"Explodierende" Energiekosten für Haushalte

Deutsche Haushalte mussten im März für Strom, Heizen und Mobilität so viel wie noch nie entrichten. Das Vergleichsportal Check 24 spricht von explodierenden Kosten.  Durchschnittlich 7.292 Euro wandte ein deutscher Musterhaushalt für seine jährlichen Energiekosten im vergangenen Monat auf. Dies sind laut Check 24 ganze 80 % mehr als noch im März 2021, als die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren eigenen vier Wänden auf Jahressicht noch 4.043 Euro Energiekosten zu berappen hatten. Einen “Musterhaushalt” definiert das Portal als einen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von 20.000 kWh und einem jährlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh. Zudem beziehen sich die herangezogenen Preise des Portals auf die Grundversorgungstarife der Anbieter. Heizkosten: plus 163 % Zu den Kosten im Einzelnen: Um 163 % sind laut Check 24 im Vergleich zum Vorjahresmonat die Heizkosten gestiegen. So musste ein Musterhaushalt im März 2021 auf das Jahr gesehen durchschnittlich 1.258 Euro für Gas und Heizöl aufwenden. Aktuell seien die Kosten auf 3.306 Euro angewachsen. Als Grund führt Check 24 den hohen Börsenpreis für Gas an. Eine Megawattstunde Gas kostete im Großhandel am 1. April um die 121 Euro. Vor einem Jahr lag der durchschnittliche Tagespreis bei 19,25 Euro/MWh, wie ein Sprecher von Check 24 gegenüber der Redaktion präzisierte. Das Portal geht dabei vom European Gas Spot Index und dem deutschen Handelsplatz THE aus. Bei Rohöl der Sorte Brent gibt Check 24 eine Preissteigerung von 72 % an. Stromkosten: plus 39 % Um 39 % über dem Vorjahresmonat liegen die hochgerechneten Kosten für Strom: Im Schnitt zahlte ein Haushalt aufs Jahr gesehen im März 2.098 Euro für seinen Strom, Im Vorjahresmonat waren es noch 1.509 Euro. Auch hier führt das Portal den Börsenpreis an: Während im März des aktuellen Jahres eine Megawattstunde Strom auf Handelsebene im Schnitt 244,62 Euro kostete, lag sie im Vorjahresmonat noch bei 45,69 Euro. Als Ursache für diesen 435-prozentigen Anstieg nennt das Portal den Russland-Ukraine-Krieg, die steigenden Preise für Erdgas, Steinkohle sowie CO-Emissionszertifikate und die anwachsende Stromnachfrage. Mobilitätskosten: plus 47,8 % Auch die gestiegenen Mobilitätskosten gehen zulasten der Haushalte. So mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher laut Check 24 auf das Jahr gesehen im März für Benzin, Diesel und Ladestrom durchschnittlich 1.887 Euro aufwenden. Im Vorjahresmonat waren es noch 1.276 Euro. Dies begründet Check 24 mit dem starken Preisanstieg für Benzin (+ 42 %) und Diesel (+ 63 %).

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Rheinenergie "missbraucht marktbeherrschende Stellung

Rheinenergie hat mit den Split-Tarifen in der Grundversorgung laut Landgericht Köln gegen Kartellrecht verstoßen. Das schriftliche Urteil ist überraschend ausführlich. Drei Verfahren, zwei unterschiedliche Entscheidungen, eine 47 Seiten lange Urteilsbegründung: Die Split-Tarife von Rheinenergie in der Grundversorgung haben vor Kölner Gerichten eine vielschichtige Prüfung durchlaufen. Nachdem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gescheitert war, kam der Energieanbieter Lichtblick im März mit seinem Verfügungsantrag am Landgericht bei einer anderen Kammer durch. Auch wenn das Urteil (Az.: 90 O 12/22) noch nicht rechtskräftig ist: Die Entscheidungsgründe, die jetzt schriftlich vorliegen, rücken die Praxis vieler Grundversorger in ein anderes Licht. Dass die Richter der zehnten Kammer im Streit über dieselben Split-Tarife anders entschieden haben als ihre Kollegen, liegt am juristischen Ansatz von Lichtblick: “Die Verfügungsklägerin hat den Marktmissbrauch in den Mittelpunkt der Prüfung gestellt”, erklärt eine Gerichtssprecherin. Anders als im Fall der Verbraucherzentrale, die mit den Paragrafen 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ansetzte, führte Lichtblick das Kartellrecht ins Feld. “Nicht glaubhaft gemacht” Das Landgericht zog die Paragrafen 33 und 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) heran. Ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt demnach vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, als sie das Unternehmen selbst auf vergleichbaren Märkte von gleichartigen Abnehmern fordert – es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist. Rheinenergie habe als monopolistische Anbieterin auf dem vergleichbaren Markt der Grundversorgung von gleichartigen Abnehmern je nach Beginn der Stromlieferung günstigere oder ungünstigere Entgelte gefordert und “nicht glaubhaft gemacht, dass die unterschiedlichen Tarife – auch die aktuell verbliebenen – sachlich gerechtfertigt sind”, heißt es in dem Urteil. Die Verfügungsbeklagte “missbraucht ihre marktbeherrschende Stellung.” Strittig waren drei Tariferhöhungen. Auch anschließende Preisnachlässe betrachtete das Gericht. Das Urteil schließt alle Split-Tarife ein. Grundsätzlich stehe es Energieversorgungsunternehmen frei, auch verschiedene verbrauchsabhängige Tarife anzubieten, aber es dürfe sich eben nicht um eine Diskriminierung handeln. Als Diskriminierung sah das Gericht auch, dass Rheinenergie bei den Neukundentarifen nicht unterschieden habe zwischen Kunden, die etwa infolge ein Lieferstopps in die Grundversorgung rutschten und solchen, die beispielsweise umgezogen waren. Hinweis auf Beschaffungspreise reicht nicht Rheinenergie argumentierte mit den Beschaffungspreisen. Standpunkt des Gerichts: “Der allgemeine Hinweis auf den erheblichen Anstieg von Großhandelspreisen für Strom im Dezember und die Situation, dass die Verfügungsbeklagte durch Insolvenzen, Kündigungen und Lieferstopps seitens alternativer Stromanbieter Kunden in die Ersatzversorgung habe übernehmen müssen, genügt nicht annähernd den Anforderungen”, schreiben die Richter. Rheinenergie hätte offenbar die Hosen herunterlassen müssen: Das Unternehmen habe weder dargetan, wie sich konkret seine Beschaffungssituation im streitgegenständlichen Zeitraum gestaltete, noch habe es Vorstellung davon gegeben, in welchem Umfang sie wann den angeblich sprunghaften Zuwachs an Kunden zu verzeichnen hatte, heißt es. Ins Kalkül zogen die Richter auch etwaige Profite infolge der Preisexplosion. Der Verkauf aus Eigenerzeugung nimmt “mit 4.718 GWh mehr als 25 % des Gesamtstromverkaufs ein”, hielten sie fest. “Ob und inwieweit die Verfügungsbeklagte durch die gestiegenen Strompreise hierbei zusätzliche Einkünfte generieren konnte”, wäre darzustellen gewesen. Gericht sieht Wettbewerbsverzerrung Die Split-Tarife untergraben nach Auffassung des Landgerichts auch den Markt. Die Verfügungsklägerin konkurriere mit der Beklagten in deren Grundversorgungsgebieten als Anbieterin von Sonderverträgen der Stromversorgung. Laut Urteil wirkt es sich nachteilig für Wettbewerber aus, dass “Bestandskunden der Verfügungsbeklagten davon abgehalten werden, in ein Vertragsverhältnis zu einem anderen Energieversorger zu wechseln, selbst wenn dieser günstigere oder dem Kunden aus ökologischen oder anderen Gründen attraktivere Konditionen bietet”. Die Grundversorgungstarife, die Rheinenergie angeboten und abgerechnet habe, “führen zu einer faktischen Marktabschottung”. Unternehmen wie Rheinenergie versuchten mit ihrer illegalen Preispolitik die Abwanderung von Bestandskunden zum Wettbewerb zu verhindern, kritisiert Lichtblick. “Die jüngsten Urteile zeigten, dass die Preisspaltung ein Lehrbuchfall für Kartellrechtswidrigkeit ist”, sagt er Chefjurist des Unternehmens, Markus Adam. Rheinenergie teilt mit, dass derzeit geprüft wird, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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Lade-Start-up hat Immobilienbranche im Visier

