Die Voltaris-Geschäftsführer Volker Schirra und Karsten Vortanz erläutern die Erfahrungen des Metering-Dienstleisters mit den Stadtwerken seiner Anwendergemeinschaft. Seit Wochen wartet die Energiebranche auf die Marktanalyse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum intelligenten Messwesen. Der Bericht ist formal die Grundlage für eine sogenannte Markterklärung, die rechtliche Bedeutung für die Messstellenbetreiber hat, etwa als Startpunkt für bestimmte gesetzliche Fristen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom März 2021 wurde die Markterklärung des BSI, formal eine Allgemeinverfügung der Behörde, für rund 50 klagende Stadtwerke ausgesetzt. Nach der zwischenzeitlichen Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes ist daher die Spannung groß, wie das BSI die aktuelle Umsetzung des Smart Meter Rollout beurteilt und welche Allgemeinverfügung nun für Klarheit bei den kommunalen Messstellenbetreibern sorgen wird. Vom BSI sei bislang allerdings nur zu hören, die Marktanalyse sei zum turnusmäßigen Stichtag 31. Januar erhoben worden, berichtet Karsten Vortanz. Darüber hinaus hülle sich die Behörde in Schweigen, so der Geschäftsführer des Metering-Dienstleisters Voltaris. Sie habe lediglich noch verlauten lassen, man werde im Rahmen einer Pressemitteilung informieren. Für die Arbeit von Voltaris habe die Verzögerung keine gravierenden Auswirkungen, unverständlich sei sie aber allemal, sagt Vortanz. Für die Mehrzahl der Stadtwerke, außer den 50 Klägern, ändere sich die Einbauverpflichtung intelligenter Messsysteme auch nicht. Und auch nicht die Frist, bis Februar 2023 die ersten 10 % der jeweiligen Pflichteinbaufälle abgearbeitet zu haben. Bereits 3.000 Smart Meter seit Ende 2020 verbaut Vortanz und sein Geschäftsführerkollege Volker Schirra gaben im Rahmen eines Pressegesprächs am 9. März Einblick in den gegenwärtigen Stand des Rollout intelligenter Messsysteme bei den Mitgliedern der Voltaris-Anwendergemeinschaft, in der sich rund 40 Stadtwerke zusammengeschlossen haben, um sich auf den Smart Meter Rollout und den grundzuständigen Messstellenbetrieb vorzubereiten. “Seit Ende 2020 sind wir mit unseren Kunden dabei, intelligente Messsysteme auszurollen”, sagte Schirra. Seither wurden etwa 3.000 Stück verbaut. Eine „durchaus ansehnliche Zahl“ findet der Geschäftsführer angesichts des Fortschritts, der insgesamt im Markt zu beobachten sei. Allerdings verwies er auf unterschiedliche Einbauquoten, die vor allem von der Größe des jeweiligen Messstellenbetreibers abhängig seien. Lediglich 1 % der Voltaris-Kunden, also der vom Unternehmen betreuten Stadtwerke, habe noch nicht mit dem Rollout begonnen, berichtete Schirra. Dagegen befinden sich 49 % in Pilotprojekten, in denen etwa noch Schnittstellen getestet werden. Und rund die Hälfte der Voltaris-Kunden befinde sich im Rollout und habe das Gateway-Administrationssystem mit dem jeweiligen ERP-System ihrer eigenen Messkunden gekoppelt. Die an sich erhebliche Herausforderung, Schnittstellen zu implementieren und anzupassen, sei vielfach schon gemeistert. Nach holprigem Start, was bei einer neuen Technologie ja nicht ungewöhnlich sei, werde mittlerweile eine hohe Messdatenqualität erreicht. “Jetzt laufen die Daten sauber in die Systeme”, so Schirra. In einigen Stadtwerken seien die Stammdatenkonstrukte bereits vollständig umgesetzt und die Störungsquote, auch wenn sie sich nicht ganz vermeiden ließe, sei in der Regel sehr gering. Es komme allerdings immer wieder vor, dass vor Ort ein unzureichender Mobilfunkempfang herrsche und damit die Anbindung der intelligenten Messsysteme schwierig sei. Noch Aufklärung der Kunden nötig Trotz vorheriger Analyse von Providerdaten und Empfangstests am Gebäude, sei die Situation am tatsächlichen Installationsort im Keller häufig doch eine andere. Das 450-MHz-Funknetz, für das die Energiewirtschaft im vergangenen Jahr die Lizenz erhalten hat und das jetzt von 450 Connect ausgebaut wird, könnte