Was sind zeitvariable Netzentgelte überhaupt

Für die beteiligten Marktakteure ist die Umsetzung der dynamischen Netzentgelte herausfordernd. Es ist anzunehmen, dass nur wenige zum Stichtag am 1. April 2025 „ready“ sind. Ab dem 1. April 2025 müssen die Verteilnetzbetreibern den Verbrauchern ein zeitvariables Netzentgelt anbieten. Damit soll die Bereitschaft angereizt beziehungsweise vergütet werden, den Stromverbrauch aus Hochlastzeiten in nachfrageschwächere Zeiträume zu verlagern. Die Grundlage dafür bilden der §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromsystem und dessen Ausgestaltung durch die entsprechende Festlegung der Bundesnetzagentur. Darin ist verankert, dass diejenigen Verbraucher eine Entlastung bei den Netzentgelten erhalten, die sich zu einer netzorientierten Steuerung ihrer Anlagen, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen, durch den Netzbetreiber bereiterklären. Zwar wird das reduzierte Netzentgelt am Ende in der Stromrechnung des Lieferanten ausgewiesen, die beteiligten Netzbetreiber müssen jedoch genauso umfangreiche Vorkehrungen treffen, um die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass nur diejenigen Verbraucher in den Genuss reduzierter Netzentgelte kommen können, die an der netzorientierten Steuerung teilnehmen. Voraussetzung für die netzorientierte Steuerung ist jedoch die technische Ausstattung des Kunden. Diese bestehe vor allem aus einem intelligenten Messsystem und einer damit verbundenen Steuerungseinrichtung. Intelligente Messsysteme sind eine Voraussetzung Da sich der Einbau von Steuerungseinrichtungen derzeit noch verzögern könne, sei es möglich, bei drohenden Überlastungen des Netzes übergangsweise noch ältere Steuerungstechnik einzusetzen, schreibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) der einen großen Teil der Verteilnetzbetreiber und damit auch der grundzuständigen Messstellenbetreiber, die für den Smart Meter Rollout verantwortlich ist, gibt zu bedenken, dass der Rollout intelligenter Messsysteme bislang aus mehreren Gründen „verhalten“ gelaufen ist.„Hauptgrund war die fehlende Wirtschaftlichkeit, die erst nach Anpassung des Regulierungsrahmens gegeben war“, so ein Sprecher auf Anfrage von E&M. Laufend neue regulatorische Anforderungen, offene technische Umsetzungsfragen und der hohe Bedarf an Fachkräften seien weitere Hemmnisse gewesen. Auch die Verfügbarkeit von Geräten und technische Schwierigkeiten beim Einbau seien in der Vergangenheit limitierende Faktoren gewesen. Zahlen, wie viele Verteilnetzbetreiber nun ab dem 1. April in der Lage sind, die zeitvariablen Netzentgelte umzusetzen, liegen dem Verband dem Sprecher zufolge nicht vor. Auch eine Einschätzung gab der VKU nicht ab. Nur so viel: „Die hohe Frequenz neuer Vorgaben und eng getaktete Umsetzungszeiträume stellen eine Herausforderung für die Branche dar, insbesondere für Mitarbeiter, die sich um IT und Abrechnungssysteme kümmern.“ Allerdings zeige die Erfahrung, dass die Stadtwerke die Herausforderungen trotz des hohen Fachkräftebedarfs erfolgreich meistern werden. „Auf die Stadtwerke ist Verlass“, heißt es von offizieller Seite. Beim Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) ist man etwas verbindlicher. Eine allerdings sehr kurzfristige und kurze Rücksprache mit einigen Mitgliedern, lässt den Verband annehmen, dass noch nicht ganz 25 Prozent der Verteilnetzbetreiber die variablen Netzentgelte umgesetzt haben. Eine konkrete Zahl lasse sich jedoch nicht nennen, so ein Sprecher. Eine lange Liste von Gründen lasse sich für die noch geringe Umsetzungsquote nennen, etwa die Menge der Daten, die in Echtzeit verarbeitet werden müssen, oder die dynamische Tarifbildung und die Umstrukturierung der Kundenportale. Außerdem gebe es Herausforderungen beim Datenschutz, bei der Integration der neuen Marktrollen und bei den Schnittstellen zu den mittlerweile auch automatisierten Prozessen, inklusive der Kompatibilität mit den Vorgaben der Marktkommunikation. Der BEMD vertritt unter anderem Abrechnungs-, Zähl-, Mess- und IT-Dienstleister in der Energiewirtschaft.