Das Ladeinfrastruktur-Start-up Heimladen hat seine erste Finanzierungsunde abgeschlossen. Zu den Investoren gehören die Gründer der Eon-Tochter Grid X. Mit einem Wallbox-Abo will Heimladen den Nutzern einen Ladepunkt mit “rund-um-sorglos Service” am eigenen Stellplatz für 35 Euro pro Monat bieten, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt. Zum Paket gehören unter anderem die Bereitstellung des Ladepunkts selbst, der Betrieb der Infrastruktur und die Verwaltung inklusive Abrechnung. Daneben soll auch die monatliche Kündbarkeit des Abos und ein schneller und kostenloser Austausch der Geräte im Fehlerfall die potenziellen Kunden überzeugen. Damit bestehe im Vergleich zum typischen Kauf der Ladeinfrastruktur kein technisches und finanzielles Risiko für die Nutzerinnen und Nutzer. Und auch den grünen Ladestrom liefere Heimladen, heißt es weiter. “Unsere Mission ist es, den Übergang zu nachhaltiger Mobilität zu beschleunigen, indem wir den Zugang so einfach wie möglich gestalten”, so Max Wojtynia, der Heimladen im November 2020 gründete. Der CEO und seine drei Mitgründer wollen damit einen Beitrag dazu leisten, dass die Elektromobilität in Deutschland nicht am Henne-Ei-Problem scheitert und setzen bewusst auf nicht-öffentliche Ladestationen. Stattdessen haben sie mit ihrem Produkt die Immobilienwirtschaft als Zielgruppe im Visier. Ihnen in die Karten spielt dabei das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), demzufolge Bauträger und Projektentwickler seit Frühjahr 2021 bei Neubauten und Renovierungen mit einer bestimmten Zahl an Stellplätzen Vorkehrungen für Ladeinfrastruktur treffen beziehungsweise Ladepunkte einrichten müssen. Nun haben sich die Gründer in einer ersten Finanzierung nach eigenen Angaben einen “hohen sechsstelligen Betrag” gesichert. Aus der Energiewirtschaft konnten sie die Grid-X-Gründer David Balensiefen und Andreas Booke als Lead-Investoren gewinnen. Balensiefen und Booke haben im Herbst des vergangenen Jahres die Mehrheit am Smart-Grid-Unternehmen Grid X an Eon verkauft. Heimladen hat nach eigenen Angaben erste Projekte bereits umgesetzt und berichtet von “hunderten Stellplätzen”, die exklusiv unter Vertrag stehen, um mit Ladepunkten ausgerüstet zu werden. Mithilfe der Investoren soll nun ein aggressives Wachstum im Markt zur Elektrifizierung privater Stellplätze gelingen.

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Urteil: Technikfirma muss Smart Meter rechtzeitig ankündigen

Der Einbau intelligenter Messsysteme muss Verbrauchern drei Monate im Voraus angekündigt werden. Das gilt auch für Dienstleister von Messstellennetzbetreibern, so ein Urteil. Erst 19, dann 14 Tage: Zweimal hat die Münsteraner Messtechnikfirma Lackmann den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wegen Terminankündigungen für den Einbau intelligenter Zähler auf den Plan gerufen. Beim ersten Mal gab das Unternehmen auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung ab. Das zweite Mal entschied das Landgericht Münster. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.500 Euro soll der Dienstleister bezahlen, weil er gegen die Unterlassungserklärung verstoßen habe. „Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen mit dem Einbau digitaler Zähler nicht überrumpelt werden,“ kritisiert VZBV-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe und verweist auf das Messstellenbetriebsgesetz. In Paragraf 37 heißt es, dass Anschlussnutzer und -nutzerinnen „spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle“ zu informieren sind. Und dass auf die „Möglichkeit zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers“ hingewiesen werden muss. Der Paragraf zielt zwar auf “Messstellenbetreiber”, doch Dienstleister, die mit dem Einbau der Smart Meter beauftragt sind, sind damit offenbar auch gemeint. So zumindest die Rechtsansicht in Münster. Augen zu und durch? Das Gericht sei zu der Auffassung gelangt, dass das beauftragte Unternehmen vorsätzlich an dem Gesetzesverstoß mitgewirkt habe, sagt Hoppe. Es hätte nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass der Messstellenbetreiber seiner Pflicht nicht nachgekommen sei. In verhandelten Fall ist das die Eon-Konzerngesellschaft Westnetz. Bei der anderen Ankündigung 19 Tage vor Einbau agierte die Messtechnikfirma für einen anderen Auftraggeber, berichtet die Verbraucherschützerin. Der VZBV zielte mit seiner Klage nicht nur auf den Fristverstoß, sondern auch darauf, dass die Kunden nicht auf einen möglichen Anbieterwechsel aufmerksam gemacht worden sind. In diesem Punkt habe das Gericht die Servicefirma nicht in der Pflicht gesehen, so Hoppe. Gegen das Urteil (Aktenzeichen: 024 O 36/21) hat Lackmann laut VZBV Berufung eingelegt. Es ist nicht die einzige Messtechnikfirma, über die sich derzeit Verbrauchende beschweren. „Wir haben einen Parallelfall“, sagt Hoppe. Der landet direkt vor Gericht, da das betreffende Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgelehnt hat. Hoppe: „Wir rechnen damit, dass es in Zukunft mehr Beschwerden geben wird, wenn erst Schwung in den Smart Meter Rollout kommt.“ „Der Nutzen steht in den Sternen“ Von „Überrumpelungstaktik“ der Messstellenbetreiber spricht Holger Schneidewindt. „Die drei Monate sind sehr wichtig, damit sich Verbraucher einlesen können und gegebenenfalls zu einem güngstigen Anbieter wechseln können“, sagt der Energiereferent der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Smart Meter, so wie sie sich gegenwärtig darstellen, bezeichnet er als „reine Cashcow für Verteilnetzbetreiber“ – die in vielen Fällen die grundzuständigen Messstellennetzbetreiber sind. „Die Kosten sind fix, der Nutzen steht in den Sternen“, kritisiert Schneidewindt die Einführung der Smart Meter. „Die Dinger können fast nichts, noch nicht mal flexible Tarife abbilden.“ Schneidewindt meint: „Wenn sich daran nichts ändert, fährt der Smart-Meter-Rollout an die Wand.”

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VW steigert Absatz von E-Autos

Im ersten Quartal 2022 war der Gesamtabsatz vollelektrischer Modelle um 65 % höher als im Vorjahreszeitraum. Nach wie vor ein wichtiger Markt: China. Bis Ende März des laufenden Jahres hat Volkswagen 99.100 vollelektrische Fahrzeuge (Battery Electric Vehicle – BEV) ausgeliefert. Dies geht aus einer Mitteilung des Konzerns hervor. Im Jahr 2021 waren es im ersten Quartal noch 60.000 Fahrzeuge. „Die Steigerung wäre ohne die aktuellen Versorgungsengpässe noch deutlich höher ausgefallen“, sagt Hildegard Wortmann. Im weiteren Jahresverlauf rechnet die Konzernvorständin Vertrieb mit einer schrittweisen Verbesserung der Beschaffungssituation bei Halbleitern. Zusammen mit der Einführung neuer Modelle werde dies dem Konzern zusätzlichen Rückenwind geben. „Für das Gesamtjahr haben wir unser Ziel eines BEV-Anteils von sieben bis acht Prozent weiter fest im Blick“, so Wortmann. Am stärksten stieg der Absatz in China. Dort verkaufte VW im ersten Quartal 28.800 Elektroautos und damit viermal so viel wie in den ersten drei Monaten des vergangenen Jahres. Allerdings ist Europa mit 58.400 Fahrzeugen und einem Anteil von 59 % nach wie vor der größte Markt. In den USA wurden 7.900 BEV abgesetzt. Bei den Konzernmarken liegt VW mit 53.400 Fahrzeugen an der Spitze, gefolgt von Audi (24.200 Fahrzeuge), Porsche (9.500 Fahrzeuge) und Skoda (8.800 Fahrzeuge) Schlusslicht ist Seat/Cupra mit 2.200 verkauften E-Autos. Im Ranking der Modelle liegt der VW ID4 mit 30.300 Fahrzeugen auf Platz 1. Dahinter ID.3 mit 13.000 Fahrzeugen, Audi Q4 e-tron (inkl. Sportback) mit 10.700 Fahrzeugen, Audi e-tron (inkl. Sportback) mit 10.300 Fahrzeugen und der Porsche Taycan (inkl. Cross Turismo) mit 9.500 Fahrzeugen. „Die Nachfrage nach unseren vollelektrischen Fahrzeugen ist weltweit sehr hoch und unsere Auftragsbücher sind entsprechend gut gefüllt“, erklärt Vertriebsvorständin Wortmann. Allein in Westeuropa umfasse der Auftragsbestand rund 300.000 Fahrzeuge.