hier Abhilfe schaffen. Bisherige Tests von Voltaris in Pilotprojekten mit der relativ langwelligen Technologie stimmen Schirra hier zuversichtlich. In einigen Fällen stellen sich aber nicht nur der Mobilempfang als Problem heraus, sondern auch der Kunde, seine Anlage oder Liegenschaft und sein Betrieb. So entsprechen die Gegebenheiten an den Zählpunkten nicht immer den Erwartungen, etwa an den verfügbaren Platz im Zählerschrank für den Einbau eines Smart Meter Gateway. Hin und wieder werde dem Monteur auch einfach der Zutritt verweigert. Die Bedenken von Messkunden, was mit ihren Daten passiert und wie sich eine Funkanlage im Gebäude auswirkt, lassen sich nach Schirras Erfahrungen durch entsprechende Aufklärung jedoch meist zerstreuen. Eine entsprechende Information vorab, helfe auch dabei. Allerdings müsse man sicherstellen, dass der Messkunde die Pflichtinformation, die vom Messstellenbetreiber drei Monate und zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin verschickt werden muss, auch tatsächlich liest und wahrnimmt. Eine entsprechende Gestaltung und Formulierung des Anschreibens sollte man deshalb auf jeden Fall in Betracht ziehen. Dann könne auch die Situation vermieden werden, dass der Messkunde den Einbau verweigert, weil er gerade nicht in der Lage ist, seinen Betrieb zu unterbrechen, um den Einbau vornehmen zu lassen.

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PHOTOVOLTAIK. Ab Mai gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten. Allerdings wird die Umsetzung wohl schwieriger als gedacht: Die Elektrofachbetriebe klagen über Lieferengpässe. Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg, erklärte jetzt in einer Mitteilung, dass die angeschlossenen Handwerksbetriebe gut auf die Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude vorbereitet seien. Allerdings häuften sich Meldungen über erhebliche Lieferverzögerungen vor allem bei Bauteilen mit Halbleitern. Dies gelte insbesondere für Wechselrichter und Batteriespeicher, aber auch für Zubehör wie die Modul-Unterkonstruktionen aus Aluminium. Die erforderlichen Smart Meter für die Anlagen seien aktuell überhaupt nicht verfügbar. Hinzu kämen noch erhebliche Preisanhebungen seitens der Lieferanten. Dies alles, so der Verband, führe zu einem erheblichen organisatorischen Mehraufwand in den Handwerksbetrieben, zu höheren Preisen, die weitergegeben werden müssten, und zu Wartezeiten für die Kunden. „Eine ideale Kombination mit der eigenen PV-Anlage ist eine zeitgemäße Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Doch auch hier sind massive Lieferverzögerungen zu beklagen”, erklärte Verbandspräsident Thomas Bürkle. Die Lieferzeit für intelligente Ladestationen zum Beispiel mit RFID-Technologie, Dienstwagenabrechnungsmöglichkeit oder Backend Anbindung würden bei einzelnen Herstellern derzeit mindestens 28 Wochen betragen. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Fördermittel verloren gehen. Um die Kunden trotzdem bestmöglich bedienen zu können, setze der Verband verstärkt auf Kooperationen mit anderen Gewerken. So habe man die Partnerschaft mit dem baden-württembergischen Dachdeckerhandwerk intensiviert. Auf die kommende Einführung der PV-Pflicht bei Wohngebäuden ab Mai sieht Bürkle das Handwerk prinzipiell gut vorbereitet. Die Qualifikationen seien vorhanden und es habe noch zusätzliche Schulungsmaßnahmen gegeben

