Die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden (BEG) startet wieder. Zuvor hatte die Bundesregierung nach scharfer Kritik mehrere Milliarden Euro bereitgestellt.   Vom 22. Februar an können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Die Unterstützung im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Ende Januar überraschend die Förderung für energetische Gebäudesanierung gestoppt. Grund war das fehlende Geld im Fördertopf, um die eingereichten Anträge bis 31. Januar noch zu bedienen. Nach scharfer Kritik einigten sich am 1. Februar die drei Bundesministerien für Wirtschaft, für Bauwesen sowie Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die KfW hatte daraufhin in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar eingegangen waren. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese Anträge werden nach Angaben des BMWK von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt startet nun vom 22. Februar an auch die Sanierungsförderung wieder für Neuanträge. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt. Das Geld sei sowohl für die gestellten Altanträge sowie zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung (KfW Effizienzhaus 40) bestimmt sind. Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, teilte das Ministerium weiter mit. Künftig sollen nur noch Sanierungen und Neubaute

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Energieministerin Leonore Gewessler reagiert damit auf den russischen Einmarsch in der Ukraine. Der Beirat soll Maßnahmen gegen mögliche Versorgungskrisen vorbereiten. Angesichts des russischen Einmarsches in der Ukraine hat Österreichs Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) für den 28. Februar den Energielenkungsbeirat einberufen. Das Gremium dient der Beratung der Ministerin zur Bewältigung möglicher Versorgungskrisen. Laut dem Energielenkungsgesetz ist es einzuberufen, bevor die Ministerin diesbezügliche Verordnungen erlässt. Verordnungen auf dieser Basis reichen vom Aufruf zum sparsamen Umgang mit Energie bis zu Anordnungen, den Verbrauch einzuschränken oder äußerstenfalls zeitweilig zu unterbrechen. Zu den Mitgliedern des Beirats gehören Vertreter des Energieministeriums (BMK) selbst, des Bundeskanzleramts, der Ressorts Äußeres, Inneres, Verteidigung, Finanzen und Landwirtschaft, der Regulierungsbehörde E-Control, der im Bundesparlament vertretenen Parteien, der Strom- und Gaswirtschaft, der Bundesländer sowie der Industrie und der Konsumenten und Konsumentinnen. Im österreichischen Fernsehen betonte Gewessler, das Gas aus Russland ströme unverändert. Bis auf Weiteres gesichert sei jedenfalls die Gasversorgung der Haushalte. Opposition: Bisher widersprüchliche Angaben Der Energiesprecher der Sozialdemokraten (SPÖ) im Bundesparlament, Alois Schroll, begrüßte die Einberufung des Beirats. Notwendig sei „ein klares Lagebild“. Die Aussagen von Vertretern der Bundesregierung hinsichtlich der Gasversorgung seien bislang „widersprüchlich“ gewesen. So habe Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) behauptet, der Füllstand der Speicher sichere die Versorgung bis Juni. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) habe dagegen von April gesprochen, Energieministerin Gewessler selbst von März. Der tatsächliche Speicherstand belaufe sich auf knapp 18 %: „Von prall gefüllten Lagern sind wir meilenweit entfernt.“ Schroll verwies darauf, dass Österreich rund 80 % seines Gasbedarfs mit Importen aus Russland deckt. Aus Kreisen der Gaswirtschaft hieß es gegenüber der Redaktion, seit dem Beginn der Lieferungen im Jahr 1968 habe die russische Seite ihre vertraglichen Verpflichtungen stets penibel erfüllt. Nicht einmal beim Zusammenbruch der Sowjetunion Ende 1991 sei es zu Unterbrechungen gekommen.