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Watzmann Natur Energie GmbH" in Oberbayern gegründet

Fünf Gemeinden und zwei regionale Versorger haben im Berchtesgadener Talkessel die „Watzmann Natur Energie“ gegründet. Die oberbayerischen Gemeinden Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau, Schönau am Königssee bilden gemeinsam mit der Energie Südbayern (ESB) und den Stadtwerken Bad Reichenhall den neuen regionalen Energieversorger „Watzmann Natur Energie GmbH“   . Hannes Rasp, Bürgermeister von Schönau, und Anton Poettinger von der ESB sind die beiden Geschäftsführer. Anfang April informierte die Geschäftsführung über die strategischen Ziele, teilten mehrere Regionalzeitungen mit, darunter die Passauer Neue Presse sowie der Bayerische Rundfunk. Derzeit vertreibt die Watzmann Natur Energie Ökostrom. Mittelfristig will der Versorger auch Strom selbst erzeugen, etwa aus eigenen Photovoltaikanlagen. Zudem gebe es Überlegungen, auch auf Wasserkraft zu setzen, teilte dazu Rasp der Passauer Neuen Presse mit. Geplant sei außerdem, eine Ladeinfrastruktur aufzubauen sowie ein E-Carsharing-Angebot in der Region. Der Versorger will vor allem „umweltfreundliche Energie“ für die Region anbieten – also einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. „Ohne Zweifel leistet jeder, der zu uns wechselt, einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz in unserer Region“, zitiert die Regionalzeitung Rasp. Im Juli 2021 hatten die Gemeinden in einer Gemeinderatssitzung den Beschluss gefasst, einen Versorger zu gründen – in Kooperation mit den Stadtwerken Bad Reichenhall und der ESB. Ende November 2021 war es dann so weit: der Gesellschaftervertrag wurde unterzeichnet, Ende Dezember 2021 wurde die „Watzmann Natur Energie“ ins Handelsregister eingetragen. Der Firmensitz ist in Schönau am Königssee, das Stammkapital beträgt laut dem Handelsregisterauszug des Amtgerichtes Traunstein 500.000 Euro.

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Tariferhöhungen sind an der Tagesordnung

Die Strom- und Gaspreise für Verbraucher verharren im April auf einem sehr hohen Niveau. Das geht aus Zahlen des Vergleichsportals Check 24 hervor. Ein Musterhaushalt (5.000 kWh) zahlt zurzeit im Schnitt 2.054 Euro jährlich für Strom. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 41,1 Ct pro kWh. Im Vorjahresmonat waren es 1.512 Euro – ein Plus von 36 %. Die Stromgrundversorger haben in insgesamt 1.202 Fällen die Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 29 % und betreffen rund 8,4 Mio. Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 478 Euro pro Jahr. Für April, Mai, Juni und Juli haben Stromgrundversorger bereits in 217 Fällen Preiserhöhungen durchgeführt oder angekündigt – in der Spitze über 100 %. 572 Grundversorger haben neue Tarife ausschließlich für Neukunden eingeführt. Hier wurden die Preise um durchschnittlich 64 % angehoben (+1.045 Euro). 46 Stromgrundversorger senkten die Preise zum Jahreswechsel um durchschnittlich 2,3 %. Davon profitieren rund 1,4 Mio. Haushalte. Im Schnitt spart ein Musterhaushalt 37 Euro im Jahr. Im April kostet eine Megawattstunde an der Strombörse durchschnittlich 143 Euro (Stand: 19. April). Zum Vergleich: Im April 2021 war eine Megawattstunde für nur 52 Euro zu haben − ein Plus von 175 %. Entlastung durch Wegfall der EEG-Umlage “Durch gestiegene Kosten bei der Stromerzeugung in Kohle- und Gaskraftwerken, Produktionsrückgängen bei erneuerbaren Energien und gleichzeitig großer Nachfrage aus der Wirtschaft, waren die Strompreise bereits auf hohem Niveau”, kommentiert Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check 24, die Entwicklung. Der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland könnten die Strompreise für Endkunden weiter steigen lassen. Bereits im Februar wurde beschlossen, dass ab 1. Juli die EEG-Umlage auf Strom entfällt. Weitere Entlastungsmöglichkeiten beim Strom könnten eine Senkung der Strom- sowie der Mehrwertsteuer bringen. Alle Maßnahmen kombiniert ergäben nach Berechnungen von Check 24 eine jährliche Entlastung von insgesamt 467 Euro für Familien und 150 Euro für Singles. ​Situation bei Gas Der durchschnittliche Gaspreis bleibt im April hoch, sinkt aber im Vergleich zum März. Ein Musterhaushalt (20.000 kWh) zahlt im Schnitt 2.902  Euro im Jahr für Gas. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 14,5 Ct pro kWh. Im März kostete die gleiche Menge Gas noch 3.305 Euro. Im April 2021 waren es 1.264 Euro – ein Plus von 130 % zum April 2022. Seit vergangenem Sommer haben in Deutschland die Gasgrundversorger in 1.518 Fällen Preise erhöht oder Preiserhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 59 % und betreffen gut 4,1 Mio. Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 900 Euro pro Jahr. Unsichere Lage trifft auf steigende Nachfrage Für April, Mai, Juni und Juli haben Gasgrundversorger bereits in 218 Fällen Preiserhöhungen durchgeführt oder angekündigt – 76 Erhöhungen übersteigen 100 %. 497 Grundversorger haben neue Tarife ausschließlich für Neukunden eingeführt. Hier wurden die Preise um durchschnittlich 141 % angehoben (+2.155 Euro). Im April kostet eine Megawattstunde an der europäischen Gasbörse (European Gas Spot Index THE) durchschnittlich 109 Euro (Stand: 19. April). Zum Vergleich: Im April 2021 kostete eine Megawattstunde lediglich 21 Euro. Die Gründe für die Entwicklung nach Einschätzung des Vergleichsportals: Unsicherheiten, wie mögliche Energiesanktionen oder Gasimportverbote aus Russland sich auswirken, lassen die Großhandelspreise steigen. Händler greifen bereits auf andere Gasquellen zurück, wo das Angebot aber knapp ist. Nach dem Ende vieler Coronabeschränkungen zieht außerdem die Nachfrage nach Gas und Öl weiter an. Gleichzeitig waren die Gasspeicher in Europa lange Zeit deutlich leerer als normal. “Die hohen Energiepreise werden erst mit etwas Verzögerung vollumfänglich bei privaten Strom- und Gaskunden ankommen”, sagt Steffen Suttner. “Denn wenn die bereits vor der Krise beschafften Energiemengen der Versorger verbraucht sind, werden sie noch mehr zu den aktuell teuren Börsenpreisen einkaufen müssen. Dann werden sich auch die Preise für ihre Kunden weiter erhöhen.”

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250.000 Ladepunkte für EnBW-Kunden in Europa

Mehr eine viertel Million Ladepunkte für Elektroautos können Kunden des baden-württembergische Energiekonzern EnBW jetzt in Europa nutzen. Wie es in einer Mitteilung von EnBW heißt, betreibt das Unternehmen nicht nur das größte Schnellladenetz in Deutschland, sondern mittlerweile können seine Kunden mehr als 250.000 Ladepunkten in neun europäischen Ländern nutzen. Dabei gelte überall das „mobility+“- Angebot mit länderübergreifend einheitlichen Tarifen. Timo Sillober, der als Chief Sales & Operations Officer der EnBW auch den Bereich E-Mobilität verantwortet: „Wir verdichten unser engmaschiges Hyper-Netz mit seiner sehr hohen Abdeckung an Ladepunkten immer weiter.“ Schon heute biete man Autofahrern und Autofahrerinnen die meisten Ladepunkte und die beste Netzabdeckung in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie flächendeckendes Laden in sechs weiteren europäischen Ländern an. Zusätzlich hat EnBW nun auch die Ladepunkte des schwedischen Stromversorgers Vattenfall angebunden, was eine Erweiterung des Netzes in den Niederlanden und Deutschland um mehr 11.000 Ladepunkte bedeutet. Auch hier gelten die Einheitspreise. Allein in den Ausbau seines Schnellladenetzes will EnBW bis 2025 rund 100 Mio. Euro jährlich investieren. Dann sollen es bundesweit 2.500 Schnellladestandorte sein.

