meter Gateways an den Netzbetreiber zum Abgleich mit den Netzkapazitäten. Projektpartner Robotron betonte in diesem Zusammenhang, es sei ausschließlich aktuell im Handel verfügbare Hardware zum Einsatz gekommen und auch bei der Software habe man auf etablierte Standards wie EEBUS zurückgegriffen. Bei Gisa sehen die Verantwortlichen eine Reihe von Ansatzpunkten zur Weiterentwicklung des Anwendungsfalls. So könnte die Steuerung des Ladevorgangs beispielsweise auch auf der Basis von Preissignalen aus dem Börsenhandel erfolgen. Bereits 2021 hatte Gisa gemeinsam mit Audi ein Pilotprojekt zum netzverträglichen Laden durchgeführt. Damals standen die Nutzung des CLS-Kanals des Smart Meter Gateways sowie dessen Sicherheit und Stabilität im Vordergrund der Betrachtung. Vernachlässigte Verbrauchsseite Mit ihrem Konzept zur zukunftsfähigen Netzintegration der Elektromobilität haben Mitnetz, Elli und E-Bridge auf einen aktuellen Mangel hingewiesen: Zwar existiert mit dem „Redispatch 2.0“ mittlerweile ein planwertbasiertes Engpassmanagement auf der Erzeugungsseite. Auf der Verbrauchsseite gibt es jedoch noch keinen solchen Ansatz. Allerdings können Betreiber von steuerbaren Verbrauchsanlagen auf der Grundlage des § 14a EnWG dem Netzbetreiber gegen ein reduziertes Netzentgelt einen direkten Zugriff in bestimmten Situationen einräumen. Dies setzt einen entsprechenden Netznutzungsvertrag zwischen Verbraucher und Netzbetreiber voraus. Obwohl eine Verringerung der Netzentgelte um 40 bis 70 % möglich wäre, werde diese Option jedoch nur selten genutzt, wie es im „Innovationsimpuls“ der drei Unternehmen heißt. Das Konzept zur innovativen Netzintegration soll die vorhandene Lücke schließen und die Flexibilitätsoptionen im Stromsystem nutzen. Dafür gibt es keine technischen Hürden mehr. Allerdings bedarf es noch einer Anpassung des rechtlich-regulatorischen Rahmens, etwa einer Präzisierung zeitvariabler Netztarife in der Netzentgeltverordnung und der Ausgestaltung des § 14a EnWG auf Grundlage der darin vorgesehenen Verordnungsermächtigung. Hier müsse man statt eines kurativen Modells wie der 2020 vorgeschlagenen..

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