Urteil: Technikfirma muss Smart Meter rechtzeitig ankündigen

Der Einbau intelligenter Messsysteme muss Verbrauchern drei Monate im Voraus angekündigt werden. Das gilt auch für Dienstleister von Messstellennetzbetreibern, so ein Urteil. Erst 19, dann 14 Tage: Zweimal hat die Münsteraner Messtechnikfirma Lackmann den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wegen Terminankündigungen für den Einbau intelligenter Zähler auf den Plan gerufen. Beim ersten Mal gab das Unternehmen auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung ab. Das zweite Mal entschied das Landgericht Münster. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.500 Euro soll der Dienstleister bezahlen, weil er gegen die Unterlassungserklärung verstoßen habe. „Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen mit dem Einbau digitaler Zähler nicht überrumpelt werden,“ kritisiert VZBV-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe und verweist auf das Messstellenbetriebsgesetz. In Paragraf 37 heißt es, dass Anschlussnutzer und -nutzerinnen „spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle“ zu informieren sind. Und dass auf die „Möglichkeit zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers“ hingewiesen werden muss. Der Paragraf zielt zwar auf “Messstellenbetreiber”, doch Dienstleister, die mit dem Einbau der Smart Meter beauftragt sind, sind damit offenbar auch gemeint. So zumindest die Rechtsansicht in Münster. Augen zu und durch? Das Gericht sei zu der Auffassung gelangt, dass das beauftragte Unternehmen vorsätzlich an dem Gesetzesverstoß mitgewirkt habe, sagt Hoppe. Es hätte nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass der Messstellenbetreiber seiner Pflicht nicht nachgekommen sei. In verhandelten Fall ist das die Eon-Konzerngesellschaft Westnetz. Bei der anderen Ankündigung 19 Tage vor Einbau agierte die Messtechnikfirma für einen anderen Auftraggeber, berichtet die Verbraucherschützerin. Der VZBV zielte mit seiner Klage nicht nur auf den Fristverstoß, sondern auch darauf, dass die Kunden nicht auf einen möglichen Anbieterwechsel aufmerksam gemacht worden sind. In diesem Punkt habe das Gericht die Servicefirma nicht in der Pflicht gesehen, so Hoppe. Gegen das Urteil (Aktenzeichen: 024 O 36/21) hat Lackmann laut VZBV Berufung eingelegt. Es ist nicht die einzige Messtechnikfirma, über die sich derzeit Verbrauchende beschweren. „Wir haben einen Parallelfall“, sagt Hoppe. Der landet direkt vor Gericht, da das betreffende Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgelehnt hat. Hoppe: „Wir rechnen damit, dass es in Zukunft mehr Beschwerden geben wird, wenn erst Schwung in den Smart Meter Rollout kommt.“ „Der Nutzen steht in den Sternen“ Von „Überrumpelungstaktik“ der Messstellenbetreiber spricht Holger Schneidewindt. „Die drei Monate sind sehr wichtig, damit sich Verbraucher einlesen können und gegebenenfalls zu einem güngstigen Anbieter wechseln können“, sagt der Energiereferent der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Smart Meter, so wie sie sich gegenwärtig darstellen, bezeichnet er als „reine Cashcow für Verteilnetzbetreiber“ – die in vielen Fällen die grundzuständigen Messstellennetzbetreiber sind. „Die Kosten sind fix, der Nutzen steht in den Sternen“, kritisiert Schneidewindt die Einführung der Smart Meter. „Die Dinger können fast nichts, noch nicht mal flexible Tarife abbilden.“ Schneidewindt meint: „Wenn sich daran nichts ändert, fährt der Smart-Meter-Rollout an die Wand.”

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VW steigert Absatz von E-Autos

Im ersten Quartal 2022 war der Gesamtabsatz vollelektrischer Modelle um 65 % höher als im Vorjahreszeitraum. Nach wie vor ein wichtiger Markt: China. Bis Ende März des laufenden Jahres hat Volkswagen 99.100 vollelektrische Fahrzeuge (Battery Electric Vehicle – BEV) ausgeliefert. Dies geht aus einer Mitteilung des Konzerns hervor. Im Jahr 2021 waren es im ersten Quartal noch 60.000 Fahrzeuge. „Die Steigerung wäre ohne die aktuellen Versorgungsengpässe noch deutlich höher ausgefallen“, sagt Hildegard Wortmann. Im weiteren Jahresverlauf rechnet die Konzernvorständin Vertrieb mit einer schrittweisen Verbesserung der Beschaffungssituation bei Halbleitern. Zusammen mit der Einführung neuer Modelle werde dies dem Konzern zusätzlichen Rückenwind geben. „Für das Gesamtjahr haben wir unser Ziel eines BEV-Anteils von sieben bis acht Prozent weiter fest im Blick“, so Wortmann. Am stärksten stieg der Absatz in China. Dort verkaufte VW im ersten Quartal 28.800 Elektroautos und damit viermal so viel wie in den ersten drei Monaten des vergangenen Jahres. Allerdings ist Europa mit 58.400 Fahrzeugen und einem Anteil von 59 % nach wie vor der größte Markt. In den USA wurden 7.900 BEV abgesetzt. Bei den Konzernmarken liegt VW mit 53.400 Fahrzeugen an der Spitze, gefolgt von Audi (24.200 Fahrzeuge), Porsche (9.500 Fahrzeuge) und Skoda (8.800 Fahrzeuge) Schlusslicht ist Seat/Cupra mit 2.200 verkauften E-Autos. Im Ranking der Modelle liegt der VW ID4 mit 30.300 Fahrzeugen auf Platz 1. Dahinter ID.3 mit 13.000 Fahrzeugen, Audi Q4 e-tron (inkl. Sportback) mit 10.700 Fahrzeugen, Audi e-tron (inkl. Sportback) mit 10.300 Fahrzeugen und der Porsche Taycan (inkl. Cross Turismo) mit 9.500 Fahrzeugen. „Die Nachfrage nach unseren vollelektrischen Fahrzeugen ist weltweit sehr hoch und unsere Auftragsbücher sind entsprechend gut gefüllt“, erklärt Vertriebsvorständin Wortmann. Allein in Westeuropa umfasse der Auftragsbestand rund 300.000 Fahrzeuge.