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So ticken Wechselkunden in Krisenzeiten

Hohe Preise für Neukunden, Vertriebsaktivitäten auf Sparflamme: Im zweiten Halbjahr 2021 gab es bei Energieversorgern weniger Wechselkunden. Zwei Kriterien stechen hervor. Preisexplosionen, Liefereinstellungen, Vertriebsstopps: Das Endkundengeschäft hat in den vergangenen Monaten Wendungen genommen, wie es sie so noch nie gab. Und mehr denn je stellte sich vielen Verbrauchern die Frage nach einem Anbieterwechsel – sofern sie nicht schon, unfreiwillig, in die Ersatzversorgung gerutscht waren oder gerade deshalb. Doch das aktive Wechselaufkommen ging im zweite Halbjahr deutlich zurück. Das zeigt die neue „Wechslerstudie Energie“, die das Münchner Unternehmen Kreutzer Consulting und das Vergleichsportal Verivox erstellt haben. Demnach lag der Anteil der Erstwechsler – Kunden, die aus der Grundversorgung zu einem andern Anbieter wechseln – unter privaten Stromkunden etwa sechs Prozentpunkte niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im zurückliegenden Halbjahr lag ihr Anteil bei 17%. Die übrigen 83 % machten sogenannte Mehrfachwechsler aus. Wechselziel waren vor allem große Energieunternehmen. Insgesamt haben 62% der Wechlser “bei einem überregional aktiven Grundversorger außerhalb des Grundversorgungsgebiets abgeschlossen”, erklärt Studienautor Klaus Kreutzer. Als wichtiges Kriterium erwiesen sich Preisgarantien: Verschoben hat sich dabei das Verhältnis zwischen voller und eingeschränkter Preisgarantie: Im zweiten Halbjahr schlossen fast 70 % der neuen Verträge eine volle Garantie ein – 30 Prozentpunkte mehr als 2020. Um 14 Prozentpunkte zugelegt hat nach der Erhebung der Anteil der Tarife ohne Bonus. Hintergrund war das ausgedünnte Angebot an solchen Verträgen. Etwa auf dem Vorjahresniveau verharrte der Anteil der Erstwechsler unter den Gaskunden, der Wert betrug 17 %. Wie bei Strom präferierten Erst- und Mehrfachwechsler Grundversorger in einer anderen Region. Und ähnlich für den Strommarkt stellten die Analysten einen deutlichen Anstieg der Abschlussquote von Tarifen mit voller Preisgarantie fest. Der lag bei 59 % – gut 20 % mehr als im Vergleichszeitraum. Immer mehr Kunden wollen Öko Um zusehen, wie Wechselkunden ticken, haben sich die Studienautoren angesehen, welche „Filtereinstellungen“ diese auf dem Vergleichsportal vornahmen. Wie andere Portal gibt Verivox bestimmte Einstellungen vor. Was die Stromtarifangebote angeht, justierten demnach im zweiten Halbjahr 2021 zwischen 31 und 40 % der Wechsler die Filter individuell. Mehr als die Hälfte habe die Dauer der Preisgarantie angepasst, etwa 43 % hätten den Filter bei der Erstvertragslaufzeit verändert, heißt es. Und „trotz hoher Abschlussquote von Ökostromtarifen, haben mit circa 12 % vergleichsweise wenige Wechsler von Anfang an ausschließlich Öko oder Öko plus eingestellt“. Jedoch sei dieser Anteil im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 bereits um ein Drittel gestiegen. Die individuellen Einstellungen im Gas-Tarifrechner ähneln denen bei Strom. Der Anteil der Wechsler, die Veränderungen vornehmen, lag mit um die 40 % auf ähnlichem Niveau. Die Dauer der Preisgarantie und Erstvertragslaufzeit wurden von rund 53 beziehungsweise 45 % selber eingestellt. Wie bei Strom legen Wechsler Wert auf grüne Produkte. Die Abschlussquote von Klimagastarifen sei um 4 % auf knapp 38 % geklettert. Allerdings: Übers ganze Jahr änderte sich wenig, bereits im ersten Halbjahr erreichte die Quote 37 %. „In den nächsten Monaten wird es interessant sein zu sehen, ob es Nachholeffekte geben wird und das Wechselaufkommen im Sommer stark steigt“, sagt Klaus Kreutzer. Versorger müssten sich zudem auch auf die mittel- und langfristigen Folgen der Energiepreiskrise einstellen und ihre Beschaffungs- und Vertriebsstrategien anpassen. Kreutzer weist darauf hin, dass sich die „Schere am Beschaffungsmarkt“ eines Tages auch wieder in Gegenrichtung bewegen kann. Wenn alternative Anbieter dann erneut günstig auf Spotmärkten einkaufen können, komme es für etablierte Anbieter mit langfristigen Beschaffungsstrategien darauf an, dass die Kundenbindung funktioniere – etwa mit Kombiprodukten oder anderen „Mehrwerten“. Die Studie “Wechslerstudie Energie” kann bei Kreuzer Consulting    oder Verivox    kostenpflichtig für 2.500 Euro (ohne Mehrwertsteuer) bestellt werden.

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Der Prototyp „VISION EQXX“ von Mercedes-Benz hat bei seiner Jungfernfahrt über 1.000 Kilometer im realen Alltagsverkehr zurückgelegt. Der Vision EQXX hebe „die Reichweite und Effizienz eines Elektrofahrzeugs auf ein neues Niveau“, teilte Mercedes-Benz mit. Das E-Auto bewältigte bei seiner Ausfahrt von Sindelfingen über die Schweiz und Norditalien nach Cassis an der französischen Cote d’Azur 1.000 Kilometer im realen Alltagsverkehr. Dafür musste das E-Auto kein einziges Mal an die Ladesäule. Neben einer entsprechend großen Batterie spielt bei dieser Reichweite auch die Effizienz des Fahrzeuges eine Rolle. Laut Mercedes betrug der Stromverbrauch lediglich 8,7 kWh pro 100 Kilometer. Zum Vergleich: Bei einem ADAC-E-Autotest fuhr keiner der getesteten Stromer die 100 Kilometer unter 15 kWh. „Der Vision EQXX startete bei Kälte und Regen, fuhr die regulären Geschwindigkeiten und war auf deutschen Autobahnen zeitweise auch mit bis zu 140 km/h auf der Überholspur unterwegs“, heißt es weiter. Es wäre sogar noch mehr an Reichweite drin gewesen: Der Ladezustand des Akkus habe bei der Ankunft rund 15 % betragen, die Restreichweite habe bei rund 140 Kilometer gelegen. Mercedes bezeichnet den Vision EQXX als „Blaupause für den Automobilbau“ bei Effizienz und Reichweite von Elektrofahrzeugen. Viele der Technologien des E-Autos mit 180 kW Leistung (245 PS) sollen in künftigen Mercedes-Benz Serienfahrzeugen zum Einsatz kommen. Das Auto hat unter anderem Solarzellen im Dach und ist in Leichtbauweise gebaut.

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ie Bundesminister Robert Habeck (links) und Volker Wissing geben das Maßnahmenpaket für Abstände zu Windkraftanlagen bekannt Quelle: BMDV

