Was sind zeitvariable Netzentgelte überhaupt

Für die beteiligten Marktakteure ist die Umsetzung der dynamischen Netzentgelte herausfordernd. Es ist anzunehmen, dass nur wenige zum Stichtag am 1. April 2025 „ready“ sind. Ab dem 1. April 2025 müssen die Verteilnetzbetreibern den Verbrauchern ein zeitvariables Netzentgelt anbieten. Damit soll die Bereitschaft angereizt beziehungsweise vergütet werden, den Stromverbrauch aus Hochlastzeiten in nachfrageschwächere Zeiträume zu verlagern. Die Grundlage dafür bilden der §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromsystem und dessen Ausgestaltung durch die entsprechende Festlegung der Bundesnetzagentur. Darin ist verankert, dass diejenigen Verbraucher eine Entlastung bei den Netzentgelten erhalten, die sich zu einer netzorientierten Steuerung ihrer Anlagen, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen, durch den Netzbetreiber bereiterklären. Zwar wird das reduzierte Netzentgelt am Ende in der Stromrechnung des Lieferanten ausgewiesen, die beteiligten Netzbetreiber müssen jedoch genauso umfangreiche Vorkehrungen treffen, um die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass nur diejenigen Verbraucher in den Genuss reduzierter Netzentgelte kommen können, die an der netzorientierten Steuerung teilnehmen. Voraussetzung für die netzorientierte Steuerung ist jedoch die technische Ausstattung des Kunden. Diese bestehe vor allem aus einem intelligenten Messsystem und einer damit verbundenen Steuerungseinrichtung. Intelligente Messsysteme sind eine Voraussetzung Da sich der Einbau von Steuerungseinrichtungen derzeit noch verzögern könne, sei es möglich, bei drohenden Überlastungen des Netzes übergangsweise noch ältere Steuerungstechnik einzusetzen, schreibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) der einen großen Teil der Verteilnetzbetreiber und damit auch der grundzuständigen Messstellenbetreiber, die für den Smart Meter Rollout verantwortlich ist, gibt zu bedenken, dass der Rollout intelligenter Messsysteme bislang aus mehreren Gründen „verhalten“ gelaufen ist.„Hauptgrund war die fehlende Wirtschaftlichkeit, die erst nach Anpassung des Regulierungsrahmens gegeben war“, so ein Sprecher auf Anfrage von E&M. Laufend neue regulatorische Anforderungen, offene technische Umsetzungsfragen und der hohe Bedarf an Fachkräften seien weitere Hemmnisse gewesen. Auch die Verfügbarkeit von Geräten und technische Schwierigkeiten beim Einbau seien in der Vergangenheit limitierende Faktoren gewesen. Zahlen, wie viele Verteilnetzbetreiber nun ab dem 1. April in der Lage sind, die zeitvariablen Netzentgelte umzusetzen, liegen dem Verband dem Sprecher zufolge nicht vor. Auch eine Einschätzung gab der VKU nicht ab. Nur so viel: „Die hohe Frequenz neuer Vorgaben und eng getaktete Umsetzungszeiträume stellen eine Herausforderung für die Branche dar, insbesondere für Mitarbeiter, die sich um IT und Abrechnungssysteme kümmern.“ Allerdings zeige die Erfahrung, dass die Stadtwerke die Herausforderungen trotz des hohen Fachkräftebedarfs erfolgreich meistern werden. „Auf die Stadtwerke ist Verlass“, heißt es von offizieller Seite. Beim Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) ist man etwas verbindlicher. Eine allerdings sehr kurzfristige und kurze Rücksprache mit einigen Mitgliedern, lässt den Verband annehmen, dass noch nicht ganz 25 Prozent der Verteilnetzbetreiber die variablen Netzentgelte umgesetzt haben. Eine konkrete Zahl lasse sich jedoch nicht nennen, so ein Sprecher. Eine lange Liste von Gründen lasse sich für die noch geringe Umsetzungsquote nennen, etwa die Menge der Daten, die in Echtzeit verarbeitet werden müssen, oder die dynamische Tarifbildung und die Umstrukturierung der Kundenportale. Außerdem gebe es Herausforderungen beim Datenschutz, bei der Integration der neuen Marktrollen und bei den Schnittstellen zu den mittlerweile auch automatisierten Prozessen, inklusive der Kompatibilität mit den Vorgaben der Marktkommunikation. Der BEMD vertritt unter anderem Abrechnungs-, Zähl-, Mess- und IT-Dienstleister in der Energiewirtschaft.

