REGENERATIVE. Die sonstige Direktvermarktung erneuerbarer Energien wächst erneut zulasten der Marktprämie. Dort gab es nur bei zwei Technologien noch Wachstum. Mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Herausfallen mehr als 20 Jahre alter Anlagen aus der Förderung steigt die direktvermarktete Ökostromleistung im Februar auf einen neuen Rekordwert, wobei sich die Verhältnisse zugunsten der förderfreien “sonstigen Direktvermarktung” verschieben. Dies geht aus einer Veröffentlichung der mit der Direktvermarktung betrauten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vom 7. Februar hervor. Demnach steigt die Leistung in der sonstigen Direktvermarktung in allen Segmenten außer der Geothermie (0 MW), während bei der mit Marktprämie geförderten Direktvermarktung alle Technologien außer Photovoltaik Federn lassen. Erstmals findet sich überhaupt Offshore-Windenergie in der “sonstigen Direktvermarktung”, und zwar mit 400 MW. Ingesamt steigt die Leistung in der förderfreien Variante gegenüber Januar von 8.098 MW auf 9.499 MW. Windenergie an Land steigt in dem Segment deutlich von 5.238 auf 5.986 MW, PV leicht von 2.238 auf 2.385 MW. Dieses Wachstum ist vermutlich auf das Herausfallen über 20 Jahre alter Wind- und Solarenergieanlagen aus der Marktprämien-Förderung zurückzuführen (Ü20-Anlagen). Minus in Marktprämie Die “sonstige” überkompensierte damit das Minus bei der geförderten Direktvermarktung. Diese ging von 83.106 auf 82.446 MW zurück. Nur die PV-Leistung und die Wasserkraft legten in der Marktprämie zu und auch das nur geringfügig: von 18.732 auf 18.836 MW sowie von 697 auf 709 MW. Wind onshore ging von 48.673 auf 48.464 MW zurück, Biomasse um 56 MW auf 6.923 MW, die anderen Technologien waren stabil. Auch das vermutlich der Einfluss der Ü20-Anlagen. Zusammen mit der förderfreien Variante stieg die Gesamtleistung also von 91.158 MW auf einen neuen Rekordwert von 92.055 MW. Die Direktvermarktung erfasst regenerative Stromerzeugungseinheiten ab 100 kW. Das bedeutet, die große Masse der kleinen Photovoltaik-Dachanlagen taucht in dieser Statistik nicht auf. Die ÜNB haben auf ihrer Transparenzseite auch detailliertere Leistungszahlen zur Direktvermarktung veröffentlicht.

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Der Verband der Wohnungswirtschaft (VDW) Sachsen fordert angesichts der steigenden Preise für Energie einen Heizkostenzuschuss für alle Mieter. Denn: „Die exorbitanten Preissteigerungen – zum Beispiel für Gas – werden erst in der Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr voll durchschlagen, dann droht sehr vielen Haushalten ein böses Erwachen“, heißt es vom Verband in einer Mitteilung. „So lange darf die Politik keinesfalls warten.“ Zwar begrüßt der Verband den beschlossenen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, allerdings sei das nicht ausreichend. Die Einmalzahlung zum Heizen sei nach Ansicht des Verbandes für diesen Bezieherkreis zu niedrig. Und es hätten auch Haushalte, die über dem Einkommenssatz für das Wohngeld lägen, generell mit Kostensteigerungen zu kämpfen. Denn nicht nur bei der Wärme, auch beim Strom drohten hohe Nachzahlungen, während gleichzeitig die Kaufkraft durch die steigende Inflation sinke. Die Wohnungswirtschaft in Sachsen sieht deshalb sowohl die Bundes- als auch die Landespolitik in der Pflicht. Der Verband forderte alle Beteiligten zu solidarischem Handeln auf. Die überwiegend kommunalen Mitgliedsunternehmen im VDW Sachsen, die Ansprechpartner vor Ort in den Städten und Gemeinden sind, würden den Mietern gern beratend zur Seite stehen. „Es braucht jetzt eine besonders enge Partnerschaft, ein Bündnis zwischen Vermietern und Mietern, um die große Herausforderung gemeinsam zu bewältigen“, heißt es weiter. Den Mietern empfiehlt der Verband, sich vom Vermieter die monatlichen Abschläge für die Betriebskosten freiwillig etwas heraufsetzen zu lassen. Wenn die sich abzeichnenden Mehrkosten durch einen etwas höheren Abschlag schon in diesem Jahr bei den monatlichen Zahlungen mit berücksichtigt würden, falle im nächsten Jahr keine zu hohe Nachzahlung am Stück an.  