Das Bundesverkehrsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich am 5. April über ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare verständigt. Mit der Einigung von Bundesverkehrsministerium und Bundeswirtschaftsministerium über ein Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare sollen schnell mehr Flächen für Windkraftanlagen freiwerden. Die Maßnahmen wurden am Abend des 5. April veröffentlicht. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: “Mithilfe neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse können wir künftig geringere Abstände im Umfeld von rund 40 Drehfunkfeuern, die zur sicheren Navigation von Luftfahrzeugen dienen, zulassen.“ Gleiches gelte für Flächen rund um 17 Wetterradare, die beispielsweise zur Vorhersage von Starkregenereignissen dienen. “Damit konnten wir ein erhebliches Hindernis beim Windkraftausbau an Land aus dem Weg räumen”, sagte Wissing. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) unterstrich: “Mit dem heute gemeinsam beschlossenen Maßnahmenpaket können wir zusätzliche Potenziale im Umfang von rund 5.000 MW zusätzlicher Windenergieleistung erschließen.” Damit könnten bis zu 1.000 neue Windturbinen errichtet werden. “Wir müssen mit ganzer Kraft den erneuerbaren Ausbau voranbringen, um uns so schnell wie möglich aus der Klammer russischer Importe zu befreien”, erinnerte Habeck. Die Bundesminister Robert Habeck (links) und Volker Wissing geben das Maßnahmenpaket für Abstände zu Windkraftanlagen bekannt Quelle: BMDV Wissenschaftliche Studie ermöglicht geringere Abstände Die Studie der physikalisch-technischen Bundesanstalt, die die geringeren Abstände ermöglicht, lag bereits der Vorgängerregierung vor. Das Maßnahmenpapier der Ampelkoalition modernisiert nun die bestehenden Regeln. Bei der Funknavigation sieht das Eckpunktepapier in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung eine Halbierung der Anlagenschutzbereiche bei Anlagen des Typs “D-VOR” bis Mitte 2022. Zudem werden 15 Drehfunkfeuer in den nächsten Jahren durch Umstellung von terrestrischer auf satellitengestützte Navigation außer Betrieb genommen. Acht Drehfunkfeuer werden bis 2025 auf modernere Bauarten umgerüstet, die durch Windturbinen weniger gestört werden. Zusätzliche Potenziale für die Windenergienutzung an Land können auch im Umfeld von Wetterradaren erschlossen werden. Hier sinkt der vorgeschrieben Abstand zur Windenergieanlage von 15 Kilometer auf fünf Kilometer Radius und die Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entfällt. Zudem werden die Verlagerung von Wetterradaren geprüft. Windbranche sieht Flächenpotenzial befreit Der Bundesverband Windenergie (BWE) bezeichnete die Einigung der beiden Ministerien als “echten Befreiungsschlag” für den Zubau der Windenergie. Viele der jetzt freiwerdenden Flächen seien schon für Windkraftprojekte vorgeplant und könnten schnell umgesetzt werden. BWE-Präsident Hermann Albers sagte: “Bislang zwar ausgewiesene, aber praktisch nicht nutzbare Flächen werden damit verfügbar.” Auch dass die Regelungen ab sofort gelten sollen und damit sogar auf bereits laufende Verfahren angewendet werden können, sei eine sehr gute Nachricht für den Hochlauf der erneuerbaren Energien. Der “Bericht zur Wechselwirkung von Windenergieanlagen mit terrestrischer Navigation/Drehfunkfeuern”    der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt steht im Internet zum Download bereit.

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Digitalisierung kommt nur langsam voran

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte turnusgemäß einen Bericht zum Zustand und Ausbau der Verteilernetze 2021. Demnach liegen noch immer fast 10 % der Netzpläne nur auf Papier vor. Der Bericht zum Zustand und Ausbau der Verteilernetze 2021 umfasst Aussagen über 99 % der Höchstspannungsnetze, 73 % der Mittelspannungsebene und zwei Drittel der Niederspannungsebene. Die Bundesnetzagentur hatte für ihren Bericht mit Stichtag 31.12.2020 Anfragen an 58 Hochspannungsnetzbetreiber sowie einen weiteren Verteilernetzbetreiber verschickt, der besonders von Engpassmanagement-Maßnahmen betroffen ist. Im Bereich Digitalisierung zeige die Bestandsaufnahme, dass die Verfügbarkeit digitaler Netzpläne fortgeschritten sei und nun in 91 % vorliege. In anderen Bereichen wie bei der Beobachtbarkeit der Netze in der Niederspannung müsse noch weiter ausgebaut werden. Gerade in den unteren Netzebenen sehen die Betreiber hohen Ausbaubedarf. Dieser resultiere vor allem aus dem Zubau von neuen Erzeugern wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Verbrauchern wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektromobilität. Fast 28 Mrd. Euro für den Netzausbau bis 2031 Inklusive der neu eingeführten aggregierten Zehn-Jahres-Planung der unteren Netzebenen ergibt sich laut der Abfrage bis 2031 ein Netzausbaubedarf mit Erhöhung der Übertragungskapazität von 27,61 Mrd. Euro. „Es ist tendenziell weiterhin ein steigender Ausbaubedarf im Verteilernetz zu erkennen“, folgert die Behörde. Im Jahr 2017 betrugen die tatsächlich getätigten Investitionen rund 2,6 Mrd. Euro. Im Jahr 2020 waren es 3,7 Mrd. Euro. Weitere Steigerungen sind zu erwarten, so liegen die Plan-Kosten für 2021 bei 4,1 Mrd. Euro und für 2022 bei 4,2 Mrd. Euro. Bis 2031 erwarteten die Verteilernetzbetreiber nahezu eine Verdopplung der Leistung der angeschlossenen erneuerbaren Stromerzeuger (EE) in der Hochspannungsebene. Für die Mittelspannung wird ein Zuwachs um ein Drittel erwartet. Dabei zeigten sich die Verteilernetzbetreiber gut vorbereitet, um zukünftig die mit der Novelle im Sommer 2021 verankerte und auf Szenarien basierende Netzplanung umzusetzen, so das Fazit der Behörde. Überblick über Engpassstellen im 110-kV-Netz in Deutschland 2021 Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken Quelle: Bundesnetzagentur Netzausbau allein wird zu teuer Die Agentur betont, dass nicht nur Netzausbau sondern auch eine Regelung von Verbrauch und Erzeugung durch den Netzbetreiber möglich wäre. Neben der derzeit nur selten genutzten Möglichkeit zum Einsatz von Spitzenkappung in der Netzplanung, stehe den Netzbetreibern mit dem Redispatch 2.0 ein wirksames Instrument bei erzeugungsbedingten Engpässen im Netzbetrieb zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Abfrage kamen verbrauchsbedingte Kapazitätsengpässe und Grenzwertverletzungen nur sehr selten vor. Dies könne sich laut der Netzbetreiber in den nächsten fünf Jahren ändern. Effiziente Steuerungsmechanismen für das Netz seien daher dringend nötig, um den notwendigen Netzausbau kurzfristig auf ein effizientes Maß zu begrenzen. Dazu seien zunächst Informationen nötig, die nicht überall vorliegen. Derzeit könnten zwar alle befragten Verteilernetzbetreiber Schaltzustände der Hochspannungsnetzebene und Umspannebene zur Mittelspannung zentral erfassen. Aber in der Niederspannung liege der Anteil trotz Verbesserungen nur bei 31 %. Fernsteuerung der Netze nicht überall möglich Die Fähigkeit der Verteilernetzbetreiber, in der Mittelspannung Betriebsmittel aus der Ferne zu steuern, habe sich von 86 % im Jahr 2017 auf 95 % erhöht. In der Niederspannungsebene ist diese Fähigkeit aber gleichbleibend gering geblieben, stellt die Agentur fest. Auch Zeitreihen aus intelligenten Messsystemen spielten in der Netzausbauplanung derzeit noch keine große Rolle. Die automatisierte Netzplanung mittels Software werde nur von einer einstelligen Anzahl an Verteilernetzbetreibern eingesetzt, weitere gaben an sie aufzubauen. Zugenommen habe zumindest die Zahl derjenigen Netzbetreiber, die regelmäßig Netzauslastungsprognosen vornehmen, konstatiert die Behörde. Mehr als die Hälfte erstelle täglich oder wöchentlich Vorhersagen zur künftigen Netzauslastung. Für die Prognosen mangele es jedoch an Daten, vor allem vom vorgelagerten Netzbetreiber über die zu erwartende Erzeugung von Anlagen. Einige Netzbetreiber hätten keine ausreichenden Wetterdaten für die Erzeugungsprognosen vor allem von Windkraft- und Solaranlagen. Auch Großkunden könnten mehr Informationen über ihre prognostizierte Last und Erzeugung oder zu ihrem Flexibilitätsangebot bieten, mahnten die Netzbetreiber. Der Bericht über den Zustand der Verteilernetze 2021    steht als PDF zum Download bereit.

