Power Purchase Agreements – ein Geschäftsmodell auch für Stadtwerke?

PPA spielen für Stadtwerke derzeit noch eine eher untergeordnete Rolle, werden aber perspektivisch immer relevanter. Warum es für Stadtwerke lohnt, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Mehrjährige Stromlieferverträge aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, so genannte Power Purchase Agreements (PPA), haben in den letzten Jahren einen starken Boom erlebt – verbunden mit vielen Hoffnungen. Denn mit PPAs lassen sich Stromerzeugungskapazitäten langfristig binden und Preisniveaus absichern. Mit der Energiekrise traten und treten im Energiemarkt jedoch völlig neue Herausforderungen und Regularien in den Vordergrund, die für Unsicherheit sorgten, wie z.B. Schwierigkeiten bei der Preisfindung für längerfristige Strombezugsverträge oder eine drohende Gewinnabschöpfung für die Stromerzeugung im Rahmen der Strompreisbremse. Während das Gesamtvolumen der abgeschlossenen PPAs auch im vergangenen Jahr relativ stabil blieb, wurden überwiegend so genannte Corporate PPAs abgeschlossen. Dabei handelt es sich um direkte Lieferverträge zwischen großen Erzeugern erneuerbarer Energien und großen Abnehmern aus Industrie und Dienstleistungsbereichen, die den Strom in ihren Betriebsstätten selbst verbrauchen. So schließen z.B. Betreiber von Rechenzentren und Serverfarmen wie Google, Microsoft oder Amazon derzeit vermehrt PPAs ab, um ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Stadtwerke hingegen spielen in diesem Umfeld bisher keine oder nur eine untergeordnete Rolle, da die Nachfrage ihrer Kunden nach PPAs häufig (noch) relativ gering ist. Bei Gewerbe- und Mittelstandskunden lag der Fokus in der Vergangenheit und insbesondere in den letzten Monaten eher auf Kostenreduktion und Versorgungssicherheit. Aspekte wie die Sicherstellung von „grünen“ Lieferverpflichtungen oder die Erfüllung eigener Nachhaltigkeitsziele, die den Bezug von Ökostrom aus der Region fördern würden, entfalten noch nicht die erhoffte Wirksamkeit. Zumal die PPAs aufgrund ihrer „grünen“ Eigenschaften in der Regel entsprechend teurer sind. Auf Seiten der Privatverbraucher steigt zwar seit Jahren die Nachfrage nach Ökostrom, aus welchen (regionalen) Quellen dieser stammt, ist bei vielen von nachgelagerter Bedeutung oder kann aufgrund der vielschichtigen Definition des Begriffs Ökostrom dem Kunden nicht angemessen vermittelt werden. Größere Industrieunternehmen sind häufig keine Stadtwerke-Kunden mehr bzw. nicht mehr auf diese angewiesen, sondern haben in den letzten Jahren eigene Energiebeschaffungseinheiten aufgebaut und beziehen teilweise schon über Corporate PPAs Energie direkt vom Erzeuger. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie beispielsweise den USA spielen PPAs auch für Kommunen in Deutschland bislang eine untergeordnete Rolle. Alternative Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie fehlender Handlungsdruck und politscher Wille führen bislang zu einer geringen Relevanz von PPAs im kommunalen Umfeld. Auch auf der Erzeugerseite ist das Angebot an PPAs aus der Region derzeit häufig noch gering, da der Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren eher schleppend verlaufen ist und kaum neue PV- oder Windanlagen als potenzielle PPA-Quellen zur Verfügung stehen. Insbesondere beim Zubau der Windenergie, die aufgrund der hohen Leistungsgrößen besonders relevant für den PPA-Markt wären, befindet sich Deutschland in den letzten beiden Jahren auf einem geringen Zubau-Niveau von nur gut 2 GW. Dies entspricht etwa ein Drittel den Zubauzahlen von 2017[1]. Auch im Bereich der PV-Freiflächen – der zweiten zentralen Säule für PPAs – kam der Zubau in den letzten Jahren nur sehr schleppend voran.   