Mehr lesen
h2konto

Zum Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur haben 18 Betreiber des künftigen Wasserstoffkernnetzes erstmals rund 172 Millionen Euro aus dem Amortisationskonto erhalten. Mit der ersten Zahlung aus dem Amortisationskonto hat die H2 Amortisationskonto GmbH (AMKG) den Startschuss für ein zentrales Instrument zur Finanzierung der Wasserstoffinfrastruktur gegeben. Insgesamt rund 172 Millionen Euro sind am 25. März 2025 an 18 Betreiber des Wasserstoffkernnetzes geflossen, teilt das Unternehmen mit. Die AMKG hat ihren Sitz in Berlin und agiert als kontoführende Stelle. Sie übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der Zahlungen gemäß §28r des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser Paragraf regelt die Einrichtung und den Betrieb des Amortisationskontos. Der Gesetzgeber hat ihn im Zuge der Verankerung des Wasserstoffkernnetzes eingeführt. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Betrieb der Infrastruktur trotz anfänglich geringer Auslastung sicherzustellen und die Risiken bei der Investition zu begrenzen. Die Finanzierung des Kontos erfolgt über Darlehen, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeführt werden (siehe Infokasten unten). Das Wasserstoffkernnetz soll in Deutschland weitgehend privatwirtschaftlich durch die Betreiber der Leitungsinfrastruktur finanziert werden. Um dabei eine marktgefährdende Kostenlast in der Anfangsphase zu vermeiden, wurde im EnWG eine Deckelung der Netzentgelte für Wasserstoffabnehmer verankert. Die Finanzierungslücke in den frühen Jahren des Hochlaufs gleicht das Amortisationskonto aus. An der Vorbereitung der ersten Auszahlung waren neben der AMKG auch die staatliche Förderbank KfW als Darlehensgeberin beteiligt, des Weiteren auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium der Finanzen sowie die Bundesnetzagentur. Die Gesellschafterstruktur der AMKG wurde bereits Ende Februar 2025 angepasst: Neben der Trading Hub Europe GmbH sind seither auch die Wasserstoffkernnetzbetreiber selbst als Anteilseigner beteiligt. „Wir sind stolz, dass die erste Auszahlung trotz des engen Zeitplans planmäßig erfolgen konnte“, erklärten Torsten Frank und Sebastian Kemper, die beiden Geschäftsführer der AMKG. Ausschlaggebend dafür sei die enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten gewesen. Die nächste Auszahlung aus dem Amortisationskonto ist für März 2026 vorgesehen. Details zum Amortisationskonto Das Amortisationskonto ist das zentrale Finanzierungsinstrument, um das über 9.000 Kilometer lange Wasserstoffkernnetz in Deutschland zu realisieren. Es soll verhindern, dass in der frühen Phase des Wasserstoffmarktes zu hohe Netzentgelte die Nachfrage ausbremsen. Betreiber des Wasserstoffkernnetzes erhalten daher zunächst Zahlungen aus dem Konto, um ihre Kosten teilweise zu decken. Die entstehenden Lücken werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen – entweder durch höhere Netzentgelte, sobald der Markt tragfähig ist, oder durch andere Finanzierungsmechanismen. Die H2 Amortisationskonto GmbH führt das Konto, bilanziert es und wickelt die Zahlungen ab.

Mehr lesen