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Weltweit größter Hochtemperatur-Elektrolyseur erzielt Rekord-Wirkungsgrad

Der Stahlkonzern Salzgitter hat mit seinem seit 2020 installierten Hochtemperatur-Elektrolyseur eigenen Angaben zufolge einen neuen Rekord-Wirkungsgrad erzielt.  Mit grünem Wasserstoff will Salzgitter die Kokskohle im Stahlherstellungsprozess ersetzen. Das Roheisen soll dann nicht mehr im Hochofen, sondern durch die wasserstoffbasierte Direktreduktion entstehen. Seit 2020 erprobt der Konzern hierzu zusammen mit Partnern auf seinem Gelände die Herstellung des Wasserstoffs in einem Hochtemperatur-Elektrolyseur des Dresdner Herstellers Sunfire. Einen “wichtigen Meilenstein” hat der Elektrolyseur im Frühjahr erreicht, wie der Stahlkonzern nun in einer Mitteilung vom 19. April bekannt gibt. Erstmals habe der Elektrolyseur basierend auf der Druckalkali- und Festoxidtechnologie (SOEC) pro Stunde 200 Normkubikmeter grünen Wasserstoff erzeugt. Ein Wirkungsgrad von 84 % sei erreicht worden. “In dieser Größenordnung hat das noch niemand vor uns geschafft”, betont Simon Kroop von der Salzgitter Mannesmann Forschung. Andere Elektrolyse-Technologien (Alkali, PEM) würden jeweils nur auf 60 % kommen. heißt es seitens der Salzgitter AG. Konstantin Schwarze, bei Sunfire Head of Large Systems Product Development, erläutert: “Die Anlage läuft bei Betriebstemperaturen von 850 Grad Celcius und nutzt Wasserdampf aus der Abwärme der Stahlproduktion in Salzgitter.” Daher benötige sie für die Produktion großer Mengen grünen Wasserstoffs viel weniger Strom als herkömmliche Technologien. Der Probebetrieb des SOEC-Elektrolyseurs läuft im EU-geförderten Wasserstoffprojekt “GrInHy2.0”, das an das Forschungsprogramm “Salcos” (Salzgitter Low CO2 Steelmaking) angegliedert ist. Zu den Projektpartnern gehören neben Sunfire, Salzgitter Mannesmann Forschung und Salzgitter Flachstahl auch die Anlagenbauer Tenova und SMS Group. Die französische Forschungseinrichtung CEA (Commissariat a l’energie atomique et aux energies) ist ebenfalls an dem Projekt beteiligt. Das GrInHy2.0-Projektteam freut sich über einen neuen Rekord-Wirkungsgrad seines Hochtemperatur-Elektrolyseurs (im Hintergrund) Quelle: Salzgitter AG

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Pflege Bäume in der Stadt Lahr mit per Lorawan

Die Netzgesellschaft “bnNETZE” misst in der Stadt Lahr mit der Lorawantechnik die Bodenfeuchte in einer Grünanlage. Das hat einige Vorteile. Ein schönes Beispiel für den Einsatz von Lorawan hat die Netztochter des Freiburger Versorgers Badenova in der baden-württembergischen Stadt Lahr parat. Sie misst dort mit speziellen Sensoren den Wassergehalt des Bodens in einer Allee. Somit könnten die Bäume optimal bewässert werden und es werde zudem Arbeitszeit eingespart, heißt es in einer Mitteilung. Die Netzgesellschaft “bnNETZE” setzt dieses Projekt gemeinsam mit dem Betreiber des Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ), der Badenova-Tochter E-Maks und der Münchener Thüga AG um. Wie eine Sprecherin der Badenova auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, arbeite die BN Netze vor allem operativ mit der IGZ zusammen. Die BN Netze habe viel Erfahrung bei dem Thema, auch wegen der Zusammenarbeit mit vielen kommunalen Betriebshöfen vor Ort. Bei dem Pilotprojekt sind an verschiedenen Stellen auf dem Industrie- und Gewerbezentrum nun Sensoren installiert. “In der Einsteinallee in Lahr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IGZ jetzt stets über die aktuellen Werte der Bodenfeuchte der Allee-Bäume informiert“, heißt es. Die in den Boden eingebrachten Sensoren haben Messpunkte in 30, 60 und 90 Zentimeter Bodentiefe, um Werte aus verschiedenen Bodenschichten zu erfassen. Die genaue Wassermenge für einen Baum abzuschätzen, beruht meist auf Erfahrungswerten der Mitarbeitenden einer Grünanlage. “Genau an diesem wichtigen Punkt setzt die Lorawan-Technik an, die die BN Netze in Lahr installiert hat”, so Paul Spies, Projektleiter Smart City des Netzbetreibers. Kein Mitarbeitender des Unternehmens muss mehr die Bäume besuchen, denn aufgrund der automatisierten Bodenfeuchtemessung läuft die Bestimmung digital ab. Mittels eines Dashboards werden die erfassten Daten dargestellt und die Bäume können gezielt bewässert werden. Die Lorawan-Technik bietet sich dabei an: Die Sensoren haben eine große Reichweite und verbrauchen, wie die Basisstationen auch, sehr wenig Energie. Zudem werden die Daten verschlüsselt an den Empfänger gesendet. Für den Betreiber der Grünanlage bedeutet der Einsatz von Lorawan “sowohl eine Arbeitserleichterung als auch eine Zeiteinsparung für seine Mitarbeitenden”, heißt es von der BN Netze. Brachten das Lorawan-Projekt zum Laufen (von links): Paul Spies (Projektleiter Smart City, BN Netze), IGZ Geschäftsführer Daniel Halter, Jana Juric-Erb (Projektmanagerin IGZ) sowie Sascha Dachtler (Marketingmanager BN Netze) Quelle: Badenova

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Aus Solarzellen das Maximum herausholen

Bei 27 Prozent Wirkungsgrad ist so gut wie Schluss − hieß es bisher bei Einfach-Photovoltaikzellen. Das ZSW hat jetzt den Gegenbeweis angetreten. Das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) hat zwei Beschichtungsanlagen für besondere Solarzellen im Labormaßstab in Betrieb genommen, die beispielsweise mit herkömmlichen Silizium-Solarzellen zu Tandems kombiniert werden. Das Ziel ist es, den Wirkungsgrad auf “deutlich” über 30 Prozent zu steigern und weitere Vorteile herauszuholen, während marktgängige Siliziumzellen mitterweile mit 27 Prozent fast an ihrem “praktischen Limit” angelangt seien. Das geht aus einer Mitteilung des ZSW vom 20. April hervor. Laut Jan-Philipp Becker, dem neuen Leiter des ZSW-Fachgebiets “Photovoltaik − Materialforschung” können Unternehmen aus der Solarindustrie in dem neuen Reinraum mit vier Beschichtungskammern um einen Zentralroboter herum Tandems “aus unterschiedlichen, übereinander geschichteten Solarzellen” entwickeln. Dabei wandelt die obere Solarzelle die Lichtwellen aus dem sichtbaren Teil des Sonnenspektrums in Strom um. Die untere Zelle holt dann neuerdings das infrarotnahe Spektrum heraus. Die eine neue Beschichtungsanlage stellt dabei Perowskit-Dünnschicht-Solarzellen her, die andere CIGS-Dünnschicht-Solarzellen. Sie lassen sich in dem Labor mit verschiedenen herkömmlichen Siliziumzellen externer Industriepartner verbinden. Perowskite sind verschiedene Mineralverbindungen mit gleicher Kristallstruktur wie gleichnamige natürliche Mineralien, die obendrein reichlich und kostengünstig auf der Erde zu haben sind. CIGS-Zellen bestehen aus Kupfer, Indium, Gallium und Selen. Tandem-Solarzellen nutzen die Wellenlänge des Sonnenspektrums (links) besser aus und erreichen so einen höheren Wirkungsgrad. Im Beispiel nutzt die semitransparente Perowskit-Zelle des Tandems (rechts) den blau markierten Bereich des Spektrums, die Silizium- oder CIGS-Zelle den grün markierten Bereich Quelle: ZSW Ideal für Agri-PV und mehr Kombiniert man Perowskit-Zellen miteinander oder mit CIGS-Zellen, sind sie obendrein leichter und flexibler montierbar, weil sich die Module auch auf Kunststoff- oder Stahlfolie herstellen lassen. Das ist laut ZSW ein Vorteil für PV über Obstplantagen, im Fahrzeugdach oder in der gebäudeintegrierten PV. Die hergestellten Tandemzellen können die Industriepartner anschließend zusammen mit dem ZSW in dessen Testlabor “Solab” sowie im Freifeld auf ihre langfristige Stabilität testen. Die Beschichtungsanlagen wurde vom Bundeswirtschaftsministerium aus den Programmen “Capitano” und CIGS-Cluster” gefördert. Mit der Herstellung im Vakuum in dem hochreinen Raum “wollen wir die physikalischen Grenzen der Technologie ausloten”, erklärt Jan-Philipp Becker.