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Watzmann Natur Energie GmbH" in Oberbayern gegründet

Fünf Gemeinden und zwei regionale Versorger haben im Berchtesgadener Talkessel die „Watzmann Natur Energie“ gegründet. Die oberbayerischen Gemeinden Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau, Schönau am Königssee bilden gemeinsam mit der Energie Südbayern (ESB) und den Stadtwerken Bad Reichenhall den neuen regionalen Energieversorger „Watzmann Natur Energie GmbH“   . Hannes Rasp, Bürgermeister von Schönau, und Anton Poettinger von der ESB sind die beiden Geschäftsführer. Anfang April informierte die Geschäftsführung über die strategischen Ziele, teilten mehrere Regionalzeitungen mit, darunter die Passauer Neue Presse sowie der Bayerische Rundfunk. Derzeit vertreibt die Watzmann Natur Energie Ökostrom. Mittelfristig will der Versorger auch Strom selbst erzeugen, etwa aus eigenen Photovoltaikanlagen. Zudem gebe es Überlegungen, auch auf Wasserkraft zu setzen, teilte dazu Rasp der Passauer Neuen Presse mit. Geplant sei außerdem, eine Ladeinfrastruktur aufzubauen sowie ein E-Carsharing-Angebot in der Region. Der Versorger will vor allem „umweltfreundliche Energie“ für die Region anbieten – also einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. „Ohne Zweifel leistet jeder, der zu uns wechselt, einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz in unserer Region“, zitiert die Regionalzeitung Rasp. Im Juli 2021 hatten die Gemeinden in einer Gemeinderatssitzung den Beschluss gefasst, einen Versorger zu gründen – in Kooperation mit den Stadtwerken Bad Reichenhall und der ESB. Ende November 2021 war es dann so weit: der Gesellschaftervertrag wurde unterzeichnet, Ende Dezember 2021 wurde die „Watzmann Natur Energie“ ins Handelsregister eingetragen. Der Firmensitz ist in Schönau am Königssee, das Stammkapital beträgt laut dem Handelsregisterauszug des Amtgerichtes Traunstein 500.000 Euro.

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Tariferhöhungen sind an der Tagesordnung