Energiewende als Treiber Die Energiewende erfordert allerdings in den nächsten Jahren einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energiekapazitäten. Insbesondere für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keiner staatlichen Einspeisevergütung unterliegen bzw. diese nicht in Anspruch nehmen wollen (um somit z.B. gewisse Ausschreibungspflichten zu umgehen), könnten PPAs verstärkt zum Einsatz kommen, da sie eine mittel- bis langfristige Finanzierung und Absicherung der Investitionskosten von Erneuerbare-Energien-Projekten ermöglichen. Unterstützt durch sinkende Investitionskosten für Solar- und Windkraftanlagen auf der einen sowie (vermeintlich) weiter steigenden Strompreisen auf der anderen Seite werden PPAs auf der Erzeugungsseite jedoch zunehmend interessant. Denn so lässt sich ein hohes Energiepreisniveau mittels PPAs zur Absicherung von Investitionsrisiken für geplante Anlagen nutzen, um die eigene Kreditwürdigkeit ggf. Kapitalgebern zu stärken. Bei Bestandsanlagen können die hohen Preise so für die nächsten Jahre gesichert werden. Auch das Anfang 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz wird perspektivisch für eine steigende Nachfrage nach PPAs sorgen, vor allem bei mittelständischen Industrie- und Gewerbekunden, da es Unternehmen verpflichtet nachzuweisen, dass auch ihre Vorlieferanten in der Lieferkette nachhaltig agieren. Der „ökologische (und soziale) Fußabdruck“ eines Produktes und die nachhaltige Praxis des Unternehmens werden so transparent. Mittelständische Industrie- und Gewerbeunternehmen werden daher bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien verstärkt nach verlässlichen und möglichst regionalen Bezugsquellen für Ökostrom suchen. Wenn sie ihre Erneuerbare Energie über PPAs beziehen, erfüllen sie sogar höhere Nachhaltigkeitsstandards, da sie damit grüne Energieanlagen ohne staatliche Subventionen realisieren können. Auf der anderen Seite wird durch die Sensibilisierung der Gesellschaft für Nachhaltigkeitsaspekte, aber auch durch Regulierungen wie das Lieferkettengesetz, eine langfristige grüne Beschaffung mit kalkulierbaren Preisen von zentraler Bedeutung sein. Dies schafft insbesondere bei B2B-Kunden ein Marktpotenzial, an dem auch Stadtwerke partizipieren können. So können sich Stadtwerke als grüner Partner und Anbieter regional gebundener Energieerzeugungsleistung positionieren und die Regionalität grüner Energie entsprechend als ihren USP vermarkten. Um zukünftig höchsten Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden und entsprechende Gütesiegel zu erhalten, wird die Energiebeschaffung über PPA nach unserer Einschätzung zu einem wichtigen Kriterium. Auch Kommunen werden als PPA-Kunden zunehmend interessanter, denn auch sie haben Klimaschutzziele zu erreichen. Hohe Strombedarfe der Kommunen können über PPA teilweise gedeckt werden. Dafür brauchen sie aber regionale Partner, die nicht nur über Know How und Expertise verfügen, sondern auch über den nötigen Zugang zu Erneuerbarer Energie. Mittels PPAs können Kommunen den Ausbau regionaler Erneuerbaren Energie-Anlagen vorantreiben, vorbei an einer (weniger) attraktiven staatlichen EEG-Einspeisevergütung oder komplexen Förderprogrammen. Insbesondere für Kommunen ohne eigenes Stadtwerk ist diese Option interessant, da sie Erneuerbare Energie-Projekte nicht an ihr Stadtwerk „delegieren“ können. Die Abwicklung erfolgt stattdessen über Bürger-Energie-Genossenschaften (ggf. mit kommunaler Beteiligung). Implikation und Fragestellungen für Stadtwerke Auch wenn PPAs für Stadtwerke derzeit noch eine untergeordnete Rolle spielen, werden sie perspektivisch an Bedeutung gewinnen. Es ist also wichtig, dass sich Stadtwerke frühzeitig mit der Thematik beschäftigen. Dabei stehen drei zentrale Fragenblöcke im Vordergrund: Wo liegen in meinem Versorgungsgebiet überhaupt PPA-Potenziale auf Erzeugerseite? Welches Portfolio kann ich aufbauen und rentabel bewirtschaften? Größere Erzeugungsanlagen (sowohl Post-EEG als auch neue Anlagen) sind stark im Fokus des Wettbewerbs. Das macht es schwierig für Stadtwerke, hier konkurrenzfähig zu agieren. Der Fokus sollte deshalb primär im kleineren und mittleren Segment liegen, d.h. im Bereich von 1-10 MW Erzeugungsleistung. Allerdings ist hier die Marge je Kunde..