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"Batteriepass" soll nachhaltige Speicher fördern

Ein “Batteriepass” soll künftig für Nachhaltigkeit sorgen. Er bündelt alle Informationen vom Rohstoff bis zum Recycling bei einer Elektroautobatterie entlang des gesamten Lebenszyklus. Mit einer Förderung von 8,2 Mio. Euro unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die digitale Plattform des “Batteriepass”. Er soll Informationen entlang des gesamten Lebenszyklus einer Batterie bündeln und für eine längere Nutzungsdauer, aber auch ihr Recycling sorgen. Angesichts des Hochlaufs der Elektromobilität und von Speichern für Solaranlagen sei es nötig, schon heute ihr Lebensende in etwa zehn Jahren vorauszuplanen, so sagte der parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner bei der Übergabe des Förderbescheides. 2030 sollen 15 Mio. rein elektrische Pkw in Deutschland fahren. Der Battery Pass solle auch schon die Rohstoffgewinnung erfassen und damit die Umweltbedingungen beispielsweise bei der Gewinnung von Kobalt oder Lithium verbessern. Auch soziale Aspekte wie der Ausschluss von Kinderarbeit sollen gesichert werden, sagte Kellner. Mit verstärktem Recycling könne die Abhängigkeit von Rohstoffvorkommen vermindert werden, hofft das Ministerium. Die Förderung für den Batteriepass geht an ein Konsortium aus mehreren Firmen, darunter die Autohersteller VW und BMW sowie der Chemiekonzern BASF. Schon jetzt seien Elektroautos klimafreundlicher als Verbrenner. Eine große Herausforderung stecke aber in der Batterie, sagte Kellner. “Nachhaltige Batterien sind entscheidend für eine erfolgreiche Energie- und Verkehrswende, die sich an hohen Umwelt- und Sozialstandards orientiert”, erläuterte Kellner. Der Batteriepass solle die Anforderungen der kommenden EU-Batterie-Regulierung erfüllen, die aktuell innerhalb der EU noch abgestimmt wird. Die Batterie-Richtlinie soll ab 2026 für alle neu angeschafften Batterien in Fahrzeugen, stationären Speichern und größeren Industriebatterien in Deutschland und Europa verpflichtend werden. Die Richtlinie sieht laut Ministerium unter anderem vor, dass auch der Klimagasausstoß bei der Produktion von Batterien für Elektrofahrzeuge sowie Industrieanwendungen ausgewiesen und schrittweise immer weiter verringert wird. So soll der Batteriepass per QR-Code auf dem Gerät Informationen liefern, wie sich die Batterie reparieren und recyceln lässt. Geplante Inhalte des “Batteriepasses” (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken) Quelle: BMWK Globale Kompatibilität geplant Der entwickelte Batteriepass und die damit verknüpfte Dateninfrastruktur beförderten zudem wesentlich eine verantwortungsvolle betriebs- und volkswirtschaftliche Nutzung dieser Daten. Die Konsortialpartner deckten die gesamte Wertschöpfungskette ab. Eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Global Battery Alliance (GBA) werde außerdem die globale Kompatibilität und erfolgreiche Verwertung garantieren. Ab 2031 gelten zusätzlich Rezyklat-Quoten für große Traktions- und Industriebatterien in der EU. Das bedeutet, dass eine bestimmte Mindestmenge an wiederverwertetem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Neuproduktion von Batterien eingesetzt werden muss. Der Batteriepass flankiert größere Förderprojekte (IPCEI), die die Batteriefertigung und das -recycling in der EU und Deutschland unterstützen. Die Daten über den Speicher sollen künftig auch seine Betriebszustände erfassen, sodass ausgediente Autobatterien in einem zweiten Leben als zuverlässige Speicher zum Beispiel zur Stützung des Stromsystems eingesetzt werden können. Stromspeicher sollen künftig eine Reserverolle bei Dunkelflauten spielen und Produktionsengpässe der erneuerbaren Erzeugung ausgleichen. Das Thesenpapier “Batterie-Nachhaltigkeit”    steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministerium bereit.

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Tandem-Solarzelle mit 24 Prozent Wirkungsgrad

Forschende haben eine Tandem-Solarzelle aus Perowskit und organischen Absorberschichten mit einem Wirkungsgrad bis 24 % entwickelt. Deren Potenzial ist längst nicht ausgereizt. Nanometer in der Wissenschaft, ein Schritt in der Energiewende: Ein deutsches Forscherteam hat in eine Tandem-Solarzelle aus Perowskit und organischen Absorberschichten an den Grenzflächen eine Schicht aus Indiumoxid integriert. Der „Interconnect“ misst gerade einmal 1,5 Nanometer und macht die Zelle offenbar deutlich effizienter. Sie erreiche einen Wirkungsgrad bis 24 %, schreiben die Wissenschaftler und sprechen von einem „neuen Weltrekord“ bei dieser Art von Solarzellen. Die neue Tandem-Solarzelle ist das Gemeinschaftswerk von Forschern der Universitäten Wuppertal und Köln, Projektpartner waren zudem Kolleginnen und Kollegen der Universitäten Potsdam und Tübingen sowie vom Helmholtz-Zentrum in Berlin und dem Max-Planck-Institut für Eisenforschung in Düsseldorf. Zu Projektbeginn hatten die weltweit besten Perowskit-Organik-Tandemzellen einen Wirkungsgrad von circa 20 %. Um darüber hinaus zu kommen, „mussten innerhalb der Solarzelle die Verluste an den Grenzflächen zwischen den Materialien minimiert werden“, erklärte Selina Olthof vom Institut für Physikalische Chemie der Universität Köln. Der Interconnect aus Indiumoxid verbinde „die organische Subzelle mit der Perowskitzelle elektrisch und optisch“. Die Experten geben sich zuversichtlich, aus ihrer neuen Lösung noch mehr herauskitzeln zu können. Simulationen der Wuppertaler Arbeitsgruppe zeigten, „dass mit diesem Ansatz in Zukunft Tandem-Zellen mit einem Wirkungsgrad jenseits der 30 Prozent erreichbar sind“, berichten sie. Die aktuellen Forschungsergebnisse haben die Wissenschaftler am 13. April in der Fachzeitschrift Nature unter dem Titel „Perovskite/organic tandem solar cells with indium oxide interconnect“ veröffentlicht.

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Cyberattacke auf weiteren Windturbinen-Hersteller

Nach Enercon und Vestas meldet nun ein dritter Windenergieanlagen-Hersteller, Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein. Alle Fälle sind ein wenig anders gelagert. Nordex, der Rostocker Hersteller von Onshore-Windturbinen, hat am 2. April einen gezielten Cyberangriff auf seine IT gemeldet, der am 31. März stattgefunden haben soll. Vorsorglich seien die IT-Systeme mehrerer Nordex-Geschäftsbereiche an verschiedenen Standorten abgeschaltet worden, hieß es. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden, Mitarbeitende und andere Stakeholder von dieser Abschaltung betroffen seien. Der Bundesverband Windenergie (BWE) teilte dieser Redaktion auf Anfrage mit, Nordex-Windräder liefen normal weiter, und verwies im Übrigen auf den Hersteller. Laut Ad-hoc-Meldung hat die IT-Sicherheit der Nordex Group frühzeitig eine Störung von IT-Systemen durch eine Cyberattacke bemerkt und Gegenmaßnahmen gemäß Krisen-Protokollen eingeleitet. Die Abschaltung einiger Systeme sei vorsorglich erfolgt. Ein Krisenteam mit internen und externen Sicherheitsexperten arbeite daran, die Störung einzudämmen sowie Folgen zu minimieren und zu bewerten. Am 24. Februar, dem Tag des russischen Angriffs auf die Ukraine, hatte eine Cyberattacke ein bestimmtes Satellitenkommunikations-Netz lahmgelegt, über das auch 5.800 Windenergieanlagen des Nordex-Wettbewerbers Enercon mit einer Gesamtleistung von 11.000 MW gesteuert worden waren. Sie liefen im Automatikmodus weiter, die Serviceteams konnten sie aber kaum mehr aus der Ferne überwachen, reparieren und steuern. Die Steuerung durch die Netzbetreiber funktionierte weiter. Bis Mitte März hatte Enercon 15 % der Anlagen über das LTE-Mobilfunknetz neu angebunden und erste beschädigte Modems ausgetauscht. Am 19. November 2021 hatte der dänische On- und Offshore-Windturbinenhersteller Vestas einen Cyberangriff auf seine IT-Systeme registriert und diese sicherheitshalber heruntergefahren. Davon waren nach damaligen Eigenangaben Teile der internen IT-Infrastruktur betroffen, aber keine Daten Dritter oder die Lieferkette. Zudem hätten die Produktions- und Service-Teams weiterarbeiten können. Ob es sich um eine Ransomware-Attacke handelte, wollte Vestas damals nicht sagen. Ransomware verschlüsselt die IT ihrer Opfer so, dass sie lahmliegt. Angreifer verlangen dann oft für den Freischaltcode Lösegelder. Ende März hatte der unter anderem in der Energiebranche etablierte IT-Entwickler Kisters die fast vollständige Rückkehr zum Normalbetrieb erklärt. Am 11. November 2021 war Kisters Opfer einer Ransomware-Attacke geworden und musste zunächst alle Systeme herunterfahren und war nicht erreichbar.