Die Strom- und Gaspreise für Verbraucher verharren im April auf einem sehr hohen Niveau. Das geht aus Zahlen des Vergleichsportals Check 24 hervor. Ein Musterhaushalt (5.000 kWh) zahlt zurzeit im Schnitt 2.054 Euro jährlich für Strom. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 41,1 Ct pro kWh. Im Vorjahresmonat waren es 1.512 Euro – ein Plus von 36 %. Die Stromgrundversorger haben in insgesamt 1.202 Fällen die Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 29 % und betreffen rund 8,4 Mio. Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 478 Euro pro Jahr. Für April, Mai, Juni und Juli haben Stromgrundversorger bereits in 217 Fällen Preiserhöhungen durchgeführt oder angekündigt – in der Spitze über 100 %. 572 Grundversorger haben neue Tarife ausschließlich für Neukunden eingeführt. Hier wurden die Preise um durchschnittlich 64 % angehoben (+1.045 Euro). 46 Stromgrundversorger senkten die Preise zum Jahreswechsel um durchschnittlich 2,3 %. Davon profitieren rund 1,4 Mio. Haushalte. Im Schnitt spart ein Musterhaushalt 37 Euro im Jahr. Im April kostet eine Megawattstunde an der Strombörse durchschnittlich 143 Euro (Stand: 19. April). Zum Vergleich: Im April 2021 war eine Megawattstunde für nur 52 Euro zu haben − ein Plus von 175 %. Entlastung durch Wegfall der EEG-Umlage “Durch gestiegene Kosten bei der Stromerzeugung in Kohle- und Gaskraftwerken, Produktionsrückgängen bei erneuerbaren Energien und gleichzeitig großer Nachfrage aus der Wirtschaft, waren die Strompreise bereits auf hohem Niveau”, kommentiert Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check 24, die Entwicklung. Der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland könnten die Strompreise für Endkunden weiter steigen lassen. Bereits im Februar wurde beschlossen, dass ab 1. Juli die EEG-Umlage auf Strom entfällt. Weitere Entlastungsmöglichkeiten beim Strom könnten eine Senkung der Strom- sowie der Mehrwertsteuer bringen. Alle Maßnahmen kombiniert ergäben nach Berechnungen von Check 24 eine jährliche Entlastung von insgesamt 467 Euro für Familien und 150 Euro für Singles. ​Situation bei Gas Der durchschnittliche Gaspreis bleibt im April hoch, sinkt aber im Vergleich zum März. Ein Musterhaushalt (20.000 kWh) zahlt im Schnitt 2.902  Euro im Jahr für Gas. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 14,5 Ct pro kWh. Im März kostete die gleiche Menge Gas noch 3.305 Euro. Im April 2021 waren es 1.264 Euro – ein Plus von 130 % zum April 2022. Seit vergangenem Sommer haben in Deutschland die Gasgrundversorger in 1.518 Fällen Preise erhöht oder Preiserhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 59 % und betreffen gut 4,1 Mio. Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 900 Euro pro Jahr. Unsichere Lage trifft auf steigende Nachfrage Für April, Mai, Juni und Juli haben Gasgrundversorger bereits in 218 Fällen Preiserhöhungen durchgeführt oder angekündigt – 76 Erhöhungen übersteigen 100 %. 497 Grundversorger haben neue Tarife ausschließlich für Neukunden eingeführt. Hier wurden die Preise um durchschnittlich 141 % angehoben (+2.155 Euro). Im April kostet eine Megawattstunde an der europäischen Gasbörse (European Gas Spot Index THE) durchschnittlich 109 Euro (Stand: 19. April). Zum Vergleich: Im April 2021 kostete eine Megawattstunde lediglich 21 Euro. Die Gründe für die Entwicklung nach Einschätzung des Vergleichsportals: Unsicherheiten, wie mögliche Energiesanktionen oder Gasimportverbote aus Russland sich auswirken, lassen die Großhandelspreise steigen. Händler greifen bereits auf andere Gasquellen zurück, wo das Angebot aber knapp ist. Nach dem Ende vieler Coronabeschränkungen zieht außerdem die Nachfrage nach Gas und Öl weiter an. Gleichzeitig waren die Gasspeicher in Europa lange Zeit deutlich leerer als normal. “Die hohen Energiepreise werden erst mit etwas Verzögerung vollumfänglich bei privaten Strom- und Gaskunden ankommen”, sagt Steffen Suttner. “Denn wenn die bereits vor der Krise beschafften Energiemengen der Versorger verbraucht sind, werden sie noch mehr zu den aktuell teuren Börsenpreisen einkaufen müssen. Dann werden sich auch die Preise für ihre Kunden weiter erhöhen.”

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250.000 Ladepunkte für EnBW-Kunden in Europa

Mehr eine viertel Million Ladepunkte für Elektroautos können Kunden des baden-württembergische Energiekonzern EnBW jetzt in Europa nutzen. Wie es in einer Mitteilung von EnBW heißt, betreibt das Unternehmen nicht nur das größte Schnellladenetz in Deutschland, sondern mittlerweile können seine Kunden mehr als 250.000 Ladepunkten in neun europäischen Ländern nutzen. Dabei gelte überall das „mobility+“- Angebot mit länderübergreifend einheitlichen Tarifen. Timo Sillober, der als Chief Sales & Operations Officer der EnBW auch den Bereich E-Mobilität verantwortet: „Wir verdichten unser engmaschiges Hyper-Netz mit seiner sehr hohen Abdeckung an Ladepunkten immer weiter.“ Schon heute biete man Autofahrern und Autofahrerinnen die meisten Ladepunkte und die beste Netzabdeckung in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie flächendeckendes Laden in sechs weiteren europäischen Ländern an. Zusätzlich hat EnBW nun auch die Ladepunkte des schwedischen Stromversorgers Vattenfall angebunden, was eine Erweiterung des Netzes in den Niederlanden und Deutschland um mehr 11.000 Ladepunkte bedeutet. Auch hier gelten die Einheitspreise. Allein in den Ausbau seines Schnellladenetzes will EnBW bis 2025 rund 100 Mio. Euro jährlich investieren. Dann sollen es bundesweit 2.500 Schnellladestandorte sein.