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Ein Konsortium aus einem Smart-Meter-Gateway-Hersteller und grundzuständigen Messstellenbetreibern setzt auf ein neues Funkprotokoll.

Ein Konsortium aus einem Smart-Meter-Gateway-Hersteller und grundzuständigen Messstellenbetreibern setzt auf ein neues Funkprotokoll. Das Konsortium mit dem Namen „1:network“ ist angetreten, um die Praxistauglichkeit des Smart Meter Rollouts weiter voranzutreiben, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung der Partner heißt. Ausgesprochen soll der Name „one to network“ werden. Im Kern geht es um eine „1:n-Lösung“, bei der mehrere Stromzähler über ein Funkprotokoll an ein einziges Smart Meter Gateway angebunden werden. Für die Wirtschaftlichkeit des Smart Meter Rollouts und damit auch die Digitalisierung der Energiewende sei dies ein Meilenstein, heißt es weiter. Der Smart-Meter-Gateway-Hersteller EMH Metering hat die Funklösung gemeinsam mit der EnBW-Verteilnetztochter Netze BW entwickelt. Weitere Partner im Netzwerk sind die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice sowie Stromnetz Hamburg. Das Know-how der Partner und ihre Erfahrungen mit dem Rollout – die Verteilnetzbetreiber sind auch grundzuständige Messstellenbetreiber – soll sicherstellen, dass die „1:n-Lösung” weiterhin an die Bedürfnisse des Marktes angepasst wird. Labortests bereits absolviert Die Netzwerkpartner wollen zudem die Kommunikation der Lösung im Markt sowie gegenüber Behörden und Standardisierungsinstituten bündeln. Eric Kallmeyer von Stromnetz Hamburg freut sich, mit den anderen beiden grundzuständigen Messstellenbetreibern die ersten Schritte gemeinsam zu gehen und von gegenseitigen Erfahrungen zu lernen. „Der Betrieb vollautomatisierter Prozesse rund um die Gateway-Administration stellt uns grundlegend vor Herausforderungen. Das Testen und Umsetzen einer 1:n-Funk-Lösung ist umso anspruchsvoller“, so Kallmeyer. „Mit der 1:n-Funklösung lassen sich auch optionale Einbaufälle wirtschaftlich anbinden. Also solche, bei denen aktuell noch keine SMGW-Einbaupflicht besteht“, betont Arkadius Jarek von Netze BW. Die Labortests seien bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Lösung soll nun so weiterentwickelt werden, um die Interoperabel voranzutreiben, so dass die Lösung mit Geräten verschiedener Hersteller funktioniert. Das bisher übliche Anbindungsverhältnis von Zähler und Smart Meter Gateway, der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, ist 1:1. Bisher konnten mehrere Zähler an ein einziges Gateway nur per Kabel angebunden werden. Doch diese Montage sei aufwändig, betonen die Partner. Außerdem sei ein geeigneter Zählerschrank dafür notwendig. Mit der „1:n-Funklösung“ könnten die Kosten für den jeweiligen Messstellenbetreiber erheblich gesenkt werden. Nach Einschätzung von Christian Günther, Leiter Messstellenbetrieb der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice, bietet die neue Funklösung großes Potenzial bei der technischen Umsetzung immer komplexer werdender Messkonzepte, etwa bei Mieterstrommodellen. Die Statistik zeigt eine Prognose zum Umsatz im Smart Home Markt in Deutschland bis zum Jahr 2025. Laut dem Digital Market Outlook wird der Umsatz im Smart Home-Segment Smarte Haushaltsgeräte in Deutschland im Jahr 2025 bei rund 3,249.7 Millionen Euro liegen. Statistas Digital Market Outlook liefert Prognosen, detaillierte Markteinblicke und zentrale Leistungskennzahlen zu den bedeutendsten Bereichen der Digital Economy und beinhaltet dabei verschiedenste digitale Güter und Dienstleistungen. Neben Umsatzprognosen für weltweit mehr als 150 Länder und Regionen bietet Statista zusätzliche Einblicke in die Kundenentwicklung. Die Prognose wurde um die erwarteten Auswirkungen von COVID-19 angepasst.

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