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Osterzeit, Hackerzeit: Die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen sind Opfer einer Cyber-Attacke geworden. Auch andere Unternehmen hat es erwischt. Aus dem Verdacht wurde schnell Gewissheit. Am Ostermontagmorgen habe man festgestellt, dass interne EDV-Netzwerke nicht richtig reagierten und der Zugang zu technischen Anlagen auf digitalem Weg stark eingeschränkt ist, teilen die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL) mit. Mittags schaltete der Versorger die regionale Polizei ein. Und von dort ging der Fall prompt an das bayerische Landeskriminalamt. „Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren“, sagt eine Sprecherin der Behörde. In welche Richtung die IT-Kriminalisten ermitteln und worauf die Cyberkriminellen womöglich aus waren, dazu macht das LKA keine Angaben. Die Versorgungssicherheit stand offenbar nicht auf der Kippe. Die Versorgung von Kundinnen und Kunden mit Strom, Wärme, Wasser und Internet ist gesichert, betont die DSDL. Die manuelle Steuerung der Anlagen sei weiterhin möglich, relevante Bereiche der kritischen Infrastruktur seien über separate Netzwerke gesteuert, erklärt Werkleiter Wolfgang Behringer. Doch es gebe Einschränkungen bei täglichen Arbeit, so seien etwa Abschlagszahlungen für Einspeiseanlagen nicht möglich. Auch die Kundenkommunikation ist beeinträchtigt: „Aufgrund einer EDV Störung sind wir derzeit nicht erreichbar“, heißt es auf der Website der Stadtwerke. Produktionsstopp bei Pumpenhersteller Erwischt hat es in Dillingen am Ostermontag auch ein IT-Unternehmen. Der Cyberangriff zielte augenscheinlich auf Erpressung. Das operative System des Unternehmens ist laut Bericht der Donau Zeitung komplett verschlüsselt worden. Den Hackern soll es auch gelungen sein, „wenige Kundensysteme“ teilweise oder ganz zu verschlüsseln. Auch in diesem Fall fahndet das LKA. Vor Ostern traf es den Pumpen- und Armaturenhersteller KSB in Frankenthal. Großen Schaden haben die Hacker dort nicht anrichten können. Das IT-Team und externe Experten hätten es geschafft, „innerhalb kurzer Zeit die wichtigsten Systeme zu bereinigen und wieder hochzufahren“, teilt die Firma mit. Die Produktion stand wegen des Cyberangriffs in allen deutschen Werken eine zeitlang still. Am 20. April sei sie wieder angelaufen, heißt es. Auch die Kommunikation via E-Mail und Telefon funktioniere an vielen Standorten in Europa wieder normal. Kunden- und Produktdaten seien nach derzeitigem Kenntnisstand nicht abgeflossen. Wer hinter dem Angriff steckt, konnte bis dato nicht ermittelt werden.

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Unternehmen und Organisationen wie der „DENEFF HDL_Hub“ drängen das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah den Abstimmungsprozess für die Novelle der AVB FernwärmeV voranzubringen. Energiedienstleister (EDL) wie etwa Eon, Steag, Kofler Energies, der Branchenexperte Heinz Ullrich Brosziewski und Rüdiger Lohse vom Branchenverband Deneff EDL Hub protestieren: Die geänderte „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV) würge Vorhaben im Ansatz ab, mit innovativen und hocheffizienten Wärmenetzen erneuerbaren Energien und Abwärme zu nutzen, und so die Wärmewende zum erfolgreichen Projekt zu machen. Denn die im vergangenen Oktober beschlossenen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung entziehe dem Bau der nötigen Infrastruktur die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage, um beispielsweise Abwärme aus Rechenzentren, Wärmepumpen oder Solarthermie zur Beheizung von Quartieren oder Unternehmen nutzen zu können. Kurz: Sie bedeuten einen Stopp in notwendige Investitionen in den Klimaschutz. Bezüglich der Änderungen in der AVB FernwärmeV hofft die Branche nun auf die nächste − größere − Novelle, die in Arbeit ist. Ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist noch nicht da, soll aber in den kommenden Tagen kommen. So mahnt Jochen Handke, Geschäftsführer der Eon Energy Solutions: „Wir benötigen Investitionssicherheit, um die Wärmewende voranzubringen. Die letzten Änderungen der Allgemeinen Versorgungsbedingungen bewirken aber genau das Gegenteil. Dadurch gehen Investitionsanreize für die Sanierung und den Neubau von Wärmenetzen sowie für neue innovative und nachhaltige Projekte verloren.“ Die derzeitigen Neuregelungen räumen Abnehmern von Wärme aus Netzen etwa die Möglichkeit ein, während der Vertragslaufzeit zu kündigen. Das gilt ironischerweise insbesondere dann, wenn Netze auf erneuerbare Energien umgestellt werden, erklärt der Deneff EDL Hub. Diese einseitige Rechtslage bringe insbesondere Wärmelieferanten in Not, die in erneuerbare Wärmeversorgung in Quartieren und Gebäuden investieren. Springen Abnehmer ab, könne die Wärme aus den meist kleinen, lokalen Netzen, anders als bei Gas- oder Stromnetzen, nicht einfach an beliebige andere Abnehmer geliefert werden. So stellt der Wärmenetzexperte Heinz Ullrich Brosziewski fest: „Die Transformation von Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und hocheffiziente KWK ist mit einem enorm hohen finanziellen Aufwand verbunden. Die hektischen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen unkalkulierbare Risiken. Aus meiner Beratungspraxis sind zahlreiche Neu- und Umbauvorhaben zum Erliegen gekommen, weil die Wärmenetzbetreiber keinerlei verlässliche Perspektive haben.“ Maximale Verunsicherung der EDL-Branche Die Energiedienstleister sehen sich in einem Dilemma: Einerseits sollen sie möglichst schnell die politisch gewünschten innovativen Wärmenetze bauen, andererseits entzieht ihnen die Bundesregierung momentan die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage. Die AVB-Fernwärme ist nicht die einzige regulatorische Fessel, die Anbieter plagt. Auch die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) stellt nach Ansicht der Energiedienstleister-Branche bereits seit Jahren für die Wärmelieferanten ein Hemmnis dar: Mit dem Gebot der Kostenneutralität bei der Wärmelieferung an Wohngebäude können Wärmelieferanten nicht, wie von der Politik gefordert, die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien in den Markt zu bringen. „Die Wärmelieferverordnung und nun aktuell die Allgemeinen Versorgungsbedingungen haben zur maximalen Verunsicherung der Branche und auch der potenziellen Kunden geführt. Der Widerspruch zwischen den politischen Zielen und den unpassenden Rahmenbedingungen muss nun aufgelöst werden“, resümiert Rolf Naster von Kofler Energies. Daher lautet der dringende Hilferuf an die neue Bundesregierung, die wesentlichen Regulierungen zu reformieren und faire Bedingungen für Wärmeanbieter, Eigentümer und Mieter zu schaffen. Dazu gehört auch die Bereitstellung des neuen Förderprogrammes „Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze“, das die notwendigen Anreize schaffen soll, die zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele notwendig sind. Leider wartet das Programm seit vielen Monaten auf beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Rüdiger Saß, Vertriebsleiter der Steag New Energies, ergänzt: „So wird die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung trotz der geplanten Förderprogramme sicher nicht stattfinden können. Durch die Änderung der allgemeinen Versorgungsbedingungen können wir aktuell keine neuen Investitionsentscheidungen für die Umstellung von Wärmenetzen auf Erneuerbare und für den Bau neuer Wärmenetze treffen.“ Die Herstellung eines Gleichgewichts der Wärmeversorgung zwischen Dekarbonisierung, Verbraucherschutz und langfristig planbarer Wirtschaftlichkeit sei nun besonders wichtig. Beispielsweise könnte dies durch besondere Schutzmaßnahmen für die Energiewende so wichtigen und wirtschaftlich vulnerablen kleineren und mittleren Wärmeversorgungen erfolgen, regen Martin Bornholdt und Rüdiger Lohse vom Branchennetzwerk Deneff EDL Hub an.

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