Die Bundesnetzagentur will den Regulierungsrahmen für Stromnetze anpassen. Laut Thüga könnte das die Renditen für Netzbetreiber drastisch senken und Investitionen ausbremsen. Die Thüga Aktiengesellschaft mit Sitz in München warnt vor schwerwiegenden Folgen der bis zum Sommer geplanten Änderungen des Regulierungsrahmens für Stromnetzbetreiber. Hintergrund ist ein aktueller Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA), der im sogenannten „NEST“-Prozess („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“) eine Anpassung der regulatorischen Vorgaben vorsieht. Diese soll laut der Behörde helfen, die Effizienz der Netze zu stärken und langfristig Kosten zu senken. Die Pläne stoßen jedoch bei der Energiebranche auf deutliche Kritik, wie die Thüga, ein Netzwerk aus über 100 kommunalen Energie- und Wasserversorgern, in einer Mitteilung vom 31. März erklärt. Konkret betrifft die Kritik den Regulierungsentwurf mit dem Titel „RAMEN“ („Regulierung. Anreize. Maßstäbe. Effizienz. Netzentgelte.“). Nach Berechnungen der Branche könnten die vorgesehenen Änderungen die Eigenkapitalverzinsung – eine zentrale Einkommensquelle der Netzbetreiber – um bis zu ein Drittel senken. In Einzelfällen sei sogar ein Rückgang um 60 Prozent möglich, heißt es seitens der Thüga. Die Vergütung des eingesetzten Kapitals sei jedoch notwendig, um Investitionen in bestehende und neue Infrastruktur wirtschaftlich tragfähig zu halten. Eine deutliche Absenkung würde Investitionen gefährden, die für die Umsetzung der Energiewende unerlässlich sind. „Ohne stabile Netze ist weder die Energiewende noch eine verlässliche Versorgung der Wirtschaft möglich“, sagte Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga, zu den Plänen der Netzagentur. Kapital werde künftig eher in Länder mit besseren regulatorischen Bedingungen fließen – sowohl innerhalb Europas als auch darüber hinaus. Bereits heute unterdurchschnittliche Eigenkapitalverzinsung Schon heute liege die Eigenkapitalverzinsung deutscher Netzbetreiber im europäischen Vergleich im unteren Bereich. Dennoch habe die Bundesnetzagentur für die laufende 4. Regulierungsperiode von 2024 bis 2028 Anträge auf Anpassung der Rendite abgelehnt – und das trotz eines gestiegenen Zinsniveaus. Begründet wurde diese Entscheidung nicht, ein künftiger Referenzzinssatz wurde ebenfalls nicht benannt. Auch für die 5. Regulierungsperiode ab 2029 deutet die Methodik der Netzagentur laut Thüga darauf hin, dass Anforderungen an eine marktgerechte Eigenkapitalverzinsung nicht berücksichtigt werden. Zwar könne die Behörde mit den geplanten Maßnahmen zunächst die Netzentgelte auf den Stromrechnungen senken, doch langfristig drohten laut Thüga neue Belastungen. Als Beispiel nennt das Unternehmen die Redispatch-Kosten – also Ausgaben zur Stabilisierung der Stromnetze bei Engpässen. Diese lagen in den vergangenen drei Jahren jeweils zwischen 3 und 4 Milliarden Euro und damit in etwa auf dem Niveau der gesamten Eigenkapitalverzinsung aller deutschen Stromnetzbetreiber. Die Thüga warnt, dass ohne ausreichende Investitionen in das Netz diese Kosten weiter steigen könnten. „Wenn wir mehr Investitionen in neue Stromnetze wollen, brauchen wir hierfür marktgerechte Investitionsbedingungen“, betonte Alsheimer. Der Wettbewerb um Kapital sei international – Deutschland müsse jetzt für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen. Kürzere Regulierungsperiode vorgesehen Zudem schlägt die Bundesnetzagentur im Zuge des „NEST“-Prozesses eine kürzere Regulierungsperiode vor, um flexibler auf Entwicklungen auf dem Markt reagieren zu können. Mit den Bundesländern sei abgesprochen, die nächste Periode noch für fünf Jahre anzulegen, ab 2033 aber auf drei Jahre zu verkürzen, sagte die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Barbie Kornelia Haller kürzlich auf dem Forum des Verbands der Kommunalen Unternehmen (wir berichteten). Es ginge nicht, die Netzkosten wegen vieler Ausnahmen für Eigenerzeugung auf immer weniger Schultern zu verlagern. „Mit der finanziellen Überforderung geht die Akzeptanz für die Energiewende verloren“, warnte Haller.

Mehr lesen