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So ticken Wechselkunden in Krisenzeiten

Hohe Preise für Neukunden, Vertriebsaktivitäten auf Sparflamme: Im zweiten Halbjahr 2021 gab es bei Energieversorgern weniger Wechselkunden. Zwei Kriterien stechen hervor. Preisexplosionen, Liefereinstellungen, Vertriebsstopps: Das Endkundengeschäft hat in den vergangenen Monaten Wendungen genommen, wie es sie so noch nie gab. Und mehr denn je stellte sich vielen Verbrauchern die Frage nach einem Anbieterwechsel – sofern sie nicht schon, unfreiwillig, in die Ersatzversorgung gerutscht waren oder gerade deshalb. Doch das aktive Wechselaufkommen ging im zweite Halbjahr deutlich zurück. Das zeigt die neue „Wechslerstudie Energie“, die das Münchner Unternehmen Kreutzer Consulting und das Vergleichsportal Verivox erstellt haben. Demnach lag der Anteil der Erstwechsler – Kunden, die aus der Grundversorgung zu einem andern Anbieter wechseln – unter privaten Stromkunden etwa sechs Prozentpunkte niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im zurückliegenden Halbjahr lag ihr Anteil bei 17%. Die übrigen 83 % machten sogenannte Mehrfachwechsler aus. Wechselziel waren vor allem große Energieunternehmen. Insgesamt haben 62% der Wechlser “bei einem überregional aktiven Grundversorger außerhalb des Grundversorgungsgebiets abgeschlossen”, erklärt Studienautor Klaus Kreutzer. Als wichtiges Kriterium erwiesen sich Preisgarantien: Verschoben hat sich dabei das Verhältnis zwischen voller und eingeschränkter Preisgarantie: Im zweiten Halbjahr schlossen fast 70 % der neuen Verträge eine volle Garantie ein – 30 Prozentpunkte mehr als 2020. Um 14 Prozentpunkte zugelegt hat nach der Erhebung der Anteil der Tarife ohne Bonus. Hintergrund war das ausgedünnte Angebot an solchen Verträgen. Etwa auf dem Vorjahresniveau verharrte der Anteil der Erstwechsler unter den Gaskunden, der Wert betrug 17 %. Wie bei Strom präferierten Erst- und Mehrfachwechsler Grundversorger in einer anderen Region. Und ähnlich für den Strommarkt stellten die Analysten einen deutlichen Anstieg der Abschlussquote von Tarifen mit voller Preisgarantie fest. Der lag bei 59 % – gut 20 % mehr als im Vergleichszeitraum. Immer mehr Kunden wollen Öko Um zusehen, wie Wechselkunden ticken, haben sich die Studienautoren angesehen, welche „Filtereinstellungen“ diese auf dem Vergleichsportal vornahmen. Wie andere Portal gibt Verivox bestimmte Einstellungen vor. Was die Stromtarifangebote angeht, justierten demnach im zweiten Halbjahr 2021 zwischen 31 und 40 % der Wechsler die Filter individuell. Mehr als die Hälfte habe die Dauer der Preisgarantie angepasst, etwa 43 % hätten den Filter bei der Erstvertragslaufzeit verändert, heißt es. Und „trotz hoher Abschlussquote von Ökostromtarifen, haben mit circa 12 % vergleichsweise wenige Wechsler von Anfang an ausschließlich Öko oder Öko plus eingestellt“. Jedoch sei dieser Anteil im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 bereits um ein Drittel gestiegen. Die individuellen Einstellungen im Gas-Tarifrechner ähneln denen bei Strom. Der Anteil der Wechsler, die Veränderungen vornehmen, lag mit um die 40 % auf ähnlichem Niveau. Die Dauer der Preisgarantie und Erstvertragslaufzeit wurden von rund 53 beziehungsweise 45 % selber eingestellt. Wie bei Strom legen Wechsler Wert auf grüne Produkte. Die Abschlussquote von Klimagastarifen sei um 4 % auf knapp 38 % geklettert. Allerdings: Übers ganze Jahr änderte sich wenig, bereits im ersten Halbjahr erreichte die Quote 37 %. „In den nächsten Monaten wird es interessant sein zu sehen, ob es Nachholeffekte geben wird und das Wechselaufkommen im Sommer stark steigt“, sagt Klaus Kreutzer. Versorger müssten sich zudem auch auf die mittel- und langfristigen Folgen der Energiepreiskrise einstellen und ihre Beschaffungs- und Vertriebsstrategien anpassen. Kreutzer weist darauf hin, dass sich die „Schere am Beschaffungsmarkt“ eines Tages auch wieder in Gegenrichtung bewegen kann. Wenn alternative Anbieter dann erneut günstig auf Spotmärkten einkaufen können, komme es für etablierte Anbieter mit langfristigen Beschaffungsstrategien darauf an, dass die Kundenbindung funktioniere – etwa mit Kombiprodukten oder anderen „Mehrwerten“. Die Studie “Wechslerstudie Energie” kann bei Kreuzer Consulting    oder Verivox    kostenpflichtig für 2.500 Euro (ohne Mehrwertsteuer) bestellt werden.