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STROMNETZ. Die Stromnetzbetreiber müssen die erweiterten Eingriffe in Kraftwerks-Fahrweisen künftig selbst bilanziell abwickeln. Die Bundesnetzagentur hat nun ihre Anforderungen dazu gelockert. Stromnetzbetreiber müssen bis Ende des Monats gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber mindestens ihre Bereitschaft angezeigt haben, den bilanziellen Ausgleich für Eingriffe in die Fahrweise kleinerer Kraftwerke zwischen 100 kW und 10 MW von den jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zu übernehmen. Dies hat die Beschlusskammer (BK) 8 der Bundesnetzagentur am 4. Februar in ihrer “Mitteilung Nr. 8 zum Redispatch 2.0″ erklärt. Demnach erkennt die BK 8 bei Betriebsbereitschaftsmeldungen bis 28. Februar die weitere Entschädigung des BKV durch den Netzbetreiber für dessen übergangsweisen strombilanziellen Ausgleich als “dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile” an. Dabei muss dieser tatsächlich bis spätestens 31. Mai dauerhaft an den Netzbetreiber übergehen. ​”Betriebsbereitschaft” bedeutet, bereit zum operativen Test Bisher hätte der Übergang bereits am 28. Februar abgeschlossen sein müssen, damit bis dato aufgelaufene Entschädigungen an die BKV regulatorisch günstig behandelt werden. Für eine Übergangsfrist bis Mai hätte es einer begründeten Ausnahmegenehmigung bedurft. Jetzt erkennt die BK 8 auch eine Meldung der “Betriebsbereitschaft” samt Nachweisen gegenüber dem jeweils vorgelagerten Netzbetreiber als “begründeten Ausnahmefall” an. Ist der Netzbetreiber an das Übertragungsnetz angeschlossen, muss er zusätzlich auch der Netzagentur die Bereitschaft melden. “Betriebsbereitschaft” heißt in diesem Sinne, zum operativen Test bereit zu sein. Dieser umfasst simulierte elektronische Meldungen zwischen dem meldenden Netzbetreiber und dem vorgelagerten Netzbetreiber, den nachgelagerten Netzbetreibern, sofern ihr Netzgebiet unverzichtbar ist, um einen Netzengpass zu beheben, sowie dem Einsatzverantwortlichen. Dieser “operative Test” gilt dann als erfolgreich, wenn mindestens jene Kommunikationsprozesse fehlerarm ablaufen, die die Netzagentur zum Redispatch 2.0 vom November 2020 (Aktenzeichen BK6-20-059) definiert hat. Mahnungen, den Übergang zu testen Durch die Gnadenfrist für “operative Tests” reagiert der Regulierer nach eigenem Bekunden auf Mahnungen “vieler Branchenakteure”, wie wichtig für die Sicherheit des gesamten Stromsystems ein “geordneter” Übergang der Redispatch-2.0-Bilanzierung von den BKV zu den Netzbetreibern sei. Hat der Test Erfolg, muss sich der Netzbetreiber mit seinem vorgelagerten Netzbetreiber auf eine “unverzügliche” Übernahme des Bilanzkreis-Ausgleichs abstimmen. Gleichzeitig “soll” die eigene Bilanzierung von Redispatch-2.0-Abrufen an einem Monatsersten beginnen. Nimmt man den letzten regulatorisch erlaubten Termin, den 1. Juni, muss also das Testing spätestens im Mai erfolgreich gewesen sein. Spätestens am 1. März muss jeder Netzbetreiber den dreimonatigen Probebetrieb der Bilanzkreisausgleich-Kommunikation aufnehmen. Alle Fristen stammen aus der “Übergangslösung” des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom September 2021. Ihr hatte die BK 6 in ihrer “Mitteilung Nr. 6 zum Redispatch 2.0″ zugestimmt. Die BKV – in dem Fall die Kraftwerksbetreiber oder Direktvermarkter – sind die Bilanzierung des kurzfristigen Herunter- oder Hochfahrens eines Kraftwerks in Strom-Bilanzkreisen gewohnt. Nach dem Willen des Gesetzgebers und des Regulierers sollen die Netzbetreiber, die den Redispatch anordnen, auch dessen Bilanzierung übernehmen. Durch den Zubau vieler kleiner Kraftwerke im Zuge der Energiewende kommen hier Aufgaben auch für Mittel- und Niederspannungsnetz-Betreiber zu (Redispatch 2.0). Die Netzbetreiber müssen dem BDEW mitteilen, wann sie jeweils zum eigenen Redispatch-2.0-Bilanzieren übergehen. Der Verband will in dieser Woche daraus eine “Transparenzliste” veröffentlichen. Die BK 8 hat ihre “Mitteilung Nr. 8″ auf Ihrer Unterseite veröffentlicht

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KLIMASCHUTZ. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat Vorschläge für den Ausbau der Windenergie an Land an die Bundesumweltministerin übergeben. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) unterstützt die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der Windenergie an Land. Zudem gibt er weitere Empfehlungen, wie die Windenergie gefördert werden könnte. All das findet sich in der SRU-Stellungnahme „Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land“, das die Experten nun an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) übergeben haben. Das Gremium unterstützt dabei ausdrücklich die Vorhaben der Bundesregierung für den Ausbau von Onshore-Wind. „Dies ist überfällig, denn dieser ist in den letzten Jahren weit hinter den Bedarf zurückgefallen“, teilten die SRU-Mitglieder mit. Vor allem das Ziel, deutschlandweit 2 % der Gesamtfläche für Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen, müsse konsequent umgesetzt werden. Ein weiterer Punkt, der dringend verbessert werden müsse, seien schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Die personelle und technische Ausstattung von Behörden und Gerichten sollte verbessert werden.“ Natur- und Artenschutz und der Ausbau der Windenergie könnten mit einer klugen planerischen Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen durchaus in Einklang gebracht werden. Die Bundesumweltministerin würdigte die Stellungnahme des SRU als „wertvollen Beitrag für die politische Debatte.“ Sie versuche nicht nur die Belange des Klimaschutzes, sondern auch die des Umwelt- und Naturschutzes zu vereinen. Der SRU begutachtet die Umweltbedingungen in Deutschland und berät die Bundesregierung zur Umweltpolitik. Dabei weist er auf Fehlentwicklungen hin und zeigt Möglichkeiten auf, diese zu korrigieren. „Hiermit unterstützt er die Urteilsbildung aller umweltpolitischen Akteure sowie der Öffentlichkeit. Der SRU ist unabhängig und arbeitet interdisziplinär“, heißt es auf der SRU-Internetseite. Die Stellungnahme „Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land“ kann auf der Internetseite des Sachverständigenrats für Umweltfragen heruntergeladen werden.