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PHOTOVOLTAIK. Ab Mai gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten. Allerdings wird die Umsetzung wohl schwieriger als gedacht: Die Elektrofachbetriebe klagen über Lieferengpässe. Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg, erklärte jetzt in einer Mitteilung, dass die angeschlossenen Handwerksbetriebe gut auf die Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude vorbereitet seien. Allerdings häuften sich Meldungen über erhebliche Lieferverzögerungen vor allem bei Bauteilen mit Halbleitern. Dies gelte insbesondere für Wechselrichter und Batteriespeicher, aber auch für Zubehör wie die Modul-Unterkonstruktionen aus Aluminium. Die erforderlichen Smart Meter für die Anlagen seien aktuell überhaupt nicht verfügbar. Hinzu kämen noch erhebliche Preisanhebungen seitens der Lieferanten. Dies alles, so der Verband, führe zu einem erheblichen organisatorischen Mehraufwand in den Handwerksbetrieben, zu höheren Preisen, die weitergegeben werden müssten, und zu Wartezeiten für die Kunden. „Eine ideale Kombination mit der eigenen PV-Anlage ist eine zeitgemäße Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Doch auch hier sind massive Lieferverzögerungen zu beklagen”, erklärte Verbandspräsident Thomas Bürkle. Die Lieferzeit für intelligente Ladestationen zum Beispiel mit RFID-Technologie, Dienstwagenabrechnungsmöglichkeit oder Backend Anbindung würden bei einzelnen Herstellern derzeit mindestens 28 Wochen betragen. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Fördermittel verloren gehen. Um die Kunden trotzdem bestmöglich bedienen zu können, setze der Verband verstärkt auf Kooperationen mit anderen Gewerken. So habe man die Partnerschaft mit dem baden-württembergischen Dachdeckerhandwerk intensiviert. Auf die kommende Einführung der PV-Pflicht bei Wohngebäuden ab Mai sieht Bürkle das Handwerk prinzipiell gut vorbereitet. Die Qualifikationen seien vorhanden und es habe noch zusätzliche Schulungsmaßnahmen gegeben

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Der Verband der Wohnungswirtschaft (VDW) Sachsen fordert angesichts der steigenden Preise für Energie einen Heizkostenzuschuss für alle Mieter. Denn: „Die exorbitanten Preissteigerungen – zum Beispiel für Gas – werden erst in der Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr voll durchschlagen, dann droht sehr vielen Haushalten ein böses Erwachen“, heißt es vom Verband in einer Mitteilung. „So lange darf die Politik keinesfalls warten.“ Zwar begrüßt der Verband den beschlossenen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, allerdings sei das nicht ausreichend. Die Einmalzahlung zum Heizen sei nach Ansicht des Verbandes für diesen Bezieherkreis zu niedrig. Und es hätten auch Haushalte, die über dem Einkommenssatz für das Wohngeld lägen, generell mit Kostensteigerungen zu kämpfen. Denn nicht nur bei der Wärme, auch beim Strom drohten hohe Nachzahlungen, während gleichzeitig die Kaufkraft durch die steigende Inflation sinke. Die Wohnungswirtschaft in Sachsen sieht deshalb sowohl die Bundes- als auch die Landespolitik in der Pflicht. Der Verband forderte alle Beteiligten zu solidarischem Handeln auf. Die überwiegend kommunalen Mitgliedsunternehmen im VDW Sachsen, die Ansprechpartner vor Ort in den Städten und Gemeinden sind, würden den Mietern gern beratend zur Seite stehen. „Es braucht jetzt eine besonders enge Partnerschaft, ein Bündnis zwischen Vermietern und Mietern, um die große Herausforderung gemeinsam zu bewältigen“, heißt es weiter. Den Mietern empfiehlt der Verband, sich vom Vermieter die monatlichen Abschläge für die Betriebskosten freiwillig etwas heraufsetzen zu lassen. Wenn die sich abzeichnenden Mehrkosten durch einen etwas höheren Abschlag schon in diesem Jahr bei den monatlichen Zahlungen mit berücksichtigt würden, falle im nächsten Jahr keine zu hohe Nachzahlung am Stück an.  