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Unternehmen und Organisationen wie der „DENEFF HDL_Hub“ drängen das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah den Abstimmungsprozess für die Novelle der AVB FernwärmeV voranzubringen. Energiedienstleister (EDL) wie etwa Eon, Steag, Kofler Energies, der Branchenexperte Heinz Ullrich Brosziewski und Rüdiger Lohse vom Branchenverband Deneff EDL Hub protestieren: Die geänderte „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV) würge Vorhaben im Ansatz ab, mit innovativen und hocheffizienten Wärmenetzen erneuerbaren Energien und Abwärme zu nutzen, und so die Wärmewende zum erfolgreichen Projekt zu machen. Denn die im vergangenen Oktober beschlossenen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung entziehe dem Bau der nötigen Infrastruktur die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage, um beispielsweise Abwärme aus Rechenzentren, Wärmepumpen oder Solarthermie zur Beheizung von Quartieren oder Unternehmen nutzen zu können. Kurz: Sie bedeuten einen Stopp in notwendige Investitionen in den Klimaschutz. Bezüglich der Änderungen in der AVB FernwärmeV hofft die Branche nun auf die nächste − größere − Novelle, die in Arbeit ist. Ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist noch nicht da, soll aber in den kommenden Tagen kommen. So mahnt Jochen Handke, Geschäftsführer der Eon Energy Solutions: „Wir benötigen Investitionssicherheit, um die Wärmewende voranzubringen. Die letzten Änderungen der Allgemeinen Versorgungsbedingungen bewirken aber genau das Gegenteil. Dadurch gehen Investitionsanreize für die Sanierung und den Neubau von Wärmenetzen sowie für neue innovative und nachhaltige Projekte verloren.“ Die derzeitigen Neuregelungen räumen Abnehmern von Wärme aus Netzen etwa die Möglichkeit ein, während der Vertragslaufzeit zu kündigen. Das gilt ironischerweise insbesondere dann, wenn Netze auf erneuerbare Energien umgestellt werden, erklärt der Deneff EDL Hub. Diese einseitige Rechtslage bringe insbesondere Wärmelieferanten in Not, die in erneuerbare Wärmeversorgung in Quartieren und Gebäuden investieren. Springen Abnehmer ab, könne die Wärme aus den meist kleinen, lokalen Netzen, anders als bei Gas- oder Stromnetzen, nicht einfach an beliebige andere Abnehmer geliefert werden. So stellt der Wärmenetzexperte Heinz Ullrich Brosziewski fest: „Die Transformation von Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und hocheffiziente KWK ist mit einem enorm hohen finanziellen Aufwand verbunden. Die hektischen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen unkalkulierbare Risiken. Aus meiner Beratungspraxis sind zahlreiche Neu- und Umbauvorhaben zum Erliegen gekommen, weil die Wärmenetzbetreiber keinerlei verlässliche Perspektive haben.“ Maximale Verunsicherung der EDL-Branche Die Energiedienstleister sehen sich in einem Dilemma: Einerseits sollen sie möglichst schnell die politisch gewünschten innovativen Wärmenetze bauen, andererseits entzieht ihnen die Bundesregierung momentan die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage. Die AVB-Fernwärme ist nicht die einzige regulatorische Fessel, die Anbieter plagt. Auch die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) stellt nach Ansicht der Energiedienstleister-Branche bereits seit Jahren für die Wärmelieferanten ein Hemmnis dar: Mit dem Gebot der Kostenneutralität bei der Wärmelieferung an Wohngebäude können Wärmelieferanten nicht, wie von der Politik gefordert, die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien in den Markt zu bringen. „Die Wärmelieferverordnung und nun aktuell die Allgemeinen Versorgungsbedingungen haben zur maximalen Verunsicherung der Branche und auch der potenziellen Kunden geführt. Der Widerspruch zwischen den politischen Zielen und den unpassenden Rahmenbedingungen muss nun aufgelöst werden“, resümiert Rolf Naster von Kofler Energies. Daher lautet der dringende Hilferuf an die neue Bundesregierung, die wesentlichen Regulierungen zu reformieren und faire Bedingungen für Wärmeanbieter, Eigentümer und Mieter zu schaffen. Dazu gehört auch die Bereitstellung des neuen Förderprogrammes „Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze“, das die notwendigen Anreize schaffen soll, die zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele notwendig sind. Leider wartet das Programm seit vielen Monaten auf beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Rüdiger Saß, Vertriebsleiter der Steag New Energies, ergänzt: „So wird die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung trotz der geplanten Förderprogramme sicher nicht stattfinden können. Durch die Änderung der allgemeinen Versorgungsbedingungen können wir aktuell keine neuen Investitionsentscheidungen für die Umstellung von Wärmenetzen auf Erneuerbare und für den Bau neuer Wärmenetze treffen.“ Die Herstellung eines Gleichgewichts der Wärmeversorgung zwischen Dekarbonisierung, Verbraucherschutz und langfristig planbarer Wirtschaftlichkeit sei nun besonders wichtig. Beispielsweise könnte dies durch besondere Schutzmaßnahmen für die Energiewende so wichtigen und wirtschaftlich vulnerablen kleineren und mittleren Wärmeversorgungen erfolgen, regen Martin Bornholdt und Rüdiger Lohse vom Branchennetzwerk Deneff EDL Hub an.