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Agri-PV: Bewegung im Paragrafendschungel

Bis 2030 sollen 80 % des Stroms erneuerbar sein. Damit das gelingen kann, braucht es auch Agri-PV. Den Rechtsrahmen liefert nun endlich das EEG 2023. Erläuterungen von Jens Vollprecht*. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Osterpaket enthält die größte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit dessen Bestehen. Die Änderungen waren so umfangreich, dass der Gesetzgeber dem EEG ab dem 1. Januar 2023 einen neuen Namen gegeben hat. Es heißt dann EEG 2023. Gleich am Anfang stehen die Hausaufgaben, die sich der Gesetzgeber selbst gegeben hat: Im Jahr 2030 sollen mindestens 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Übersetzt man das in konkrete Strommengen, so müssen 2030 rund 600 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energien bereitstehen. Als ob diese Zahl nicht schon beeindruckend genug ist, legt der Gesetzgeber noch eins drauf. Bis zum Jahr 2030 wird eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf 215 GW angestrebt. Einen beträchtlichen Teil davon werden die Freiflächenanlagen schultern müssen − und diese Flächen liegen zum größten Teil auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Böden. Nutzungskonflikte sind damit vorprogrammiert. Aber muss es entweder Stromerzeugung oder Landwirtschaft heißen? Nein, zum Glück nicht: Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird so errichtet, dass auf derselben Fläche sowohl Strom erzeugt als auch Landwirtschaft betrieben werden können. Und nicht nur das. Agri-PV kann zudem zu einer Senkung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft beitragen, stabile zusätzliche Einkommensquellen für Landwirtschaftsbetriebe generieren und damit die Resilienz vieler Höfe erhöhen und die Gefahr von Ernteausfällen so verringern. Was will man mehr? Einen passenden Rechtsrahmen! Warum? Wie so häufig bei innovativen Technologien ist der Rechtsrahmen darauf nicht „vorbereitet“. Das ist ja auch kein Wunder. Schließlich werden Gesetze auch nur von Menschen gemacht und eine Glaskugel hat nicht jeder auf dem Tisch. Dementsprechend war es bislang in vielen Fällen eine gewisse Herausforderung, den bestehenden Rechtsrahmen argumentativ so zu unterfüttern, dass er der Agri-PV auf die Beine hilft. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dem EEG 2023 „nachgezogen“ hat. Neu in das EEG 2023 aufgenommen wurden nämlich nun unter anderem drei „eigene“ Fördertatbestände für bestimmte Agri-PV-Anlagen. Bei allen diesen Fördertatbeständen müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Die Flächen dürfen zum einen nicht als Moorboden einzustufen sein. Zum anderen dürfen sie nicht rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet oder als Nationalpark festgesetzt worden sein. Die weiteren Anforderungen unterscheiden sich dann: Gefördert werden mit dem ersten Fördertatbestand Anlagen auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche (Acker-Agri-PV). Für die Erfüllung der Voraussetzungen des zweiten Fördertatbestands müssen die Anlagen auf Flächen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung in Form eines Anbaus von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen errichtet werden (Kulturen-Agri-PV). Erst in letzter Minute aufgenommen wurde der dritte Fördertatbestand: Dieser sieht die Förderung von Anlagen auf Grünland bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung als Dauergrünland vor, wenn die Fläche nicht als Nationalpark festgesetzt worden ist, nicht in einem Natura-2000-Gebiet liegt und kein Lebensraumtyp ist, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt ist (Grünland-Agri-PV). Wenn diese Agri-PV-Anlagen horizontal aufgeständert werden, erhöht sich der anzulegende Wert sogar um einen Technologie-Bonus, der bei einem Zuschlag im Jahr 2023 1,2 Ct/kWh beträgt und stufenweise bis auf 0,5 Ct/kWh abschmilzt, wenn der Zuschlag in den Jahren 2026 bis 2028 erteilt wird. Wem die Beschreibung der Agri-PV-Anlagen zu holzschnittartig ist, liegt richtig: Die Bundesnetzagentur ist aufgerufen, die Feinheiten in einer Festlegung zu bestimmen. Mit einem potenziellen „Verwandten“ der Agri-PV kann das EEG 2023 auch aufwarten. Wird die Anlage auf Moorböden errichtet, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, und werden die Flächen mit der Errichtung der Anlage dauerhaft wiedervernässt, kann auch für diese Anlagen eine „eigene“ Förderung in Anspruch genommen werden. Aufgrund der höheren Kosten ist für diese Anlagen ein Moor-Bonus in Höhe von 0,5 Ct/kWh vorgesehen. Zu einem richtigen „Verwandten“ der Agri-PV werden diese Anlagen aber erst, wenn die Bundesnetzagentur in ihrer Festlegung die zusätzliche landwirtschaftliche Nutzung der Flächen (Paludikultur) regelt. Zufrieden? Nicht ganz. Ein Blick in die Glaskugel zeigt, dass es auch horizontal aufgeständerte Agri-PV-Anlagen geben wird, deren finanzielle Förderung sich nach dem EEG bestimmt. Diese erhalten den Technologie-Bonus nach dem EEG 2023 nicht. Entsprechendes gilt auch für den Moor-Bonus. Apropos Technologie- Bonus. Vermutlich ist dieser auch nicht hoch genug, um die Kosten für die Aufständerung zu refinanzieren. Schön wäre es, wenn diese Punkte noch nachgebessert würden. Dann würde es im Paragrafendschungel richtig rauschen! *Jens Vollprecht, Rechtsanwalt und Diplom-Forstwirt, Becker Büttner Held, Berlin Die Statistik zeigt die durchschnittliche EEG-Vergütung von Photovoltaikanlagen in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2020 sowie ein Prognose für die Jahr 2021 und 2022. Für das Jahr 2022 wurde eine durchschnittliche EEG-Festvergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen in Höhe von rund 21,3 Cent pro Kilowattstunde Strom prognostiziert.

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