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Angesichts hoher Kosten für die fossile Stromerzeugung will Frankreich den Elektrizitätsmarkt so reformieren, dass der Strompreis nicht mehr so stark vom Gaspreis bestimmt wird. In Paris erwartet man, dass die Preise für Gas und für Emissionszertifikate auf absehbare Zeit hoch bleiben. Das geht aus einem Papier hervor, das die französische Ratspräsidentschaft im Januar auf einem Treffen der Energieminister in Amiens vorgelegt hat und das E&M vorliegt. Trotz der Anstrengungen, die Stromerzeugung zu Dekarbonisieren, werde der Strompreis weiter vom Gaspreis bestimmt, weil Gaskraftwerke für den Lastenausgleich unverzichtbar seien, obwohl die tatsächlichen Durchschnittskosten der Stromerzeugung zunehmend durch den wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien bestimmt würden, heißt es in dem Text. Hohe und volatile Strompreise, die durch das aktuelle Strommarktdesign entstünden, seien geeignet, die aus Gründen des Klimaschutzes gewünschte Elektrifizierung des Energieverbrauchs zu gefährden und stellten ein Risiko für eine nachhaltige Senkung der Treibhausgase dar. Wenn die Strompreise die sinkenden Durchschnittskosten der Stromerzeugung nicht wiedergäben, sei das ein falsches Signal an die Investoren. Behindert würden vor allem Investitionen in die Elektro-Mobilität sowie in den Einsatz von Strom in der Industrie und im Wärmemarkt. Das aktuelle Design des Strommarktes behindere die Energiewende, indem es den Einsatz emissionsarmer Technik teurer mache. In Paris sieht man vor allem die Gefahr, dass die Betreiber von Windrädern und PV-Anlagen hohe Gewinne zulasten von Verbrauchern einfahren, die ihren Stromverbrauch nicht reduzieren könnten, und zulasten der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Ein erschwinglicher Zugang zu Energie für alle Haushalte sei inzwischen nicht mehr gegeben. Das stelle die politische und soziale Akzeptanz der Energiewende in Frage. Hohe und volatile Strompreise gefährden Elektrifizierungsziele Auf dem Gasmarkt hätten nicht mehr alle Großhändler einen ausreichenden Zugang zu Erdgas-Lieferungen, so dass die Speicher trotz einer europäischen Regulierung nicht ausreichend hätten gefüllt werden können. Strom- und Gasverbraucher seien entweder mit steigenden Preisen konfrontiert oder dem Risiko ausgesetzt, dass ihr Lieferant seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen könne. Den Bürgern, die von den erneuerbaren Energien sinkende Kosten erwarteten, sei das immer weniger zu vermitteln. Tatsächlich würden die Durchschnittskosten durch die wachsende Rolle der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren weiter sinken. Den Preis für Strom würden aber weiter die voraussichtlich steigenden und schwankenden Gas- und CO2-Preise bestimmen. Eine gewisse Volatilität sei zwar erwünscht, um flexible Technologien zu finanzieren. Das reiche aber nicht, um die „substanziellen Einnahmen“ der emissionsarmen Anlagen an die Verbraucher weiterzureichen. „Fortschritte bei der Elektrifizierung des Verbrauchs sind nur zu erwarten, wenn die Strompreise auf einem niedrigeren Niveau gehalten werden können als die Preise fossiler Brennstoffe. Einen Investitionsanreiz stellt dies dann dar, wenn es über einen gewissen Zeitraum absehbar ist.“ Die bestehende Regulierung setze darauf, Angebot und Nachfrage auf der Grundlage kurzfristiger Preise auszugleichen, heißt es in dem Papier der französischen Regierung weiter. Das begünstige Anlagen mit geringen Kapital- und hohen variablen Kosten. Für Anlagen mit hohen Kapitalkosten bedeute dies höhere Risiken und Finanzierungskosten. Trotzdem wollen die Franzosen die Preisbildung anhand der Grenzkosten nicht vollständig über Bord werfen. Schließlich unterstützen sie die Flexibilität und die Effizienz des Systems. Gleichzeitig sollten „langfristige Preissignale“ die „Fundamentaldaten der Energiewirtschaft“ an die Verbraucher weitergeben. In Paris stellt man sich das etwa so vor: Verbraucher könnten in die Lage versetzt werden, ihren voraussichtlichen Strombedarf zu einem festen Preis im Voraus zu decken. Weicht der tatsächliche Verbrauch davon ab, müsste der Kunde die Differenz über den Spotmarkt decken (oder abgeben). Dadurch wären die Verbraucher einem geringeren Risiko ausgesetzt aber trotzdem gezwungen, sich flexibel zu verhalten.

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