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REGENERATIVE. Die sonstige Direktvermarktung erneuerbarer Energien wächst erneut zulasten der Marktprämie. Dort gab es nur bei zwei Technologien noch Wachstum. Mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Herausfallen mehr als 20 Jahre alter Anlagen aus der Förderung steigt die direktvermarktete Ökostromleistung im Februar auf einen neuen Rekordwert, wobei sich die Verhältnisse zugunsten der förderfreien “sonstigen Direktvermarktung” verschieben. Dies geht aus einer Veröffentlichung der mit der Direktvermarktung betrauten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vom 7. Februar hervor. Demnach steigt die Leistung in der sonstigen Direktvermarktung in allen Segmenten außer der Geothermie (0 MW), während bei der mit Marktprämie geförderten Direktvermarktung alle Technologien außer Photovoltaik Federn lassen. Erstmals findet sich überhaupt Offshore-Windenergie in der “sonstigen Direktvermarktung”, und zwar mit 400 MW. Ingesamt steigt die Leistung in der förderfreien Variante gegenüber Januar von 8.098 MW auf 9.499 MW. Windenergie an Land steigt in dem Segment deutlich von 5.238 auf 5.986 MW, PV leicht von 2.238 auf 2.385 MW. Dieses Wachstum ist vermutlich auf das Herausfallen über 20 Jahre alter Wind- und Solarenergieanlagen aus der Marktprämien-Förderung zurückzuführen (Ü20-Anlagen). Minus in Marktprämie Die “sonstige” überkompensierte damit das Minus bei der geförderten Direktvermarktung. Diese ging von 83.106 auf 82.446 MW zurück. Nur die PV-Leistung und die Wasserkraft legten in der Marktprämie zu und auch das nur geringfügig: von 18.732 auf 18.836 MW sowie von 697 auf 709 MW. Wind onshore ging von 48.673 auf 48.464 MW zurück, Biomasse um 56 MW auf 6.923 MW, die anderen Technologien waren stabil. Auch das vermutlich der Einfluss der Ü20-Anlagen. Zusammen mit der förderfreien Variante stieg die Gesamtleistung also von 91.158 MW auf einen neuen Rekordwert von 92.055 MW. Die Direktvermarktung erfasst regenerative Stromerzeugungseinheiten ab 100 kW. Das bedeutet, die große Masse der kleinen Photovoltaik-Dachanlagen taucht in dieser Statistik nicht auf. Die ÜNB haben auf ihrer Transparenzseite auch detailliertere Leistungszahlen zur Direktvermarktung veröffentlicht.

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KLIMASCHUTZ. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat Vorschläge für den Ausbau der Windenergie an Land an die Bundesumweltministerin übergeben. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) unterstützt die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der Windenergie an Land. Zudem gibt er weitere Empfehlungen, wie die Windenergie gefördert werden könnte. All das findet sich in der SRU-Stellungnahme „Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land“, das die Experten nun an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) übergeben haben. Das Gremium unterstützt dabei ausdrücklich die Vorhaben der Bundesregierung für den Ausbau von Onshore-Wind. „Dies ist überfällig, denn dieser ist in den letzten Jahren weit hinter den Bedarf zurückgefallen“, teilten die SRU-Mitglieder mit. Vor allem das Ziel, deutschlandweit 2 % der Gesamtfläche für Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen, müsse konsequent umgesetzt werden. Ein weiterer Punkt, der dringend verbessert werden müsse, seien schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Die personelle und technische Ausstattung von Behörden und Gerichten sollte verbessert werden.“ Natur- und Artenschutz und der Ausbau der Windenergie könnten mit einer klugen planerischen Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen durchaus in Einklang gebracht werden. Die Bundesumweltministerin würdigte die Stellungnahme des SRU als „wertvollen Beitrag für die politische Debatte.“ Sie versuche nicht nur die Belange des Klimaschutzes, sondern auch die des Umwelt- und Naturschutzes zu vereinen. Der SRU begutachtet die Umweltbedingungen in Deutschland und berät die Bundesregierung zur Umweltpolitik. Dabei weist er auf Fehlentwicklungen hin und zeigt Möglichkeiten auf, diese zu korrigieren. „Hiermit unterstützt er die Urteilsbildung aller umweltpolitischen Akteure sowie der Öffentlichkeit. Der SRU ist unabhängig und arbeitet interdisziplinär“, heißt es auf der SRU-Internetseite. Die Stellungnahme „Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land“ kann auf der Internetseite des Sachverständigenrats für Umweltfragen heruntergeladen werden.

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