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Ein neuer kommunaler Energieversorger in Niedersachsen startet: Die Energie Nordschaumburg GmbH beginnt von April an mit dem Vertrieb von Strom und Gas. Die Samtgemeinden Nenndorf, Sachsenhagen, die Stadtwerke Wunstorf sowie die Bürger-Energiegenossenschaft Schaumburg (BEnGSHG) haben gemeinsam einen neuen Versorger gegründet, teilten die Stadtwerke mit. Nach einer zweijährigen Vorbereitungsphase startet die Energie Nordschaumburg GmbH zum 1. April ihre Vertriebsaktivitäten. Die Samtgemeinde Nenndorf ist mit 43 % größter Gesellschafter. Die Samtgemeinde Sachsenhagen und die Stadtwerke Wunstorf ist jeweils mit 26 % beteiligt. Die Bürger-Energiegenossenschaft Schaumburg hält 5 % an der jungen Gesellschaft. Die Genossenschaft, die in Schaumburg mehrere Photovoltaik- und Windkraftanlagen betreibt, liefert ihren regenerativen Strom in den Bilanzkreis der Stadtwerke Wunstorf. Diese sind neben der Geschäftsführung der Gesellschaft für den Vertrieb verantwortlich und werden unter der Marke „Nordschaumburg Strom“ die Energie anbieten. Zudem wird auch ein Gasprodukt mit dem Namen „Nordschaumburg Gas“ angeboten. Die Internetseite des neuen Versorgers ist erreichbar über energie-nordschaumburg.de

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Der Energiekonzern EWE und der Heizsystemanbieter Buderus wollen gemeinsam Wärmekonzepte für Quartiere umsetzen. EWE-Marktvorstand Michael Heidkamp und Stefan Thiel, Senior Vice President Sales und Vertriebsleiter Buderus Deutschland, haben am 4. März einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Der Fokus der Zusammenarbeit soll auf der Entwicklung von Quartierslösungen mit Wärmepumpen liegen, teilten die Unternehmen mit. In größeren Neubaugebieten und energetisch sanierten Quartieren werde durch höhere Baustandards weniger Wärme benötigt. „Kombiniert man den geringen Verbrauch mit Umweltwärme, die durch Wärmepumpen nutzbar gemacht wird, kann ein Quartier klimaneutral wärmeversorgt werden. Das ist unser großes, gemeinsames Ziel und ein wichtiger Beitrag in Richtung Klimaneutralität“, sagte Heidkamp. Insgesamt betreibt EWE rund 500 Kilometer Nah- und Fernwärmenetze in Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Bisher kommen für die zentrale Versorgung meist Blockheizkraftwerke zum Einsatz. Durch die gekoppelte Strom- und Wärmeversorgung sind diese derzeit eine der effizientesten Erzeugungstechnologien, die Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz sinnvoll miteinander verbinden. Einen Schritt weiter Richtung Klimaneutralität geht laut EWE eine regenerative Wärmeversorgung aus Wärmepumpen, die Umweltwärme nutzen. Die Umweltwärme soll zum Beispiel aus Erdwärme zentral gewonnen und über eine Ringleitung an die angeschlossenen Gebäude verteilt werden. Die Wärmepumpen sowie das Heizsystem wird Buderus liefern. „Ohne staatliche Förderung ist diese zentrale, regenerative und ressourcenschonende Wärme- und Kälteversorgung allerdings heute noch nicht wirtschaftlich zu bauen und zu betreiben“, sagte Heidkamp weiter. Die Kooperationspartner wollen in den nächsten Wochen daher nun erst einmal gemeinsam erste Machbarkeitsstudien erstellen. Sie sind zum einen Fördervoraussetzung, und zum anderen muss geklärt werden, wo der Untergrund für solche Heizsysteme geeignet wäre. Gespräche mit Investoren würden allerdings bereits laufen.

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Der Regionalversorger Mainova verbessert den Service für Strombeziehende. Mit einer App können zunächst Privathaushalte ihren Verbrauch im Blick behalten und steuern. Das Frankfurter Energieunternehmen Mainova hat einen weiteren Digitalisierungsschritt im Stromvertrieb vollzogen. Wie der Regionalversorger in einer Mitteilung schreibt, stehe ersten Privathaushalten seit März eine kostenlose App zur Verfügung, mit der ihr Stromverbrauch leichter einsehbar wird. Mainova arbeitet dabei – wie Mitte 2021 angekündigt – mit einer White-Label-Lösung des Anbieters Beenera. Die App ermöglicht es der Kundschaft, den Stromverbrauch digital einzusehen. Die Daten dafür kommen in Echtzeit über die vorhandenen digitalen Stromzähler. Werte für den Gesamtverbrauch und einzelne Verbrauchsgruppen sind ablesbar und geben so Hinweise darauf, wie Kundinnen und Kunden den Stromverbrauch individuell beeinflussen können. “Wir wollen stärker mit unseren Kundinnen und Kunden kommunizieren”, sagt Olaf Zupancic, bei Mainova zuständig für Digitale Produkte und Services. Ein wichtiges Element sei dabei, dass die Kommunikation in beide Richtungen möglich ist. So liefert die App auch monatliche Energieabrechnungen ohne Abschlag, Energiespar- und Nachhaltigkeitstipps oder Preisinformationen. Auch Umfragen bietet Mainova mit dem digitalen Werkzeug an. Die Anwendung trage zudem dazu bei, “Energie und damit Geld einzusparen“, sagt Klaas Eschment, Leiter des Segments Markt, Produkte und Steuerung. Über energiebezogene Themen hinaus soll die App nach Wunsch künftig auch im Bereich Lebenshilfe einsetzbar sein. Laut Sascha Fatikow, bei Beenera für Produktentwicklung und Marketing verantwortlich, stehe Menschen, die etwa im häuslichen Umfeld auf Unterstützung angewiesen sind, eine Inaktivitätswarnung zur Verfügung. Damit lasse sich im Bedarfsfall Hilfe rufen.