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STROMNETZ. Die Stromnetzbetreiber müssen die erweiterten Eingriffe in Kraftwerks-Fahrweisen künftig selbst bilanziell abwickeln. Die Bundesnetzagentur hat nun ihre Anforderungen dazu gelockert. Stromnetzbetreiber müssen bis Ende des Monats gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber mindestens ihre Bereitschaft angezeigt haben, den bilanziellen Ausgleich für Eingriffe in die Fahrweise kleinerer Kraftwerke zwischen 100 kW und 10 MW von den jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zu übernehmen. Dies hat die Beschlusskammer (BK) 8 der Bundesnetzagentur am 4. Februar in ihrer “Mitteilung Nr. 8 zum Redispatch 2.0″ erklärt. Demnach erkennt die BK 8 bei Betriebsbereitschaftsmeldungen bis 28. Februar die weitere Entschädigung des BKV durch den Netzbetreiber für dessen übergangsweisen strombilanziellen Ausgleich als “dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile” an. Dabei muss dieser tatsächlich bis spätestens 31. Mai dauerhaft an den Netzbetreiber übergehen. ​”Betriebsbereitschaft” bedeutet, bereit zum operativen Test Bisher hätte der Übergang bereits am 28. Februar abgeschlossen sein müssen, damit bis dato aufgelaufene Entschädigungen an die BKV regulatorisch günstig behandelt werden. Für eine Übergangsfrist bis Mai hätte es einer begründeten Ausnahmegenehmigung bedurft. Jetzt erkennt die BK 8 auch eine Meldung der “Betriebsbereitschaft” samt Nachweisen gegenüber dem jeweils vorgelagerten Netzbetreiber als “begründeten Ausnahmefall” an. Ist der Netzbetreiber an das Übertragungsnetz angeschlossen, muss er zusätzlich auch der Netzagentur die Bereitschaft melden. “Betriebsbereitschaft” heißt in diesem Sinne, zum operativen Test bereit zu sein. Dieser umfasst simulierte elektronische Meldungen zwischen dem meldenden Netzbetreiber und dem vorgelagerten Netzbetreiber, den nachgelagerten Netzbetreibern, sofern ihr Netzgebiet unverzichtbar ist, um einen Netzengpass zu beheben, sowie dem Einsatzverantwortlichen. Dieser “operative Test” gilt dann als erfolgreich, wenn mindestens jene Kommunikationsprozesse fehlerarm ablaufen, die die Netzagentur zum Redispatch 2.0 vom November 2020 (Aktenzeichen BK6-20-059) definiert hat. Mahnungen, den Übergang zu testen Durch die Gnadenfrist für “operative Tests” reagiert der Regulierer nach eigenem Bekunden auf Mahnungen “vieler Branchenakteure”, wie wichtig für die Sicherheit des gesamten Stromsystems ein “geordneter” Übergang der Redispatch-2.0-Bilanzierung von den BKV zu den Netzbetreibern sei. Hat der Test Erfolg, muss sich der Netzbetreiber mit seinem vorgelagerten Netzbetreiber auf eine “unverzügliche” Übernahme des Bilanzkreis-Ausgleichs abstimmen. Gleichzeitig “soll” die eigene Bilanzierung von Redispatch-2.0-Abrufen an einem Monatsersten beginnen. Nimmt man den letzten regulatorisch erlaubten Termin, den 1. Juni, muss also das Testing spätestens im Mai erfolgreich gewesen sein. Spätestens am 1. März muss jeder Netzbetreiber den dreimonatigen Probebetrieb der Bilanzkreisausgleich-Kommunikation aufnehmen. Alle Fristen stammen aus der “Übergangslösung” des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom September 2021. Ihr hatte die BK 6 in ihrer “Mitteilung Nr. 6 zum Redispatch 2.0″ zugestimmt. Die BKV – in dem Fall die Kraftwerksbetreiber oder Direktvermarkter – sind die Bilanzierung des kurzfristigen Herunter- oder Hochfahrens eines Kraftwerks in Strom-Bilanzkreisen gewohnt. Nach dem Willen des Gesetzgebers und des Regulierers sollen die Netzbetreiber, die den Redispatch anordnen, auch dessen Bilanzierung übernehmen. Durch den Zubau vieler kleiner Kraftwerke im Zuge der Energiewende kommen hier Aufgaben auch für Mittel- und Niederspannungsnetz-Betreiber zu (Redispatch 2.0). Die Netzbetreiber müssen dem BDEW mitteilen, wann sie jeweils zum eigenen Redispatch-2.0-Bilanzieren übergehen. Der Verband will in dieser Woche daraus eine “Transparenzliste” veröffentlichen. Die BK 8 hat ihre “Mitteilung Nr. 8″ auf Ihrer Unterseite veröffentlicht