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REGENERATIVE. Die sonstige Direktvermarktung erneuerbarer Energien wächst erneut zulasten der Marktprämie. Dort gab es nur bei zwei Technologien noch Wachstum. Mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Herausfallen mehr als 20 Jahre alter Anlagen aus der Förderung steigt die direktvermarktete Ökostromleistung im Februar auf einen neuen Rekordwert, wobei sich die Verhältnisse zugunsten der förderfreien “sonstigen Direktvermarktung” verschieben. Dies geht aus einer Veröffentlichung der mit der Direktvermarktung betrauten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vom 7. Februar hervor. Demnach steigt die Leistung in der sonstigen Direktvermarktung in allen Segmenten außer der Geothermie (0 MW), während bei der mit Marktprämie geförderten Direktvermarktung alle Technologien außer Photovoltaik Federn lassen. Erstmals findet sich überhaupt Offshore-Windenergie in der “sonstigen Direktvermarktung”, und zwar mit 400 MW. Ingesamt steigt die Leistung in der förderfreien Variante gegenüber Januar von 8.098 MW auf 9.499 MW. Windenergie an Land steigt in dem Segment deutlich von 5.238 auf 5.986 MW, PV leicht von 2.238 auf 2.385 MW. Dieses Wachstum ist vermutlich auf das Herausfallen über 20 Jahre alter Wind- und Solarenergieanlagen aus der Marktprämien-Förderung zurückzuführen (Ü20-Anlagen). Minus in Marktprämie Die “sonstige” überkompensierte damit das Minus bei der geförderten Direktvermarktung. Diese ging von 83.106 auf 82.446 MW zurück. Nur die PV-Leistung und die Wasserkraft legten in der Marktprämie zu und auch das nur geringfügig: von 18.732 auf 18.836 MW sowie von 697 auf 709 MW. Wind onshore ging von 48.673 auf 48.464 MW zurück, Biomasse um 56 MW auf 6.923 MW, die anderen Technologien waren stabil. Auch das vermutlich der Einfluss der Ü20-Anlagen. Zusammen mit der förderfreien Variante stieg die Gesamtleistung also von 91.158 MW auf einen neuen Rekordwert von 92.055 MW. Die Direktvermarktung erfasst regenerative Stromerzeugungseinheiten ab 100 kW. Das bedeutet, die große Masse der kleinen Photovoltaik-Dachanlagen taucht in dieser Statistik nicht auf. Die ÜNB haben auf ihrer Transparenzseite auch detailliertere Leistungszahlen zur Direktvermarktung veröffentlicht.

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Der Verband der Wohnungswirtschaft (VDW) Sachsen fordert angesichts der steigenden Preise für Energie einen Heizkostenzuschuss für alle Mieter. Denn: „Die exorbitanten Preissteigerungen – zum Beispiel für Gas – werden erst in der Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr voll durchschlagen, dann droht sehr vielen Haushalten ein böses Erwachen“, heißt es vom Verband in einer Mitteilung. „So lange darf die Politik keinesfalls warten.“ Zwar begrüßt der Verband den beschlossenen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, allerdings sei das nicht ausreichend. Die Einmalzahlung zum Heizen sei nach Ansicht des Verbandes für diesen Bezieherkreis zu niedrig. Und es hätten auch Haushalte, die über dem Einkommenssatz für das Wohngeld lägen, generell mit Kostensteigerungen zu kämpfen. Denn nicht nur bei der Wärme, auch beim Strom drohten hohe Nachzahlungen, während gleichzeitig die Kaufkraft durch die steigende Inflation sinke. Die Wohnungswirtschaft in Sachsen sieht deshalb sowohl die Bundes- als auch die Landespolitik in der Pflicht. Der Verband forderte alle Beteiligten zu solidarischem Handeln auf. Die überwiegend kommunalen Mitgliedsunternehmen im VDW Sachsen, die Ansprechpartner vor Ort in den Städten und Gemeinden sind, würden den Mietern gern beratend zur Seite stehen. „Es braucht jetzt eine besonders enge Partnerschaft, ein Bündnis zwischen Vermietern und Mietern, um die große Herausforderung gemeinsam zu bewältigen“, heißt es weiter. Den Mietern empfiehlt der Verband, sich vom Vermieter die monatlichen Abschläge für die Betriebskosten freiwillig etwas heraufsetzen zu lassen. Wenn die sich abzeichnenden Mehrkosten durch einen etwas höheren Abschlag schon in diesem Jahr bei den monatlichen Zahlungen mit berücksichtigt würden, falle im nächsten Jahr keine zu hohe Nachzahlung am Stück an.  

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STROMNETZ. Die Stromnetzbetreiber müssen die erweiterten Eingriffe in Kraftwerks-Fahrweisen künftig selbst bilanziell abwickeln. Die Bundesnetzagentur hat nun ihre Anforderungen dazu gelockert. Stromnetzbetreiber müssen bis Ende des Monats gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber mindestens ihre Bereitschaft angezeigt haben, den bilanziellen Ausgleich für Eingriffe in die Fahrweise kleinerer Kraftwerke zwischen 100 kW und 10 MW von den jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zu übernehmen. Dies hat die Beschlusskammer (BK) 8 der Bundesnetzagentur am 4. Februar in ihrer “Mitteilung Nr. 8 zum Redispatch 2.0″ erklärt. Demnach erkennt die BK 8 bei Betriebsbereitschaftsmeldungen bis 28. Februar die weitere Entschädigung des BKV durch den Netzbetreiber für dessen übergangsweisen strombilanziellen Ausgleich als “dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile” an. Dabei muss dieser tatsächlich bis spätestens 31. Mai dauerhaft an den Netzbetreiber übergehen. ​”Betriebsbereitschaft” bedeutet, bereit zum operativen Test Bisher hätte der Übergang bereits am 28. Februar abgeschlossen sein müssen, damit bis dato aufgelaufene Entschädigungen an die BKV regulatorisch günstig behandelt werden. Für eine Übergangsfrist bis Mai hätte es einer begründeten Ausnahmegenehmigung bedurft. Jetzt erkennt die BK 8 auch eine Meldung der “Betriebsbereitschaft” samt Nachweisen gegenüber dem jeweils vorgelagerten Netzbetreiber als “begründeten Ausnahmefall” an. Ist der Netzbetreiber an das Übertragungsnetz angeschlossen, muss er zusätzlich auch der Netzagentur die Bereitschaft melden. “Betriebsbereitschaft” heißt in diesem Sinne, zum operativen Test bereit zu sein. Dieser umfasst simulierte elektronische Meldungen zwischen dem meldenden Netzbetreiber und dem vorgelagerten Netzbetreiber, den nachgelagerten Netzbetreibern, sofern ihr Netzgebiet unverzichtbar ist, um einen Netzengpass zu beheben, sowie dem Einsatzverantwortlichen. Dieser “operative Test” gilt dann als erfolgreich, wenn mindestens jene Kommunikationsprozesse fehlerarm ablaufen, die die Netzagentur zum Redispatch 2.0 vom November 2020 (Aktenzeichen BK6-20-059) definiert hat. Mahnungen, den Übergang zu testen Durch die Gnadenfrist für “operative Tests” reagiert der Regulierer nach eigenem Bekunden auf Mahnungen “vieler Branchenakteure”, wie wichtig für die Sicherheit des gesamten Stromsystems ein “geordneter” Übergang der Redispatch-2.0-Bilanzierung von den BKV zu den Netzbetreibern sei. Hat der Test Erfolg, muss sich der Netzbetreiber mit seinem vorgelagerten Netzbetreiber auf eine “unverzügliche” Übernahme des Bilanzkreis-Ausgleichs abstimmen. Gleichzeitig “soll” die eigene Bilanzierung von Redispatch-2.0-Abrufen an einem Monatsersten beginnen. Nimmt man den letzten regulatorisch erlaubten Termin, den 1. Juni, muss also das Testing spätestens im Mai erfolgreich gewesen sein. Spätestens am 1. März muss jeder Netzbetreiber den dreimonatigen Probebetrieb der Bilanzkreisausgleich-Kommunikation aufnehmen. Alle Fristen stammen aus der “Übergangslösung” des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom September 2021. Ihr hatte die BK 6 in ihrer “Mitteilung Nr. 6 zum Redispatch 2.0″ zugestimmt. Die BKV – in dem Fall die Kraftwerksbetreiber oder Direktvermarkter – sind die Bilanzierung des kurzfristigen Herunter- oder Hochfahrens eines Kraftwerks in Strom-Bilanzkreisen gewohnt. Nach dem Willen des Gesetzgebers und des Regulierers sollen die Netzbetreiber, die den Redispatch anordnen, auch dessen Bilanzierung übernehmen. Durch den Zubau vieler kleiner Kraftwerke im Zuge der Energiewende kommen hier Aufgaben auch für Mittel- und Niederspannungsnetz-Betreiber zu (Redispatch 2.0). Die Netzbetreiber müssen dem BDEW mitteilen, wann sie jeweils zum eigenen Redispatch-2.0-Bilanzieren übergehen. Der Verband will in dieser Woche daraus eine “Transparenzliste” veröffentlichen. Die BK 8 hat ihre “Mitteilung Nr. 8″ auf Ihrer Unterseite veröffentlicht

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