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Angesichts hoher Kosten für die fossile Stromerzeugung will Frankreich den Elektrizitätsmarkt so reformieren, dass der Strompreis nicht mehr so stark vom Gaspreis bestimmt wird. In Paris erwartet man, dass die Preise für Gas und für Emissionszertifikate auf absehbare Zeit hoch bleiben. Das geht aus einem Papier hervor, das die französische Ratspräsidentschaft im Januar auf einem Treffen der Energieminister in Amiens vorgelegt hat und das E&M vorliegt. Trotz der Anstrengungen, die Stromerzeugung zu Dekarbonisieren, werde der Strompreis weiter vom Gaspreis bestimmt, weil Gaskraftwerke für den Lastenausgleich unverzichtbar seien, obwohl die tatsächlichen Durchschnittskosten der Stromerzeugung zunehmend durch den wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien bestimmt würden, heißt es in dem Text. Hohe und volatile Strompreise, die durch das aktuelle Strommarktdesign entstünden, seien geeignet, die aus Gründen des Klimaschutzes gewünschte Elektrifizierung des Energieverbrauchs zu gefährden und stellten ein Risiko für eine nachhaltige Senkung der Treibhausgase dar. Wenn die Strompreise die sinkenden Durchschnittskosten der Stromerzeugung nicht wiedergäben, sei das ein falsches Signal an die Investoren. Behindert würden vor allem Investitionen in die Elektro-Mobilität sowie in den Einsatz von Strom in der Industrie und im Wärmemarkt. Das aktuelle Design des Strommarktes behindere die Energiewende, indem es den Einsatz emissionsarmer Technik teurer mache. In Paris sieht man vor allem die Gefahr, dass die Betreiber von Windrädern und PV-Anlagen hohe Gewinne zulasten von Verbrauchern einfahren, die ihren Stromverbrauch nicht reduzieren könnten, und zulasten der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Ein erschwinglicher Zugang zu Energie für alle Haushalte sei inzwischen nicht mehr gegeben. Das stelle die politische und soziale Akzeptanz der Energiewende in Frage. Hohe und volatile Strompreise gefährden Elektrifizierungsziele Auf dem Gasmarkt hätten nicht mehr alle Großhändler einen ausreichenden Zugang zu Erdgas-Lieferungen, so dass die Speicher trotz einer europäischen Regulierung nicht ausreichend hätten gefüllt werden können. Strom- und Gasverbraucher seien entweder mit steigenden Preisen konfrontiert oder dem Risiko ausgesetzt, dass ihr Lieferant seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen könne. Den Bürgern, die von den erneuerbaren Energien sinkende Kosten erwarteten, sei das immer weniger zu vermitteln. Tatsächlich würden die Durchschnittskosten durch die wachsende Rolle der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren weiter sinken. Den Preis für Strom würden aber weiter die voraussichtlich steigenden und schwankenden Gas- und CO2-Preise bestimmen. Eine gewisse Volatilität sei zwar erwünscht, um flexible Technologien zu finanzieren. Das reiche aber nicht, um die „substanziellen Einnahmen“ der emissionsarmen Anlagen an die Verbraucher weiterzureichen. „Fortschritte bei der Elektrifizierung des Verbrauchs sind nur zu erwarten, wenn die Strompreise auf einem niedrigeren Niveau gehalten werden können als die Preise fossiler Brennstoffe. Einen Investitionsanreiz stellt dies dann dar, wenn es über einen gewissen Zeitraum absehbar ist.“ Die bestehende Regulierung setze darauf, Angebot und Nachfrage auf der Grundlage kurzfristiger Preise auszugleichen, heißt es in dem Papier der französischen Regierung weiter. Das begünstige Anlagen mit geringen Kapital- und hohen variablen Kosten. Für Anlagen mit hohen Kapitalkosten bedeute dies höhere Risiken und Finanzierungskosten. Trotzdem wollen die Franzosen die Preisbildung anhand der Grenzkosten nicht vollständig über Bord werfen. Schließlich unterstützen sie die Flexibilität und die Effizienz des Systems. Gleichzeitig sollten „langfristige Preissignale“ die „Fundamentaldaten der Energiewirtschaft“ an die Verbraucher weitergeben. In Paris stellt man sich das etwa so vor: Verbraucher könnten in die Lage versetzt werden, ihren voraussichtlichen Strombedarf zu einem festen Preis im Voraus zu decken. Weicht der tatsächliche Verbrauch davon ab, müsste der Kunde die Differenz über den Spotmarkt decken (oder abgeben). Dadurch wären die Verbraucher einem geringeren Risiko ausgesetzt aber trotzdem gezwungen, sich flexibel zu verhalten.

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